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Alt 15.11.2002, 15:40:51   #1
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Standard Dürfen bei Doppelschinwerfernn beide Lampen leuchten?

Ich habe gehört das bei Abblendlicht nur einer der beiden Scheinwerfer leuchten darf. Aber bei Ferlicht beide ist das richtig?

Hat da einer Erfahrung? Was meint der Tüv?
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Alt 15.11.2002, 16:25:31   #2
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Hallo erstmal...

Das stimmt so nicht...
Ich habe 2 mal 150mm Scheinwerfer die jeweils beide leuchten !
Es kommt auf den Abstand zueinander an...
Ich bin mir nicht mehr sicher,ich glaube 200mm (mitte-mitte) dürfen nicht überschritten werden.

Michael
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Alt 15.11.2002, 16:35:53   #3
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Ja ich hab da gerade was gefunden der abstand darf nicht <200 sein.

HIER der Link
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Alt 15.11.2002, 16:39:48   #4
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als ich bei Hein Gericke geragt hab meinte der, nach vorne darf nur eine Lampe bei Ablendlicht leuchten!! Nach hinten ist es wiederrum egal...
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Alt 15.11.2002, 16:46:57   #5
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Gericke, pfff.
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Alt 16.11.2002, 17:00:14   #6
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...die haben keine Ahnung....
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Alt 16.11.2002, 19:44:41   #7
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Salve,

wie Ihr alle wisst habe ich auch Dppelscheinwerfer montiert.

Folgendes, wenn das Bike nach neuen EG-Richtlinien abgenommen ist (ca. Anfang 2000) dürfen beide Scheinwerfer leuchten.

Bei meiner (Baujahr 99) wäre das etwas anders, die ist noch nach dem alten Recht abgenommen, deshalb nur ein Scheinwerfer bei Abblendlicht.

O-Ton mein Tüv´ler "Lass doch beide brennen, die Jungs merken das doch eh nicht und wegen den 2 Monaten die deine früher abgenommen wurde"
Muss aber jeder selber wissen.

Aber auf jeden Fall ein Relais dazwischenschalten, sonst könnte es heiß werden.

Gruß X-Trem

Kannst auch mal da nach schauen
http://www.gs500e-xtrem.de/sites/umbau% ... werfer.htm
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Alt 18.11.2002, 09:01:02   #8
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moin...

meine is von 91... bin mal gespannt ob der tüv-onkel des bemängelt...
die buben in grün stossen sich eh lieber an ner zu lauten tüte...

zu gericke:
ich weiss net wo ihr denn euer zeug einkauft,
bisher wirkte der gute mann in münster nicht nur freundlich sondern auch halbwegs wissend was er denn sagt.
wenn natürlich hinter der theke ne pfeife steht die net mal selbst mopped fährt,
sieht's bestimmt gut aus mit der kompetenz...

gruß

Michael
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Alt 19.11.2002, 13:10:15   #9
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Standard Zwei Scheinwerfer ?!

Ich habe diese Frage kürzlich mit meinem TÜV besprochen, da ich für 'ne ältere Five-Stars-Vollverkleidung mit Doppelscheinwerfer eine Einzelabnahme vorbereite. Antwort des TÜV-Stellen-Leiters:
Bei gemeinsamer Streuscheibe (mit E-Zeichen) kann das Abblendlicht auf beide Scheinwerfer geschaltet sein, ohne gemeinsame Streuscheibe nur bei jüngerer Zulassung (s.o.).
Die nicht ganz so legale Schaltungslösung: nach dem zusätzlichen Abblendrelais (damit der Lichtstrom nicht voll über den Schalter läuft) wird in die Abblendleitung zum 2. Scheinwerfer ein Ein/Aus-Schalter gesetzt und bei Bedarf (TÜV, Kontrolle) einfach umgelegt .
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Alt 20.11.2002, 17:52:47   #10
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Zitat:
Zitat von X-Trem
Salve,

wie Ihr alle wisst habe ich auch Dppelscheinwerfer montiert.

Folgendes, wenn das Bike nach neuen EG-Richtlinien abgenommen ist (ca. Anfang 2000) dürfen beide Scheinwerfer leuchten.

Bei meiner (Baujahr 99) wäre das etwas anders, die ist noch nach dem alten Recht abgenommen, deshalb nur ein Scheinwerfer bei Abblendlicht.
Hallo, meine ist auch EZ '99. Dann dürfte bei meiner also nur einer immer leuchten?
Wie kann man feststellen, ob die GS nach neuen EG-Richtlinien abgenommen ist?
Bringen diese Doppelscheiwerfer mehr (besseres) Licht? Wie hier ( http://kunden.verdult.de/suzuki-gs500e. ... .php?t=682 ) gespostet habe ich ja ein Problem mit meinem Scheinwerfer!
Woher habt Ihr Eure Doppelscheinwerfer und was kosten die?

Für Eure Antworten herzlichen Dank.

Gruß Wolfgang
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Alt 22.11.2002, 08:37:27   #11
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moin...

was des eg-zeug angeht... keine ahnung...

zum licht:
ob's besser ist, lasse ich mal im raum stehen...
in jedem fall heller, da du ja dann zweimal h4 hast...
schau mal bei ebay rein, die sind im regelfall günstiger als in irgendeinem shop...

gruß

Michael
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Alt 22.11.2002, 13:15:46   #12
verdi
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Hi,
hab ne gs baujahr '90 mit fivestars vollverkleidung in der Doppelscheinwerfen drin sind. Dort brennt ( leuchtet *g* ) bei abblendlicht auch nur eine udn bei fernlicht beide. Auf der Landstrasse kann man das n8s echt knicken da die Lampen ja in Kurven nicht in Fahrtrichtung leuchten. Hab deswegen jetzt beide angeklemmt ( ohne Relais etc. einfach nen draht von 1 zu 2 gezogen ) udn das macht ne ganze menge aus. Obs legeal ist ka. Aber mir geht meine Sicherheit vor. Zu tüv halt abklemmen
__________________
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verdi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.11.2002, 13:43:51   #13
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Hallo erstmal...

Zitat:
Zitat von Michael
moin...
was des eg-zeug angeht... keine ahnung...
zum licht:
ob's besser ist, lasse ich mal im raum stehen...
in jedem fall heller, da du ja dann zweimal h4 hast...
schau mal bei ebay rein, die sind im regelfall günstiger als in irgendeinem shop...
gruß
Michael
Gerade bei eBay werden viele Doppelscheinwerfer verkauft ohne Zulassung. Vorher auf jedenfall die Händler anschreiben und nachfragen...

Auf dem Glas muß HCR stehen, wenn nur HR draufsteht sind sie nur als Fernlicht- und nicht als Ersatz für den Abblendscheinwerfer zugelassen.

Michael
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Alt 22.11.2002, 13:50:53   #14
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servus...

@xenosch:
jetzt wo du's sagst fällt mir des auch ein...
war mir entfallen, sorry...

meine haben auch nur hr, sind allerdings von nem händler hier um die ecke.
der bekommt mein mopped auch fürn tüv in die hand und muss mal sehen was kommt.
seinem reden nach gab's bisher kein problem...

gruß

Michael
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Alt 22.11.2002, 13:59:25   #15
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Hallo erstmal....

Brauchst dich nicht zu entschuldigen, überweisungen reichen vollkommen.

Wenn der Tüv über deinen Händler gemacht wird, sollte es eigentlich keine Probleme geben...beim Händlertüv ist alles irgendwie einfacher...komisch

Michael
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