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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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HI
Wollt die hässliche Cockpitverkleidung nach der Schule mal probeweise abbauen. Wenn der Scheinwerfer noch ok is soll die abbleiben, zum Einen wegen der Optik und zum anderen weil die ab 8k u/min total anfängt zu vibrieren und zu klappern... Jetzt die Frage: wie lass ich denn die austraugen? Tüv? Wenn ja was kostet mich das? Wär super wenn jemand das weiß Gruß Thorsten |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ist die überhaupt eingetragen oder einfach nur aus dem zubehör mit abe?
eingetragen! --> austragen lassen nciht eingetragen! --> abbauen, fröhlich sein. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hi
Ja ist definitiv eingetragen. Wo lass ich die denn nun austragen und weiß jemand wie teuer das is? Weil is ja echt pottenhässlich und sau nervig.. |
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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tüv max 35 euro
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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muss man die austragen??
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn die eingetragen ist muss man die logischerweise auch austragen oder!?
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Nein
Da die GS für den Serienzustand ja eh vom KBA begutachtet und abgenommen wurde, besteht für den Serienzustand ja eh eine "ABE". Abweichungen davon werden eingetragen, wenn man sie dann in den Serienzustand zurückversetzt, muss das nicht unbedingt wieder ausgetragen werden. Manche dummen Polizisten werden darüber vielleicht meckern, aber soweit ich weiss muss man das nicht wieder austragen, Serienteile sind immer legal. Beim KBA liegen die Unterlagen, welche technischen Daten die GS hat und alle Teile sind darin aufgeführt. Die Eintragungen im Schein sind nur Ergänzungen dazu und ersetzen nach meinem Verständnis nicht die ABE der Originalteile. Austragen musst du Sachen wie den Hauptständer, also Originalteile, die Teil der technischen Abnahme der GS sind. Zubehör eher nicht. Kannst du natürlich schon. Man kann ja z.B. beim Auto auch einige verschiedene Reifentypen eintragen lassen (Breitreifen...) und trotzdem wieder mit Serienbereifung fahren...
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Ich darf das! |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Klingt logisch
Weiß jemand genaueres? |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.11.2002
Ort: Siegen
Alter: 42
Beiträge: 1.952
Baujahr: 1999
Kilometer: 60+
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das was ricky bechreibt gilt in meinen augen nur bei anbaubescheinigungen und alternativ eintragungen, wie der bereifung
bsp.; wenn ein lenker per gutachten in den brief eingetragen wird, muss dieser auch wieder ausgetragen werden
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gruß jan |
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