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Alt 05.07.2005, 08:48:08   #1
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Standard Maske

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... L:RTQE:1

Interessiere mich für diese Maske und wollte mal fragen, ob einer
Erfahrungen mit dem Ding hat.
Ob die überhaupt passt mit dem Original Tacho?
Auf meine Frage, ob da ein Tüv Gutachten dabei wäre hat er geantwortet,
dass die Maske eine E-Nummer habe. Kann das sein? Ich dachte immer
nur das Lich hätte eine E-Nummer.
Zur Befestigung hat er das geschrieben: "Befestigungsmaterial ist dabei.
Wird mit Gummis befestigt.
Wir verbauen diese Maske des öfteren an Fightern und verwenden
allerdings zum befestigen Alu-Lampenhalter."

Was sagt ihr dazu?
 
Alt 05.07.2005, 08:56:51   #2
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HI,

schau mal bei Keyleigh in die Galerie.

http://www.gs-500.de/index.php?page=...al&user_id=285

Ich glaub er kann dir das am besten beantowrten.


Gruß

Lars
 
Alt 05.07.2005, 09:01:08   #3
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Zitat:
Zitat von lars231181
schau mal bei Keyleigh in die Galerie.
Und dann?

Er hat doch ne ganz andere.
 
Alt 05.07.2005, 09:13:59   #4
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Das ist die gleiche, nur das er sie einwenig "beschnitten" hat... sieht zumind. danach aus
 
Alt 05.07.2005, 09:16:30   #5
Drunken Master
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das is nicht mal ansatzweise die gleiche , Keyleighs is ne MZ Baghira Maske , und das bei ebay irgendwas ohne ABE ! Da hat nämlich dann nur der Scheinwerfer ne E-Nummer und die Maske kriegst du nie eingetragen !
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Alt 05.07.2005, 09:20:25   #6
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Hane die Maske jetzt auch bei Zupin gefunden und da nochmal angefragt
http://www.zupin.de/pdf/katalog2005/232-235.pdf
 
Alt 05.07.2005, 09:26:18   #7
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Okay...sorry.... sah im ersten Mom. für mich so aus..


ich muss weg..
 
Alt 05.07.2005, 09:56:40   #8
Native Chick
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Hier sind mal zwei pics von der Maske an der GS.

http://www.gs-500.de/index.php?page=3&s ... ic_id=3636

http://www.gs-500.de/index.php?page=3&s ... ic_id=2036

Einmal von Dai#86 und die ander war mal meine.

Man kann die maske auch mit original Instrumenten anbauen, dass geht aber nicht mit den mitgelieferten Gimmis. Es sei denn du baust die Maske sehr tief an. Es geht evl. mit Alu-Lampenhaltern, ich hatte mir selber was gebastelt.
Native Chick ist offline  
Alt 05.07.2005, 10:59:13   #9
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Hab' schon 'ne Antwort von Zupin bekommen:


Hallo Herr XXX,
vielen Dank für mail.

Die Polisport Scheinwerfermaske #ps7021 ist mit E-Prüfzeichen, Standlicht und Fern-und Abblendlicht ausgestattet.
Eine Eintragung ist unseres Wissens nach nicht nötig; gegebenenfalls bitte beim TÜV nachfragen.
Die Maske wird mittels Gummibändern (im Lieferumfang enthalten) an den Gabelholmen befestigt.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marko Zupin Moto-Sport GmbH

@Native Chick
Wie hast du's gehalten mit TÜV usw.?
 
Alt 05.07.2005, 11:30:56   #10
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Zitat:
Zitat von werwolf
Hab' schon 'ne Antwort von Zupin bekommen:


Hallo Herr XXX,
vielen Dank für mail.

Die Polisport Scheinwerfermaske #ps7021 ist mit E-Prüfzeichen, Standlicht und Fern-und Abblendlicht ausgestattet.
Eine Eintragung ist unseres Wissens nach nicht nötig; gegebenenfalls bitte beim TÜV nachfragen.
Die Maske wird mittels Gummibändern (im Lieferumfang enthalten) an den Gabelholmen befestigt.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marko Zupin Moto-Sport GmbH

@Native Chick
Wie hast du's gehalten mit TÜV usw.?
Also ich würd das nicht glauben!
 
Alt 05.07.2005, 12:01:56   #11
Native Chick
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Nun, die Dekra hat zu einer eintragung gleich nein gesagt, da die der meinung waren das sich das E-Prüfzeichen nur auf den Scheinwerfer bezieht und die Maske selber keinerlei kenzeichnung besitzt.

Der TÜV ist da geteilter meinung, der eine sagt muss nicht eingetragen werden der ander meint doch.

Weiss auch nicht wem man da glauben schenken soll!

Ich habe den Scheinwrfer nur kurtz zeit gefahren ohne ihn einzutragen, habe ihn dann aber wieder zurückgeschickt da mir die Lichtausbeute zu gering war.
Native Chick ist offline  
Alt 05.07.2005, 14:27:19   #12
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Hab' noch einen anderen Händler bei ebay gefragt:

"Hallo,
also nur der Scheinwerfer hat die E-Prüfnummer!
Die Lampenmaske ist ja aber TÜV zugelassen!
Denke nicht das es Probleme gibt! Naja vielleicht rufen Sie einfach mal Ihre TÜV Stelle an und fragen mal nach!"

Was hätte ich denn zu befürchten, wenn es nicht erlaubt sein sollte und ich
erwischt werde?
 
Alt 05.07.2005, 14:45:55   #13
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Hab' jetzt auch bei 2 verschiedenen TÜV Stellen in meiner nähe angerufen und die haben beide gemeint man muss das eintragen lassen und braucht ein Gutachten dazu...
 
Alt 05.07.2005, 19:25:24   #14
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Zitat:
Zitat von werwolf
Hab' jetzt auch bei 2 verschiedenen TÜV Stellen in meiner nähe angerufen und die haben beide gemeint man muss das eintragen lassen und braucht ein Gutachten dazu...
Servus,

so wird es Dir bei den meisten Tüvstellen in Deutschland gehen.

Musst halt illegal mit rumfahren oder etwas mehr Geld ausgeben, für die MZ Maske oder die Yamaha Maske.
 
Alt 05.07.2005, 20:44:19   #15
dasmoellerchen
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Meines Wissens nach muss die Maske auch nich eingetragen werden, wenn sie mit den Gummibändern befestigt wird, da es sich in dem Fall um Gepäck Handelt (->Gasmaske als Scheinwerfermaske). Allerdings müsste man dann wohl den Scheinwerfer selbst fest mit der Gabel verbinden, ohne dass eine feste Verbindung zur Maske entsteht. Aber auf endlose Diskussionen mit dem Prüfer(n) hätt ich da kein Bock.
 
Alt 05.07.2005, 21:03:19   #16
Drunken Master
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aber sobald das Ding aus Plastik is brauchst du mindestens ein Splittergutachten !
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Alt 06.07.2005, 00:00:49   #17
ricky2000
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Zitat:
Zitat von dasmoellerchen
Meines Wissens nach muss die Maske auch nich eingetragen werden, wenn sie mit den Gummibändern befestigt wird, da es sich in dem Fall um Gepäck Handelt (->Gasmaske als Scheinwerfermaske).
Stimmt.
Da gibt´s doch auch den alten Trick mit den Sissy-Bars: eigentlich verboten, aber mit Flügelmuttern montiert, kann (bzw. könnte} man die schnell abmachen und schon gelten sie als Gepäck. Bei Koffern etc. genauso.
Aber ohne Diskussionen wird das wohl wirklich nicht ablaufen...
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ricky2000 ist offline  
Alt 06.07.2005, 00:03:38   #18
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Zitat:
Zitat von dasmoellerchen
Meines Wissens nach muss die Maske auch nich eingetragen werden, wenn sie mit den Gummibändern befestigt wird, da es sich in dem Fall um Gepäck Handelt (->Gasmaske als Scheinwerfermaske).
Stimmt.
Da gibt´s doch auch den alten Trick mit den Sissy-Bars: eigentlich verboten, aber mit Flügelmuttern montiert, kann (bzw. könnte} man die schnell abmachen und schon gelten sie als Gepäck. Bei Koffern etc. genauso.
Aber ohne Diskussionen wird das wohl wirklich nicht ablaufen...
Servus,

das ist Müll was Du da schreibst, DM hat Recht, man braucht ein Splittergutachten, ansonsten kein Tüv.
 
Alt 06.07.2005, 00:49:48   #19
ricky2000
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Sorry, ich wollte damit nicht behaupten, dass man die Maske definitiv als "Gepäck" deklarieren kann.
Grundsätzlich gibt es diese Regal aber schon: Schliesslich bracht man für Tankrucksack, Koffersystem (solange man es nicht fest installiert), Kamerahalter... auch weder ABE noch Gutachten noch Eintragung.
Bei den Sturzbügeln etc. ist es ähnlich wenn ich mich nicht irre.
Netter Ton übrigens .
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ricky2000 ist offline  
Alt 06.07.2005, 01:59:52   #20
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Sorry, ich wollte damit nicht behaupten, dass man die Maske definitiv als "Gepäck" deklarieren kann.
Grundsätzlich gibt es diese Regal aber schon: Schliesslich bracht man für Tankrucksack, Koffersystem (solange man es nicht fest installiert), Kamerahalter... auch weder ABE noch Gutachten noch Eintragung.
Bei den Sturzbügeln etc. ist es ähnlich wenn ich mich nicht irre.
Netter Ton übrigens .
Servus,

bei solchen Antworten merkt man, dass Ihr noch nie ein intensives Gespräch mit nem Tüvmann gehabt habt.

Tankrucksäcke, Koffersysteme sind eintragungsfrei, da sie im Vorfeld vom Tüv geprüft werden und somit eine allgemeine Unbedenklichkeit ausgestellt bekommen. Zudem sind Tankrücksäcke meist aus weichem Material. Ebenso die Sturzbügel, die ja meist aus Hohlrohr rund gefertigt werden.

Kamerahalter sind nicht zulässig in der Stvzo und nur auf abgesperrten Strecken, z.B. Rennstrecken, in Betrieb zu nehmen.

Masken sind meist aus Kunststoff gefertigt und unterliegen demnach einem Splittergutachten. Dieses muss gemacht werden, da Verletzungsgefahr für den Fahrer und andere Personen, z.B. Fussgänger,gegeben ist. Das trifft auch auf den Kamerahalter zu.

Die o.g. Maske ist rein nur für Sportenduros vorgesehen und mit den Gummibändern ein schnelles Wechseln auf Startnummerntafeln ermöglicht.

Wegen Ton entschuldige ich mich nicht. Warum auch? Du bist so oft hier im Forum vertreten und es wurde in der Zeit, seit Du angemeldet bist, bestimmt schon des öfteren darüber diskutiert, was man darf und was nicht. Ausserdem mit Sissybars anzufangen, obwohl Du wohl in der Zeit 3Rad gefahren bist, ist schon frech!
 
Alt 06.07.2005, 08:33:45   #21
ricky2000
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Das mit den Sissybars war ein Beispiel, hätte es deutlicher als Hörensagen kennzeichnen sollen.
Dennoch: meine (Metall-) Schutzbügel und der (Metall-) Kofferträger haben weder ABE, noch E-Nummer, noch Gutachten.
Da muss also diese "Leicht entfernbar, also eintragungsfrei-Regel" gelten. Möglicherweise macht es da auch den Unterschied, dass sie keine Originalteile ersetzung und mit eh schon vorhandenen Schrauben befestigt werden.
Wie auch immer, mit der Maske habt ihr wohl recht

Gruß
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Alt 06.07.2005, 09:21:50   #22
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Höcker sind aber doch auch eintragungsfrei soweit ich weiß, oder?
Also ich mein' Soziussitzabdeckungen...
Meiner ist z.B. mit Klettverschluss befestigt.
 
Alt 06.07.2005, 09:26:30   #23
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Zitat:
Zitat von werwolf
Höcker sind aber doch auch eintragungsfrei soweit ich weiß, oder?
Also ich mein' Soziussitzabdeckungen...
Meiner ist z.B. mit Klettverschluss befestigt.
Die Anzahl der Sitzplätze ist eintragungspflichtig!

ALLES, was nicht dem Originalzustand des Fahrzeuges entspricht, ist eintragungspflichtig, wenn man das so sieht!
 
Alt 06.07.2005, 10:25:55   #24
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Aber jetzt nicht immer zum Tüv rennen, wenn du die Abdeckung abnimmst..rauf setzt..wieder abnimmst..
 
Alt 17.08.2005, 20:55:06   #25
Thamul
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Also den Höcker würde ich dann eher als Gepäck bezeichnen, wenn das Teil abnehmbar ist. Ich suche übrigens auch noch ne schöne maske. Sollte vllt 2 Lampen nebeneinander haben. Zur Not auch mit Froschaugen. Die von Louis gefallen mir nicht. Danke für Tipps.
MfG Thamul
 
Alt 17.08.2005, 21:52:09   #26
Dai #86
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Also die Maske is aus Polypropylese, ich habe mir dafür ein allgemeines Gutachten geholt und sie zum Tüveintrag gegeben, alles gut!
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Gruß Daniel
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