gs-500.de  

Zurück   gs-500.de > GS500(E/F) > Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning

Hinweise

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 30.08.2005, 16:24:15   #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Gutachten für Drosselung

Hey Ho!

Ich hab nen Gewaltiges Problem, ich werd am Montag 18 hab ne Drosselung in meine GS 500 E BJ. 91 eingebaut. Um genau zu sein die die verbaut war als meine Mutter sich die vor ca 6-7 Jahren gekauft hat, leider nicht wie ich mir erhoft hatte 34PS sondern nur 27, ok muss ich mit leben, hab vorschnell ca 300 Euro in Umbauten investiert und dass erst zu spät gemerkt so dass ich mir nun keine neuere Drosselung mehr leisten kann.

Es handelt sich um eine Scheibe die in den Vergaserdeckel gepackt wird und so das öffnen der Gasschieber (?) auf ein minimum reduziert.

Jetzt habe ich bei der Dekra angerufen und die haben mir gesagt dass sie ein unterschriebenes Formular einer Fachwerkstadt sehen möchten. Schöne sch*** ich hab die selbst eingebaut, bin als Schüler ja auch nicht finanziel in der Lage Werkstätten mein Geld grundlos zu zu werfen. Ausserdem meinte mein Vater man könnte die Drosselung auch so eintragen lassen, was wie sich jetzt raus gestellt hat nur andersrum geht.

Als andere Möglichkeit wurde mir genannt bei der Dekra vor Ort die Vergaser auszubauen und denen die Drosselung zu zeigen sie wieder einzubauen und die dann ne Probefahrt machen zu lassen, sehr Zeitaufwendig, und davon hab ich im Moment leider auch viel zu wenig.

Also ist meine Letzte Hoffnung beim TÜV oder einer anderen Dekra Station mit einem Gutachten alleine und einem Fahrtest eines Prüfers eingetragen zu bekommen.


Ist wirklich dringend, möchte unbedingt am Montag mit der Maschine fahren können.


P.S. falls sich meine Hoffnung erfüllt und ich in naher Zukunft doch noch nen Job für nebenbei finde oder meine Band sich endlich rentiert, was würde ne Drosselung auf 34PS mit Gutachten eigentlich kosten und bringen? Hab was von rund 150 Euro gehört, dass sind die 7PS mir ehrlich gesagt nicht wert.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 16:41:22   #2
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ok, kurze korrektur, bräuchte nun doch nen Gutachten für die 34PS Version der Drosselung, also mit 18mm Anschlag. Die 4 mm sollten sich von der Drosselung wohl problemlos abschleifen lassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:07:10   #3
Native Chick
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Native Chick
 
Registriert seit: 01.02.2003
Beiträge: 373
Standard

Was für ein Baujahr ist die GS ?
Native Chick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:10:34   #4
Mick81
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Mick81
 
Registriert seit: 22.06.2004
Ort: Hannover
Alter: 44
Beiträge: 870
Standard

Benutz doch bitte einfach die Suchfunktion!

und für dein Baujahr steht das Gutachten sogar im Downloadbereich
__________________
The Grim Reaper
Mick81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:18:19   #5
Native Chick
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Native Chick
 
Registriert seit: 01.02.2003
Beiträge: 373
Standard

Never mind... steht ja da

Ich muss mal auf mein Gutachten gucken ob da was mit Baujahr vermerkt ist... dauert ein bisschen weil ich es erst suchen muss.
Native Chick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:27:14   #6
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Suchfunktion hatte ich benutzt, leider war die einziege Drosselung zu der ich wirklich was gefunden habe eine bei der wohl nen Loch in den Gasschieber gebohrt wird, da ich aber ne andere habe bringt mich das nicht weiter.

Die Maschine ist Baujahr 91. Wäre schon extrem Cool wenn dun Gutachten dafür hast wass du mir als jpeg oder so schicken könntest. Was wäre eigentlich im ernstfall wenn die auf 34PS eingetragen ist, aber eine korrekt abgeschliffene 27PS Drosselung verbaut ist. Die originalen breite weiß ich ja, demnach könnte ich ja sicher sein dass sie auch nur die erlaubten 34PS hat. Aber so wie ich den Gesetzgeber kenne ist das wohl eher nicht zulässig. Ich weiß aber das beispielsweise im Falle eines Unfalls, die Versicherung zwar nicht zahlen wollen wird, aber unter umständen vor Gericht festgestellt werden kann dass die Falsche Drosselung absolut unabhängig davon war.

Ok, nu hab ich den Downloadbereich auch gefunden, ich war aber direkt im Forum gelandet, und hatte die anderen Bereiche der Seite garnicht gesehen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:32:09   #7
ricky2000
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricky2000
 
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Für die Blinden: http://www.gs-500.de/phpBB2/viewtopic.php?t=6528

Einen 22mm Anschlag auf 18mm abfeilen ist wahrscheinlich nicht erlaubt.
Das ist ja eine sichtbare Manipulation.
Mit Glück kannst du dann nachweisen, dass er die original-Maße hat. Da dort aber sicher auch ne Teilenummer dran ist, dürfte das seeeehr haarig werden. Wenn schon Drossel, dann lieber richtig.
__________________
Ich darf das!
ricky2000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 17:40:03   #8
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hat ich mir schon gedacht, aber erstmal bleibt sie sowieso so wie sie jetzt ist, hab keine Lust die schon wieder halb zu zerlegen, hat gerade erst ne Neulackierung und diverse kleinere Umbauten hinter sich.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 19:46:04   #9
Hunter-the-Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hi,

meine war ein 92er Bj und die war nur über Drosselscheiben in den Ansaugstutzen gedrosselt. Die packst du rein und musst nicht mal was am Vergaser machen. Jetzt weiß ich leider nur nicht ob meine Eintragung in den Papieren ausreichen würde um die Veränderung bei anderen wieder eintragen zu lassen.
  Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 20:28:58   #10
Native Chick
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Native Chick
 
Registriert seit: 01.02.2003
Beiträge: 373
Standard

So habe mich mal durch meine Papiere gewühlt...ich konnte aber leider kein Gutachten finden...zumindet keins was dir weiterhelfen würde....Sorry
Native Chick ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2005, 20:49:50   #11
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ok trotzdem danke, aber mitlerweile hab ich ja den Downloadbereich hier gefunden. Dass ich ohne größeren Geldaufwand auch nicht um die 27PS Variante drum herum komme hab ich mittlerweile dann auch akzeptiert auch wenn mein Vater mir immer noch nicht glauben will dass es illegal wäre wenn ich die einfach auf die Maße vonner 34PS Drosselung abschleife und mit 34PS eintrage.
  Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist aus.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Gutachten für eine Drosselung? Fenerbahce Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 1 29.08.2008 08:37:36
Gutachten bzw. ABE für Drosselung BoZ86 Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 3 01.03.2008 20:01:45
Gutachten Drosselung Gs 500 EZ 93 Thorsten Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 5 22.08.2007 19:15:49
Gutachten Drosselung Gs 500 EZ 93 Vergaser - Kraftstoff - Drosseln - Tuning 8 20.06.2007 18:00:20
tüv gutachten für drosselung? TÜV, ABE, Gutachten, ... 1 20.02.2006 16:52:23


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:25:44 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.