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Alt 02.01.2003, 00:30:29   #1
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Versicherung ändern nach dem Endrosseln?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage was ich alles genau machen muss, nach dem Entdrosseln der GS 500.
Also Drossel ausbauen, und dann zum TÜV ein Gutachten holen und dann zum Straßenverkehrsamt und das umschreiben lassen. Ist das richtig?

Wie genau sieht das mit der Versicherung aus? Soweit ich weiß wird hier doch auch nach Leistung unterschieden ist das richtig?
Also muss ich meiner Versicherung auch melden, dass das Moped entdrosselt ist, oder?

MfG
Denis
 
Alt 02.01.2003, 00:40:14   #2
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

du musst nach dem entdrosseln mit dem Gutachten zum TÜV. Das Gutachten bekommst du vom SUZUKI Händler oder hier im Archiv.
Dann mit der Bescheinigung vom Tüv zur Zulassungsstelle.

Melden musst du es der Versicherung glaube ich auch...
 
Alt 02.01.2003, 09:02:11   #3
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo denis,

du musst die änderung deiner versicherung mitteilen!

gruss
thomas
 
Alt 02.01.2003, 09:07:36   #4
Sensenmann
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Registriert seit: 12.11.2002
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Alter: 42
Beiträge: 373
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ja, aber beim Versicherungsbeitrag sollte sich nichts bis kaum ändern...

Ich hatte meine als erstes offen angemeldet (für den Transport) und hab sie schließlich dann gedrosselt.
Die Versicherung hat sich nicht verändert und mein Versicherungsfritze meinte: "Die sind noch in der selben PS-Klasse, da ändert sich nix"

Sensenmann
Sensenmann ist offline  
Alt 02.01.2003, 09:19:34   #5
Arne
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Benutzerbild von Arne
 
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Beiträge: 1.705
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hi,

du mußt erst mit dem tüv gutachten zum tüv dir einen anbauabnahme holen, dann zum verkehrsamt, da bekommst du die änderung in den fahrzeugbrief vermerkt und einen neuen fahrzeugbrief.
nun mußt du zur versicherung und sagen, das sich die ps zahl geändert hat, ist zwar die selbe klasse damit der selbe preis, trotzdem würde ich den weg machen. sonst könnten sie im schadensfall stress machen.

PS: ich habe es vor nicht mal einem monat durchgemacht, also ich weiß wo von ich rede. einbauabnahme hat so 35€ gekostet und auf dem amt waren es nochmal so 15€. also ganz billig ist der spaß auch nicht.

arne
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Arne ist offline  
Alt 02.01.2003, 13:48:28   #6
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Danke für die Antworten! Aber...

Also hab ich das jetzt richtig verstanden?

1.) Drossel einbauen
2.) Zum TüV das ganze Abnehmen lassen (Einbauabnahme)
3.) Mit dem TüV-Gutachten (Einbauabnahme) zum Amt und das dann ein Brief und Schein eintragen lassen.
4.) Zur Versicherung und ummelden

Kerr was kompliziert... Nur mal so, ist es überhaupt legal mit der "offenen" GS zum Tüv zu fahren und sich das Gutachten zu holen?
Denn eigentlich ist das doch illegal weil man noch nichts im Brief/Schein stehen hat.... *kerrwasfüreinScheiss*
 
Alt 02.01.2003, 16:42:58   #7
Arne
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Arne
 
Registriert seit: 16.05.2002
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 1.705
Standard

hi,

ja genau so ist es richtig. wenn du den führerschein für die offene hast dann ist es erlaubt zum tüv damit zufahren.

arne
__________________
GS 500E .. '01-'?? .. alles original
Arne ist offline  
Alt 02.01.2003, 19:36:08   #8
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin Moin,

Es ist legal wenn du:

1. Den Führerschein für die offene Klasse hast.
2.Wenn du direkt zum TÜFF fährst.

mfg
 
Alt 03.01.2003, 12:49:48   #9
~Idefix~
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
Standard

Ja, Du darfst definitiv mit der offenen Maschine direkt zum TÜV fahren.

Ich hab sicherheitshalber vorher meinem Versicherungsfuzzi bescheid gesagt, dass die offen ist und der hat das abgesegnet.


Gruß

Michael

PS: Mach Sie Auf!!
~Idefix~ ist offline  
 

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