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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich hätte mal eine Frage was ich alles genau machen muss, nach dem Entdrosseln der GS 500. Also Drossel ausbauen, und dann zum TÜV ein Gutachten holen und dann zum Straßenverkehrsamt und das umschreiben lassen. Ist das richtig? Wie genau sieht das mit der Versicherung aus? Soweit ich weiß wird hier doch auch nach Leistung unterschieden ist das richtig? Also muss ich meiner Versicherung auch melden, dass das Moped entdrosselt ist, oder? MfG Denis |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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du musst nach dem entdrosseln mit dem Gutachten zum TÜV. Das Gutachten bekommst du vom SUZUKI Händler oder hier im Archiv.
Dann mit der Bescheinigung vom Tüv zur Zulassungsstelle. Melden musst du es der Versicherung glaube ich auch... |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo denis,
du musst die änderung deiner versicherung mitteilen! gruss thomas |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.11.2002
Ort: Wiesbaden
Alter: 42
Beiträge: 373
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ja, aber beim Versicherungsbeitrag sollte sich nichts bis kaum ändern...
Ich hatte meine als erstes offen angemeldet (für den Transport) und hab sie schließlich dann gedrosselt. Die Versicherung hat sich nicht verändert und mein Versicherungsfritze meinte: "Die sind noch in der selben PS-Klasse, da ändert sich nix" Sensenmann |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.05.2002
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 1.705
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hi,
du mußt erst mit dem tüv gutachten zum tüv dir einen anbauabnahme holen, dann zum verkehrsamt, da bekommst du die änderung in den fahrzeugbrief vermerkt und einen neuen fahrzeugbrief. nun mußt du zur versicherung und sagen, das sich die ps zahl geändert hat, ist zwar die selbe klasse damit der selbe preis, trotzdem würde ich den weg machen. sonst könnten sie im schadensfall stress machen. PS: ich habe es vor nicht mal einem monat durchgemacht, also ich weiß wo von ich rede. einbauabnahme hat so 35€ gekostet und auf dem amt waren es nochmal so 15€. also ganz billig ist der spaß auch nicht. arne
__________________
GS 500E .. '01-'?? .. alles original |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Also hab ich das jetzt richtig verstanden?
1.) Drossel einbauen 2.) Zum TüV das ganze Abnehmen lassen (Einbauabnahme) 3.) Mit dem TüV-Gutachten (Einbauabnahme) zum Amt und das dann ein Brief und Schein eintragen lassen. 4.) Zur Versicherung und ummelden Kerr was kompliziert... Nur mal so, ist es überhaupt legal mit der "offenen" GS zum Tüv zu fahren und sich das Gutachten zu holen? Denn eigentlich ist das doch illegal weil man noch nichts im Brief/Schein stehen hat.... *kerrwasfüreinScheiss* |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.05.2002
Ort: Berlin
Alter: 43
Beiträge: 1.705
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hi,
ja genau so ist es richtig. wenn du den führerschein für die offene hast dann ist es erlaubt zum tüv damit zufahren. arne
__________________
GS 500E .. '01-'?? .. alles original |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Moin Moin,
Es ist legal wenn du: 1. Den Führerschein für die offene Klasse hast. 2.Wenn du direkt zum TÜFF fährst. mfg |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 04.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 44
Beiträge: 661
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Ja, Du darfst definitiv mit der offenen Maschine direkt zum TÜV fahren.
Ich hab sicherheitshalber vorher meinem Versicherungsfuzzi bescheid gesagt, dass die offen ist und der hat das abgesegnet. Gruß Michael PS: Mach Sie Auf!! |
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