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Alt 20.01.2003, 21:19:24   #1
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Standard Komplettumbau

Hi allen miteinander,

Da ich einen verzogenen Rahmen habe, möchte ich mein ganzen Teile in einen neuen Rahmen einbauen.
Das ist aber auch nicht das Problem.
Bloß wie ist es mit den Eintragungen.
Im Brief von meinem neuen Rahmen ist zum Beispiel eine Vollverkleidung eingetragen die ich natürlich nicht habe oder auch ein Superbike Lenker.
Was sagt da der Tüv wenn ich ohne Vollverkleidung und ohne den Lenker ankomme?
Außerdem ist der neue Rahmen mit einem Motor mit 25 PS gefahren worden. Mein jetziger hat allerdings 34 PS. Reicht es wenn ich zum TÜV meinen alten Fahrzeugschein mitnehme und daraufveweise das es der gleiche Motor ist oder muß ich ein Gutachten vorlegen wie der Motor gedrosselt ist?

Wenn hier jemand schon Erfahrungen mit sowas hat, wärs klasse sein Wissen mit mir zu teilen.

Danke schonmal im vorraus

Tom
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Alt 20.01.2003, 22:55:12   #2
~Idefix~
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Wie es mit den PS aussieht, weiß ich nicht. Aber Anderer Motor wird gar nicht eingetragen.
Ich hab nach Motorschaden meinen komplett getauscht und hab bei Händler und Tüv nachgefragt, ob ich da was eintragen lassen muss und die meinte nein.

Gruß

Michael
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Alt 21.01.2003, 08:51:28   #3
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wenn du einen gleichen motor einbaust musst du nichts eintragen lassen. (wenn du deinen originalen scheinwerfer ersetzt, weil der alte kaputt gegangen ist musst du ja auch nichts eintragen). dies ist keine technische veränderung.

die leistungsänderung muss natürlich (wie bei einer entdrosselung) vermerkt werden. welche unterlagen dazu vorliegen müssen, würde ich beim tüv erfragen.

gruss
thomas
*der sich fragt, was das für ein motor war, 25 ps?*
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Alt 21.01.2003, 08:59:25   #4
Arne
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hi,
beim scheinwerfer ist das wohl richtig, aber jeder motor hat ne seriennummer und irgentwo ist vermerkt: rahmen s/n xyz und motor s/n xyz gehören zusammen. es merkt bestimmt kein bulle, aber eingetragen muß sowas schon werden.

PS: sicher das es 25PS und nicht 25kW sind? 27PS wären logisch, aber 25 machen nicht wirklich einen sinn.

arne
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Alt 21.01.2003, 09:39:02   #5
~Idefix~
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Nein. Das wird nicht eingetragen. Das stimmt schon, dass der Motor eine eigene Seriennummer hat, aber vermerkt ist das nirgends. Kannst ja mal deinen Brief und Schein durchsuchen, aber eine Motornummer wirst Du da nirgends finden!

Gruß

Michael
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Alt 21.01.2003, 10:08:08   #6
Arne
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hi,
nagut wenn du das sagst, da lasse ich mich gerne belehren.

arne
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Alt 21.01.2003, 10:34:09   #7
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Zitat:
Zitat von Arne
hi,
nagut wenn du das sagst, da lasse ich mich gerne belehren.

arne
tsts

bei 25 kw würde sich der kreis auch wieder schließen

gruss
thomas
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Alt 21.01.2003, 20:33:34   #8
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Zitat:
Zitat von ~Idefix~
Nein. Das wird nicht eingetragen. Das stimmt schon, dass der Motor eine eigene Seriennummer hat, aber vermerkt ist das nirgends. Kannst ja mal deinen Brief und Schein durchsuchen, aber eine Motornummer wirst Du da nirgends finden!
Serwutz

Das mit der Motornummer stimmt nicht ganz. Bei mir ist die Motornummer am Rahmen (typenschild) vermerkt. Ist aber eine GM51A aus ich weiß nicht woher.
Außerdem hat der TÜV die deutschen Motorennummer im Archiv und kann genau die technischen Daten sagen.
Ist bei mir das Prob, weil TÜV nix mit der Motornummer M501-xxx anfangen kann.So habe ich zB eingetragene 482 ccm obwohl auf dem Motorblock 487 ccm stehen. Kann sein das die Motor-Nr. im Brief bei Punkt 3 "Typ und Ausführung" bzw Punkt 4 "Ident-Nr" verschlüsselt ist ( bei Deutscher GS
)
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Alt 21.01.2003, 20:37:07   #9
~Idefix~
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Vielleicht hast Du recht.

Der Kawahändler meines Vertrauens hat mir gesagt, wenn Die einen Motor umbauen, dass würden die das nie eintragen.....

Vielleicht sollte wirklich nochmal jemand beim TÜV nachfragen.

Gruß

Michael
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Alt 22.01.2003, 10:17:20   #10
Cherry
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Also ich bekam vom TüV die Auskunft: Motorwechsel (also gleiches Modell wie der Defekte Motor) ist absolut kein Problem. Und meine alte GS, die nen Tauschmotor gekriegt hat, hat auch problemlos ne neue Plakette gekriegt.

Cherry, der allerdings keine seltsamen Einträge im Brief hatte.
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 22.01.2003, 11:39:30   #11
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Standard Ich Dödel

Ihr hattet ntürlich recht. 20 KW sind 27 PS nicht 25.
Mein Fehler
Aber wisst ihr auch wie es mit der eingetragen Vollverkleidung aussieht,
oder dem Lenker?
Würd mich mal interessieren, ob die noch Probleme machen könnten.
Gruß Tom
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Alt 22.01.2003, 11:54:14   #12
Cherry
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Nimm am besten mal die Briefe von beiden Rahmen mit, geh zum nächsten TÜV-Menschen, erzähl ihm von deinem Problem, und er sagt dir dann: kein Problem, tragen wir aus... (oder er erzählt dir, was warum nicht geht, und was du noch ändern mußt...)
Ich denke aber, die Vollverkleidung / SB-Lenker sollte sich problemlos austragen lassen, da du ja quasi nur den Originalzustand wieder herstellst.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 22.01.2003, 16:10:58   #13
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wenn du den originallenker benutzt und nur die verkleidung abmachst, kann es sogar sein, dass du überhaupt nichts ändern musst. es kommt darauf an, was in den papieren eingetragen ist.

bsp.
wenn du an deinem auto andere reifen eintragen lässt, musst du diese ja nicht benutzen. du darfst dann auch das andere format fahren.
ähnlich könnte es bei der verkleidung sein. es wird vermutlich nicht eingetragen sein, dass du nur mit verkleidung fahren darfst.

bei verwendung des serienlenkers ist nichts zu beachten. :P

und um die sache mit dem austauschmotor nochmal zu bestätigen, habe ich in der tüv-ecke noch folgende dienstanweisung gefunden.
Zitat:
Motor DA zu § 19 StVZO
Bei Austausch des Motors gegen einen Motor mit gleicher Bauart und gleichem Hubraum (Austauschmotor) erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Geringfügige Abweichungen beim Hubraum durch Zylinderausschleifung sind zulässig.
gruss
thomas
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Alt 23.01.2003, 20:37:05   #14
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Hi Ich noch mal,
hab mich jezt doch mal selber beim Tuev erkundigt.
Die Vollverkleidung und der Lenker müssen wieder ausgetragen werden, außer es stünde " wahlweise" im Breif bei den Eintragungen dabei, was es ntürlich nicht tut.
Beim Motor meinte er das wenn er nachweislich aus dem anderen Rahmen stammt ( mit Brief zu belegen ) ist es kein Problem ihn da einzubauen.
Nochmals Danke für eure tips
Gruß Tom
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Alt 23.01.2003, 20:57:03   #15
~Idefix~
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Zitat:
Zitat von rubber
Hi Ich noch mal,
Beim Motor meinte er das wenn er nachweislich aus dem anderen Rahmen stammt ( mit Brief zu belegen ) ist es kein Problem ihn da einzubauen.
Gruß Tom
Naja, der Einbau ist ja eh kein Problem......

Spaß beiseite. Aber wie soll das gehen?????
Wenn der Brief belegt, welcher Motor drin ist, warum kann man dann einen anderen einbauen, ohne den eigenen Brief zu ändern?
Da ist doch was faul dran.

Gruß

Michael
~Idefix~ ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2003, 22:05:07   #16
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Also man darf den Motor tauschen ohne das die Betrieberlaubnis erlischt. Die Leistung darf sich aber nicht verändern. Die muss genauso bleiben wie es in den Papieren steht.

Henrik
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Alt 24.01.2003, 08:19:06   #17
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Zitat:
Zitat von Sandman
Also man darf den Motor tauschen ohne das die Betrieberlaubnis erlischt. Die Leistung darf sich aber nicht verändern. Die muss genauso bleiben wie es in den Papieren steht.

Henrik
ja, aber es muss schon das gleiche modell sein. nicht das du dir jetzt eine 45 ps hayabusaversion einbaust

gruss
thomas
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