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Alt 12.04.2006, 09:57:47   #1
MBC-Double
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Hallo!

Wollte gestern Morgen um 8 Uhr beim Tüv eine HU mit grandioser Abgasuntersuchung machen lassen. Obendrein wollte ich noch ein paar Teile eintragen lassen ( Windschild, Stahlflexleitungen, Fußrasten und Gabelfedern ). Weil ich keine Lust habe immer einige Büchlein ( ABE´s ) mit zu führen. Erst meinte man Mittwoch könne ich wiederkommen. Damit war ich nicht gerade einverstanden. Da nn fragte ein Kollege was ich denn Eintragen lassen wolle. Mit Gutachten / ABE. Dann dauerte das ganze ca. 30 min. und alles war bestens. Das beste war die AU! Messgerätsonde aus dem Golf raus ins meinen Auspuff gesteckt und am Gerät abgelesen. Und Oh ganz knapp! 4,2%! 4,5% dürfte ich maximal haben. Was aber wäre wenn ich 4,6 gehabt hätte!? An einer GS Baujahr 93 läßt sich wohl Abgastechnisch nicht viel verbessern. Kann ich das Teil dann verschrotten? Sind die Werte eigentlich bei Warmen Motor besser? Da es gestern nur 3° Warm war und ich nur 35° Ölthemperatur durch die ca. 5 Km fahrt hatte. Also die Maschine noch Kalt war. Das Interessante ist aber das ich für die Eintragungen einen Extra Din A 4 Zettel bekommen habe. Fahrzeugschein und Brief sind so geblieben wie sie waren!? Ich dachte ich bekomme neue Papiere oder es wird eingetragen in Brief und Schein? Als ich dann weg fuhr war Niemand dort um sein Fahrzeug abnehmen zu lassen. Warum sollte ich dann erst Mittwoch einen Termin für die Eintragungen bekommen? Naja hat ja noch gut geklappt. Im Gegensatz zu früher hat sich doch einiges beim Tüv getan.
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Yamaha FZS 600 Fazer verkauft 05/2013. Jetzt GSF 1250 SA Baujahr 2008 gekauft am 18.06.2013 mit 21912 Km mit LSL Lenker, Heizgriffen von Saito, Sturzbügel, Gepäckträger mit Topcase, BOS GTS Auspuff, Schunk Kettenschmiersystem, Hohe Tourenscheibe von Suzuki und LED Rücklicht. Verkauft April 2019. Derzeit ein V-Strol 1000.
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Alt 12.04.2006, 10:06:26   #2
Saugwurmmensch
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Der große Zettel ist Deine Abnahmebestätigung. Auf dem Zettel steht meist auch drauf, ob du schnellst möglich oder bei Gelegenheit die Abnahmen in den Fahrzeugschein übertragen lassen sollst. Gehst also mit dem Zettel zum Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle und bekommst dann dort die Eintragungen in den Schein und bei der Gelegenheit sicherlich auch komplett die neuen Papiere.
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Alt 12.04.2006, 10:13:27   #3
MBC-Double
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch
Der große Zettel ist Deine Abnahmebestätigung. Auf dem Zettel steht meist auch drauf, ob du schnellst möglich oder bei Gelegenheit die Abnahmen in den Fahrzeugschein übertragen lassen sollst. Gehst also mit dem Zettel zum Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle und bekommst dann dort die Eintragungen in den Schein und bei der Gelegenheit sicherlich auch komplett die neuen Papiere.
Das steht da so nicht drauf. Es steht dort: Eine Berichtigung der Fahzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen. Das heißt für mich wenn ich das Teil ummelde oder ähnliches muß ich das ändern lassen. Wenn ich sowieso was an den Papieren ändern lasse / lassen muß. Der Tüv Mann sagte ich solle den Zettel immer mitführen.

Gerade beim Tüv angerufen ( Ist ja Gebührenfrei! ). Es ist so wie ich schrieb! Wenn ich was ändere dann sollte ich das Eintragen lassen. Z.b. Adresse oder ähnches!
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Alt 12.04.2006, 10:15:03   #4
Fenris
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komisch, bei mir war es wie Saugwurmmensch es geschildert hat. ich musste mit so einem zettel zum straßenverkehrsamt und die haben dann die sachen in den schein eingetragen.
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Alt 12.04.2006, 10:18:50   #5
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Zitat:
Zitat von Fenris
komisch, bei mir war es wie Saugwurmmensch es geschildert hat. ich musste mit so einem zettel zum straßenverkehrsamt und die haben dann die sachen in den schein eingetragen.
Hat wielleicht wieder was mir Eu oder so zu tun. Habe da eben noch einmal angerufen ( Siehe Beitrag letzten Sätze ). Es schein so zu sein wie ich angenommen habe.
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Alt 12.04.2006, 10:22:56   #6
Drunken Master
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also bei diesen abnahmebescheinigungen gibts 2 verschieden sätze die drunter stehen können

1. Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit

2. Änderung der Fahrzeugpapiere ist umgehend erforderlich

1 steht meistens bei sachen die mit teilegutachten abgenommen wurden, 2 bei einzelabnahmen !
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Alt 12.04.2006, 10:26:56   #7
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Zitat:
Zitat von Drunken Master
also bei diesen abnahmebescheinigungen gibts 2 verschieden sätze die drunter stehen können

1. Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit

2. Änderung der Fahrzeugpapiere ist umgehend erforderlich

1 steht meistens bei sachen die mit teilegutachten abgenommen wurden, 2 bei einzelabnahmen !
Ich frage mich immer nur eins: WARUM schreibt man das nicht so!? Das versteht doch jeder. Liest sich jedenfalls besser als:
Eine Berichtigung der Fahzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen.

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Alt 12.04.2006, 10:51:47   #8
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Ansonsten wären die Beamten mit ihrer Beamtensprache ja auch nur ganz normale Menschen

Ne, nochmal zum Thema: Ich hatte auch meinen SB-Lenker abnehmen lassen und hatte Variante 1 auf dem Gutachten stehen.
Bin ca. 1 Jahr nach der Abnahme dann zur Zulassungsstelle, weil ich noch andere Sachen eintragen lassen wollte und es gab da keine Probleme...

Et is halt wie et is. Un wenn sich da och nix ändert bleibt es och so...
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Alt 12.04.2006, 13:49:23   #9
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Also der Unterschied zwischen "bei nächster Gelegenheit" und "umgehend" sollte ja auch jedem Nicht-Beamten klar sein?
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Alt 12.04.2006, 14:09:52   #10
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Zitat:
Zitat von gsjobu
Also der Unterschied zwischen "bei nächster Gelegenheit" und "umgehend" sollte ja auch jedem Nicht-Beamten klar sein?
Ja ist ja auch! Nur das stand da nicht! Wer lesen kann ist in Vorteil Es steht halt bei nächster Befassung! Nichts mit Gelegenheit oder umgehend.
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Alt 12.04.2006, 14:17:17   #11
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Zitat:
Zitat von MBC-Double
Es steht halt bei nächster Befassung!

das is aber doch eindeutig !!
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Alt 12.04.2006, 14:22:15   #12
MBC-Double
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[quote=Drunken Master]
Zitat:
Zitat von "MBC-Double":2wwffq8s
Es steht halt bei nächster Befassung!

das is aber doch eindeutig !![/quote:2wwffq8s]
Das bestreite ich ja auch nicht! Aber warum Einfach wenn es auch umständlich geht. Das wollte ich nur los werden. Jetzt ist aber gut
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Alt 12.04.2006, 15:11:44   #13
Patr0ck
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Ähm, wenn du die Eintragungen machen lassen hast, damit du den ABE-Kram nicht mehr mitschleppen musst, dann hast du doch, wenn du jetzt den Zettel mit dir rumträgst, nicht all zu viel geändert, oder? Wenns mir darum gehen würde, dann würd ich eben noch kurz zur Zulassungsstelle und die Papiere ändern lassen.
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Alt 12.04.2006, 18:39:17   #14
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kostet aber wider gut geld ^^ und die warterei....
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Alt 12.04.2006, 18:41:51   #15
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waren es nich 11 oder 12€ pro Eintragung?!? Und wenn du unter der Woche früh morgens zur Zulassungsstelle fährst (ich war morgens vor der Arbeit da) hast du auch kaum Wartezeit...
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Alt 12.04.2006, 18:53:12   #16
Saugwurmmensch
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Die würdick vom Amt schütteln bisse wieder vernünftig sind...
ich zahle die 11,50 Euro für den neuen Fahrzeug schein, keinen Cent mehr für das, was das Fräulein eintippt.
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