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#1 |
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Gast
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hallo
ich bin 18 geworden im mai und ahbe mir ne gs 500f gekauft.sie hat laut ausweis 25kw drosselung.ich weiss aber nicht ob das stimmt.weil ich habe von jemandem gehört dass die drosselung mit drehzahllimitierung gemacht wird.meine geht aber shcon bis 9000 umdr. sie ist Bj.03 also wie ist sie gedrosselt? wenn ich in paar tagen dann die prüfung habe nehme ich die scheiss drossel sowiso raus. aber ich bin mir net sicher ob sie gedrosselt ist jetzt weil sie läuft 150kmh geradeaus. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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meine 91 läuft gedrosselt laut sigma 168 aufer geraden
und dreht bis kein plan glaub 10 5 schau mal im schein da szteht normalerweise drin wie und wo sie gerosselt ist . |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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oh stimmt hatt ich verfgessen
hab en noch garnet eingestellt hab mich immer so schnell gefühlt des erklärt einiges in den letzten 8 tagen |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.05.2005
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hab ich das jetzt richtig verstanden?
du bist 18 und machst gerad den schein? wenn du den schein dann hast willst du die drossel rausmachen? hoffentlich erwischen sie dich wenn du ohne drossel fährst!!!! |
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#5 | |
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Gast
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.05.2005
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ich kann das nicht verstehen das man als führerscheinneuling unbedingt die drossel raushaben will.
man wird sich schon was dabei gedacht haben diese regelung zu machen das ein 18 jähriger 2 jahre gedrosselt fahren soll. aber was wenn ihm was passiert oder er angehalten wird und man feststellt das die drossel raus ist? dann ist das geschrei gross!!! im übrigen fährt die gs bestimmt nicht schneller nur weil keine drossel drin ist. |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
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ähm ... pingi, vielleicht fragst du ihn erstmal ob man in der schweiz auch zwei jahre gedrosselt fahren muss BEVOR du ihn hier runtermachst
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#8 | |
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Gast
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Meiner Meinung nach ist das jedem sein eigenes Ding. Aber jemandem wünschen erwischt zu werden is auch nich so von der feinen Art. |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.05.2005
Ort: Schwerte
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@knut: brauch nicht fragen.
ist inner schweiz auch so http://www.swissbikers.ch/phpBB2/viewto ... g++schweiz im übrigen ist meine immernoch gedrossel und fährt auch ihre 170. bin ich nun langsamer als ohne drossel? |
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
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Hallöli,
1. Eine GS500F von 2003? Komisch; ich habe eine der ersten GS500F (schon im Januar 2004 bestellt und im April 2004 geliefert). Seit wann wurde die GS500F schon 2003 ausgeliefert? Selbst in der Schweiz?! Meines Wissens war die Ankündigung im Sommer/Herbst 2003. Auslieferung war frühestens aber März 2004 ... 2. Gerade 18, noch keinen Lappen, aber die Drossel raus machen wollen ... Version 2a: Du hast kein Hirn und den Arsch auf! So jemandem gehört der Führerschein sofort entzogen bzw. garnicht erst ausgehändigt! Version 2b: Anscheinend haben deine Eltern bei der Erziehung einige Fehler gemacht. Gesetze kann man dehnen, aber brechen sollte man sie nur in absoluten Ausnehmefällen. Version 2c: Stufenführerscheine wurden nicht eingeführt um Jugendliche zu ärgern (Erwachsene seid ihr strafrechtlich zumindest in Deutschland erst mit 21), sondern weil sich zuviele junge Menschen totgefahren haben. Version 2d: Obwohl ich meinen Motorradlappen erst mit 30 gemacht habe musste ich damals 2 Jahre eine Maschine (GS500EUS) mit 34PS fahren. Ich bin damit den TT-Kurs, kreuz und quer durch England, Wales und die Isle of Man. Und es hat auch mit 150km/h tierisch Spaß gemacht. Auf der IOM bin ich eine Landstraße in den Bergen mit 150km/h gefahren (ist da erlaubt). Wäre ich 170 gefahren, wäre ich jetzt tot - da war nämlich eine zu enge Kurve und dahinter ging's steil bergab ... Such dir zu 2. die passende Version aus. Gruß Andreas |
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#11 |
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Gast
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Dazu sag ich jetzt nichts mehr.
Glaub ein paar hier haben ein wenig zu viel Sonne abbekommen. Sowas kann man dem Jungen doch normal sagen und muß nicht gleich in den Wurzeln der Erziehung forschen. |
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#12 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
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Wenn man ihm jetzt hilft, macht man sich dann eig. Strafbar?
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#13 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.04.2006
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warum die drossel raus ??
naja wenn sie dich erwischen hat der spass ein loch und dan wirds teuer
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Hoch die fahnen heut sterben wir (Welle Erdball) |
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#14 |
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Gast
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Lass erstmal die Drossel drin, und üb erst mal mit 25KW
Grade in der Schweiz wird sehr stark auf die Geschwindigkeit geachtet (weiß ich aus meinem Urlaub) und dann bist du schnell wieder Fußgänger. Außerdem ist es doch eine gute Regelung um die Unfallzahlen zu drücken. Schließlich willst du doch nicht in der schönen Schweiz am Baum kleben. Mit 16 darf man auch nicht Motorrad fahren. |
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#15 |
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Düsseldorf & Aachen
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Kilometer: 36tsd.
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Ich würde das Ding auch die ersten paar Tsd Kilometer gedrosselt lassen, hab ich auch
@ Cadfael : zu 2a) Normalerweise würde ich so ne Aussage mit ner Faust vor den Unterkriefer belohnen. Echt unglaublich zu 2b) Da hättest du noch eine sitzten, und von Erziehung brauchste nicht anfangen zu predigen, was deine Kids machen weißt du ja bestimmt auch nicht zu 2c) Die Regel wurde eingeführt damit nicht jeder 18. jährige Depp sich sofort nen billigen Supersportler holt, und sich beim ersten Anfahren aufs Maul legt. Wenn du jetzt denkst gerdade diese Leute sind bis 25, wenn sie direkt ihren Offenen Lappen haben, vernünftig geworden, und machen dann keine Unfälle wenn sie sich nen neuen Supersportler holen, muss ich dich enttäuschen. Denen ist bis dann nur der Spaß vergangen @ Rodman Lass dich nicht verunsichern, in letzter Zeit sehe ich immer immer mehr Moralprediger, aber das beste was man dagegen machen kann ist ignorieren, die könne dir erzählen was die wollen, aber Fakt ist : die GS ist (gerade Entdrosselt) ein äußerst gutmütiges & vorallem beherrschbares Bike, so in etwa wie das was man sich als seine erste Freundin gewünscht hat
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#16 |
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Gast
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ja wiso denn so übermütig die einen?¨!
ich bin schon mit 14 mofa gefahren und mit 16 scooter.der lief auch seine 100kmh. mit der gs habe ich shcon seit 6 mai 06 1500km runter.fahre jeden tag und am wochenende mache ich touen. also ich glaube es gibt sehr viele die ihre motorräder nicht original ahben. aber ich überlegs mir mal. |
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#17 | |
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Gast
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#18 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
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Beiträge: 726
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Zitat:
er fährt aber nicht auf einer abgesperrten Strecke (da soll mir das egal sein), sondern im öffentlichen Verkehrsraum. Mag sein, dass die 48PS der GS500F nicht der Hammer sind. Aber warum dann entdrosseln??? Was steht auf der anderen Seite? Er verstößt 2 Jahre gegen geltendes Recht. Wenn die Rennleistung ihn anhält und was ahnt ist er ganz böse dran. Am wichtigsten aber: Er fährt 2 Jahre ohne jeglichen eigenen Versicherungsschutz!!! Selbst wenn er unverschuldet in einen Unfall gerät und man konfisziert die Maschine hat er keinerlei Schutz mehr. Fahren ohne Führerschein. Schlimmstenfalls bleibt er auf seinen eigenen Kosten sitzen. Wenn er aber jemanden anfährt (kann jedem passieren), dann darf er das 30 Jahre lang (zumindest in Deutshland) zurückzahlen. Nicht nur Sachschaden, sondern auch die Krankenkassen holen sich jeden Cent zurück. Ist es das wert??? Wenn ein 14 jähriger mit seiner GS500 auf nem Motorradtreff auftaucht würdest Du doch (hoffentlich) auch nicht sagen: "Was soll's? Jeder soll machen was er will!" Meiner Meinung sind sich die meisten 18 jährigen noch nicht im klaren was es heißt ohne jeden Versicherungsschutz durch die Gegend zu rasen. Kann man sich mit 18 wirklich vorstellen was es heißt, ggf. bis 48 für seine Jugendsünde zu blechen? Sorry; aber ich als "alter Mann" kann das nicht so locker flockig sehen (ich rege mich momentan aber auch nicht tierisch auf). Aber sowas im Raum stehen lassen möchte ich nicht. Gruß Andreas |
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#19 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Das mit der Versicherung stimmt so auch nicht.
Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis kann die Versicherung einen bis 5000€ in Regress nehmen (zu deutsch: 5000€ von dir zurückfordern). Komplett ohne Versicherungsschutz ist man nur, wenn der Versicherungsvertrag komplett gekündigt wurde (was ja bei einem zugelassenen Fahrzeug nicht so leicht ist und auch nur kurz geht, weil die Zulassungsstelle Post von der Versicherung bekommt und das Fahrzeug dann zwangsabmeldet). Link Zitat:
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#20 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
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Hallo Ricky,
ich lasse mich gerne belehren. Dass die Versicherung erstmal für einen einspringt ist klar (und war's vorher auch). Okay; die Versicherung mag auch nur 5000 Euro zurückfordern können. ABER: Wenn ich jemanden über den Haufen fahre (kann wie gesagt jedem passieren!!! Shit happens) kann der mich doch verklagen. Also in einem Zivilprozess. Seine Krankenversicherung zahlt erstmal Krankenhaus, Reha und alles andere. Wenn der Typ aber erwerbsunfähig wird, Schmerzensgeld will und vielleicht Körperteile verloren hat ist es och mit den 5000 Euro nicht getan?! Das müssten doch zwei verschiedene Paar Schuhe sein??? Gruß Andreas |
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Mhh, interessante Frage.
Also die Krankenkassenkosten müssten (soweit ich weiss) auch von der Versicherung bezahlt werden oder die Kosten bleiben bei seiner Krankenkasse. Spannend wäre es wohl wirklich eher, wie du sagst, wenn derjenige einen zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagt. Das kann ja auch sehr schnell in die etlichen Tausende gehen und da kann ich mir nicht vorstellen, dass dies die eigene KFZ-Versicherung bezahlt.
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#22 |
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
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Das selbe kann passieren wenn der Gutaschter ein Teil findet das nicht eingetragen ist ...
Könnt ruhig auch die Leute in den Streetfighter Foren runtermachen
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Hab ich wen runtergemacht?
Sind doch alle erwachsen und können ihre Entscheidungen selber treffen. Finde es nicht schlimm, wenn jemand die GS-Drossel entfernen will, ob die Spaß/Risiko-Relation stimmt, kann und muss derjenige ja selbst entscheiden, ich hab meinen mahnenden Zeigefinger hier jedenfalls nicht ausgepackt.
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#24 | |
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Friedenstaube
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#25 | |
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Gast
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@Cadaffel
Es geht darum, dass Du Ihn oben angepisst hast, als wär er der größte Vollidiot auf Erden wahlweise auch seine Eltern unfähig etc... Dabei muss er das ja für sich entscheiden, und wegen 12PS mehr wird er seine Umwelt auch nicht mehr gefährden... Fährst Du immer die vorgeschriebene Geschwindigkeit? Das ist auch geltendes Recht. Auf geltendes Recht kann man auch manchmal nen großen Haufen scheissen, sollte aber auch die Folgen tragen... Zitat:
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#26 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.09.2005
Ort: Koblenz
Alter: 44
Beiträge: 178
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Die Versicherung kann ja nur Regress ( Das ist also keine Strafzahlung. ) nehmen, wenn sie selbst für den Halter leisten muss. Verschuldet der andere den Unfall komplett selbst, gilt gemäß § 9 StVG § 254 BGB. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Dann gibt es auch keinen Regress. Praktisch wird es einen geben, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Unfall mit Drossel nicht passiert wäre.
Und der Halter haftet nach § 7 I StVG. Da sind die ganzen zivilrechtlichen Folgen mit drin. Inklusive Schmerzensgeld, Kosten der Heilbehandlung....Im Innenverhältnis ist die Versicherung abzüglich Regress zur Leistung verpflichtet. Mehr als diese 5.000 € oder 10.000 € ( die erloschene Betriebserlaubnis kann kumulativ wirken ) werden es definitiv nicht. So jedenfalls die Rechtslage in Deutschland. Zum Sinn und Unsinn dieser Drossel habe ich schon an anderer Stelle etwas geschrieben. Wer wehrpflichtig ist und lernt Menschen zu töten, sollte auch eine Motorrad fahren dürfen, das einen Corsa überholen kann. Die Leistungsbeschränkung ist nur durch eine einfache Rechtsverordnung des Bundesministers angeordnet. Eine Rechtsverordnung muss sich ( wie jedes Parlamentsgesetz auch ) an der Verfassung messen lassen. Verstößt es dagegen, so ist es nichtig. Das passiert öfter als man denkt, weil sich der Gesetzgeber ( oder hier Verordnungsgeber ) eben nicht immer große oder rechtmäßige Gedanken macht. Soviel zur gesetzestreue..... Ich halte diese Vorschrift für verfassungswidrig, weil sie gegen Art. 3 I iVm Art. 2 I GG verstößt. Ich bin schon dabei eine Klage ( ja Klage, weil vor der Verfassungsbeschwerde die Rechtswegerschöpfung kommt ) vorzubereiten. Wenn es mich finanziell nicht zu sehr belastet, ( = billiger als Fahrschulausbildung ) werde ich sie auch einreichen. Wer erwischt wird, sollte durchrechnen, ob er im Falle einer Verurteilung Verfassungsbeschwerde einlegt. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht selbst ist kostenlos. Einen Anwalt braucht man anfangs dafür nicht. |
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.10.2004
Alter: 40
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Zitat:
Ein nicht eingetragenes Rücklicht, polierter Rahmen oder auch nicht zugelasse Spiegel spielen bei z.B. einem Auffahrunfall keine Rolle. Die Mehrleistung ist ja quasi immer in Gebrauch, daher IST das ein Grund, ohne VSchutz zu fahren, und IST immer Grund einer min. Teilschuld. |
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