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Alt 24.09.2006, 19:31:20   #1
waldek
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Standard interessante frage?

Hab mir überlegt ob es legal wäre sich auf das Visier des Helms eine getönte Folie aufzukleben? Da hätte man wiedr ein paar Euro für ein getöntes Visier gespart.
Vielleicht hat das mal jemand gemacht von euch!
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Alt 24.09.2006, 19:36:24   #2
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Da wärst du nicht der erste. Solche Folien gibt es sogar zu kaufen

Ist aber nicht zugelassen.

Hatte auch mal eine drauf. Sah schon geil aus, nur sehen tut man vorallem bei Dunkelheit aber auch tagsüber nicht mehr wirklich viel.
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Alt 24.09.2006, 19:41:39   #3
waldek
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aber nachts sieht man doch mit einem originalvisier auch nicht viel mehr oder? Hatte sowas noch nie an, deswegen frage ich!
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Alt 24.09.2006, 19:49:01   #4
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Also ich hatte ebenfalls auch mal ein dunkles Visier. Damit hat man Nachts auf jeden Fall besser gesehen als mit der Folie. Warum das so ist, weiß ich leider auch nicht.

Gibt hier bestimmt ein paar "Profis" die dir das detailiert erläutern können
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Alt 28.09.2006, 10:51:59   #5
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1. Es ist verboten, nachts mit getönten Visieren zu fahren.

2. Solche Folien gibts zu kaufen. Sollen aber wirklich nicht gut sein. Blasenbildung ect.
Sogar im Polo haben die Mitarbeiter gemeint, die taugen nix die Folien.


MfG Marin
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Alt 28.09.2006, 11:11:38   #6
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Zitat:
Zitat von marinarapovic
1. Es ist verboten, nachts mit getönten Visieren zu fahren.
MfG Marin

Zum ca 1 millionsten mal.. NEIN IST ES NICHT!!!
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Marylin Manson
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Alt 28.09.2006, 11:19:38   #7
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doch, hat mir mein Fahrlehrer aber so gelernt!

Beweise, Beweise!
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Alt 28.09.2006, 11:22:45   #8
Suzirider
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Gegenbeweise. Oder steht irgendwo, dass man Nachts nicht mit Sonnenbrille fahren darf??

Wenn du natürlich einen Unfall wegen schlechter Sicht baust, und dann vlt ne Teilschuld kriegst... Das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich habe 2 Jahre in einer Fahrschule gearbeitet, und ich persönlich gebe nichts mehr drauf, was angeblich Fahrlehrer alles erzählt haben.
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Marylin Manson
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Alt 28.09.2006, 11:33:40   #9
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Zitat:
Zitat von Suzirider
Gegenbeweise. Oder steht irgendwo, dass man Nachts nicht mit Sonnenbrille fahren darf??

Wenn du natürlich einen Unfall wegen schlechter Sicht baust, und dann vlt ne Teilschuld kriegst... Das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich habe 2 Jahre in einer Fahrschule gearbeitet, und ich persönlich gebe nichts mehr drauf, was angeblich Fahrlehrer alles erzählt haben.
Die Dinger sind nicht Nachts oder nur tagsüber verboten sodern generell für den Bereich der Stvo....steht dick und fett auf der VErpackung von den Dingern. Aber das juckt ja eigentlich keinen von der Rennleitung so richtig.
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Alt 28.09.2006, 11:40:42   #10
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Hab ich noch nie gelesen. Das gilt, glaube ich, für die Verspiegelten, nicht für die getönten.
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Alt 28.09.2006, 11:42:10   #11
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Hmmm ich fahre seit ungefähr 4-5 Jahren mit verspiegelten Visieren durch die Gegend (stark getönt inkl. Zweithelm mit klarem Visier für Nachtfahrten ). Hatte mit der Rennleitung noch keine Probleme.
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Alt 28.09.2006, 11:44:04   #12
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ich habe auch immer ein normales zum wechseln dabei. Liegt aber daran, dass ich ein bisserl Nachtblind bin, und mit dem Verdunkeltem Visier die Straße nicht mehr finden würde
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Alt 28.09.2006, 11:55:16   #13
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Da haben wir wohl aneinander vorbeigeredet......ich meinte grad verspiegelte Folien
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Alt 28.09.2006, 12:07:56   #14
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Zitat:
Zitat von Kay73
Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob sie nun im Bereich der StVZOzugelassen sind oder nicht, da Helme und deren Einzelteile keiner Zulassungsvorschrift außer "einer ausreichendem Schutzwirkung" unterliegen. Deine Stiefel sind doch im Bereich der StVZO auch nicht zugelassen oder? Und die Hose? Und die Jacke? Sind sie nicht? Damit gehst Du bis aufn Helm nackich aufn Bock? Oder wie?

ROFL

Zurück zum Thema: Damit sparst nicht, legst eher drauf, wenn Du dan das erste mal Probleme mit der Folie bekommst. Sprich Blasenbildung...

Kay
Das hinkt ein bisschen.......nehmen wir mal z.B. den PKW. Da ist es auch nicht erlaubt vorne (Windschutzscheibe) Folien hinzukleben weil es ganz einfach deine Sicht einschränkt........

Aber fragen wir doch die Rennleitung...ist ja vor Ort.
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Alt 28.09.2006, 12:12:02   #15
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Das liegt aber mehr daran das Du beim Auto ein Teil des Kraftfahrzeugs änderst und nicht die Kleidung

BTW: Folien sind vorne im Auto auch wegen den Splittereigenschaften der Scheibe verboten.
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Alt 28.09.2006, 12:18:53   #16
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Also mein Visier hat ne e-Nummer, also hat sich irgendeine Zulassungsbehörde das Ding schon mal angeschaut und es abgenommen.. Wenn man daran was verändert, dürfte das schon spannend werden.
Dunkle Visiere sind aber wie gesagt wohl kein Problem.

Edit: Link
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Alt 28.09.2006, 14:32:57   #17
Lord Loyd
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Alt 28.09.2006, 16:35:34   #18
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Also ich finde die Erklärung in dem Link plausibel.
Die Visiere haben ne eigene E-Nummer, unabhängig von der ECE-Klasse.
Bruchverhalten (Splittergröße und so, nich die Stabilität) dürfte von Folien schon beeinflusst werden, bei Autos darf man ja auch nicht jede Folie wegen des Bruchverhaltens auf die Scheiben kleben.
Falls auch die Lichtdurchlässigkeit getestet wird, ändert sich das ja auch.
Und wenn schon riesig "nix erlaubt" auf den Folien steht… .
Wo ist denn der Besserwisser, der müsste das doch wissen?
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Alt 28.09.2006, 17:04:41   #19
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Laut § 21a (2) StVO müssen die Fahrer und Mitfahrer amtlich genehmigte Schutzhelme während der Fahrt tragen. Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, wenn sie nach der ECE Regelung 22 (Kennzeichnung durch E im Kreis) gebaut sind. Dies gilt auch für die angebrachten Visiere. Wenn mit einer Sichtbehinderung bei Dunkelheit zu rechnen ist, dann sind die Visiere mit einem Piktogramm "Daytime use only" ("Benutzung nur bei Tage") (hier eine Sonne) zu kennzeichnen (zu finden in der ECE 22 Pkt. 6.15.3.4)

Durch die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19.03.1990 (BGBl. I S. 550) geändert durch die Verordnung vom 22.12.1992 (BGBl. I S. 2481), ist bzw. war es auch möglich, nicht amtlich genehmigte Schutzhelme zu tragen, wenn sie eine ausreichende Schutzwirkung haben.

Allerdings sind Bauarbeiter- oder Stahlhelme, Feuerwehr- oder Fahrradhelme, auch mit Kinnriemenbefestigung, keine geeigneten Motorradschutzhelme.

Ein abgedunkeltes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommt der Träger eines Helmes mit verdunkeltem Visier in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet das 50 € und 3 Punkte, wobei sich der Verstoß nicht aus § 21a (2) StVO sondern aus § 23 StVO ergibt, denn der Betroffene trägt ja einen amtlich genehmigten Schutzhelm.

Wer nachts auf sein verdunkeltes Visier nicht verzichten kann oder will und dennoch fährt, sollte immer eine farblose Sonnenbrille bei haben. So kann man auch mit offenem Visier fahren und umgeht dabei möglichen Ärger mit der Polizei bei einer Kontrolle oder mit der Versicherung bei einem möglichen Unfall.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 32728.html
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Alt 28.09.2006, 18:14:23   #20
berndy
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Das steht in der alten Version des § 21 a StVO noch so drinn.

Der § 21 a StVO wurde mittlerweile geändert.

Guckst du hier: http://www.polizei.rlp.de/internet/n...ageSize=50.htm
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Alt 28.09.2006, 18:41:26   #21
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Alt 28.09.2006, 18:49:39   #22
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Und was machst du, wenn du unvermittelt von einer totalen Sonnenfinsternis überrascht wirst?
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Alt 28.09.2006, 18:50:06   #23
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Zitat:
Zitat von Suzirider
Hab ich noch nie gelesen. Das gilt, glaube ich, für die Verspiegelten, nicht für die getönten.
theoretisch darfst du nichtmalmit ner dunklen sonnenbrille fahren ..

geschweige denn mit visieren di mehr als 80 % sonnenlicht absorbieren !

edit :

@ berndy

visir hoch und plündern gehn ^^
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...Wird es Nass
- - > . < - -
^
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*Klick*
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Alt 28.09.2006, 19:14:49   #24
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Gut gekontert.
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