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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Moin,
kurz zusammengefasst. Habe eine schöne Markenuhr bei Ebay geschossen für ca 105€ incl. Versand, sie sollte neuwertig sein, kam aber defekt an und wich erheblich der Artikelbeschreibung ab. Ich konnte mich mit dem Verkäufer nicht einigen, hab einen Fall gemeldet und Wochen später bekam ich das Geld mit Versand von PayPal zurück überwiesen. Nun will der Verkäufer seine Uhr zurück, was auch völlig okay ist, doch die Versandkosten möchte er nicht tragen. Nun habe ich versucht entsprechende Paragraphen zu finden und konnte nichts genaues finden bei Rückversanderstattung von privat zu privat. Ich konnte nur rauslesen das gewerbliche Verkäufer ab 40€ die Versandkosten tragen müssen. Hat jemand eine genaue Info, möglichst mit Paragraph? Danke vielmals! |
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#2 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Du musst nichts weiter bezahlen, da nach BGB 434 ein Mangel vorlag.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Bad Säckingen
Alter: 46
Beiträge: 726
Baujahr: 2002
Kilometer: 30.000
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Kann als Kaufmann dem von Woody geschriebenen nur zu stimmen! ALLE Kosten gehen zu lasten des Verkäufers. Rück- wie auch der HINversand! Da wie Woody richtig angemerkt hat ein Mangel vorliegt.
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Silikon macht das schon! Weißt du damit keinen Rat, nimmste Drat, hält das kaum nimmst halt Schaum ![]() Organspende? Das Thema kann jeden Betreffen! |
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#4 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Moin,
genau das wollte ich dem Verkäufer weiss machen, jetzt kam das: Zitat:
"Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist. " Geändert von _Newbie_ (29.08.2011 um 20:38:34 Uhr) |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Was du eben genannt hast, gilt aber für den Fall, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Du trittst aber vom Vertrag zurück.
Normalerweise müsstest du den Verkäufer anmahnen, eine Frist setzen, in deren Zeitraum er die Mängel behebt. Erst danach hast du as Recht auf Rückabwicklung des Vertrages. Es sei denn, er verweigert die Leistung, was er ja getan hat, wenn ich mich recht entsinne. Für den Käufer sollte durch die Rückabwicklung kein Verlust eingetreten sein. Heißt, weder für hin noch für Rückversand zahlen. Wenn du was verkaufst, handelst du IMMER nach BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) gewerbliche Verkäufer müssen sich an das strengere HGB(Handelsgesetzbuch) halten. Du bist im Recht soweit ich das sehe. Studier halt die Paragraphen, schicke sie ihm, und schreibe eine Stellungnahme. Hat er denn die Leistung verweigert? |
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Rücktritt
Der Käufer muss dem Verkäufer den Rücktritt deutlich mitteilen, der Kaufvertrag wandelt sich dadurch in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Käufer sendet die Ware an den Verkäufer zurück, im Gegenzug erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis und die !!!Transportkosten!!!. Der Verkäufer kann auch auf die Rücksendung verzichten, wenn zum Beispiel die Rücksendekosten den Wert der Ware übersteigen würden. Hierbei handelt es sich um einen Rücktritt wegen nicht, oder nicht vertragsgemäß, erbrachter Leistung (§ 323 BGB), daher trägt der Verkäufer auf jeden Fall die vollen Rücksendekosten, die Einschränkungen nach § 357 BGB (der Käufer trägt die Versandkosten bei einem Warenwert bis EURO 40,00) greifen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag wegen eines Mangels ist auch nicht das Gleiche wie das Rückgaberecht, welches von vielen Verkäufern rechtmäßig statt des Widerrufsrechts eingeräumt wird. |
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#7 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Moin,
ja, er hatte sich anfangs quergestellt. Die Uhr wurde als neuwertig verkauft und hatte folgende Mängel: - Sekundenzeiger abgebrochen und verschwunden - Tiefe Kratzer überall - Ecken aus dem Glas rausgebrochen Über den Aspekt, das das Band viel zu kurz ist und die Erweiterungen fehlen, sehe ich drüber hinweg. Ein Originalfoto wurde nicht hochgeladen, sondern ein Herstellerfoto, so konnte man auch keine Mängel erkennen, man musste sich auf die Beschreibung verlassen. Nachdem ich einen Fall über Ebay öffnete und er mir eine Teilerstattung von 20€ anbot, habe ich mich an den Ebay Service gemeldet und über den PayPal Käuferschutz meinen vollen Betrag erhalten, mit Versand. Rückversand ist natürlich nicht inbegriffen. Jetzt stehe ich auf Kippe und weiss nicht weiter. Finds doof das ich 7€ für 3 Wochen Stress bezahlen muss und im Endeffekt gar nichts davon habe. Der Typ darf auch weiterhin über Ebay verkaufen und negativ bewerten kann ich ihn nichtmal, da der Fall als geschlossen gilt. Was tun? |
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#8 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Schreibe ihm den genauen Sachverhalt.
1.) Dass er nach BGB handelt. Paragraphen aus dem BGB heraussuchen, dass er das tut. 2.) Dass ein Mangel nach BGB 434 vorlag, nämlich der, dass der Artikel nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. nicht der Werbung des Verkäufers oder Herstellers entspricht. 3.) Er die Nachbesserung verweigert hat BGB 439 4.) Rücktritt vom Vertrag laut 323 BGB "Die Transportkosten für die Rücksendung, sowie für die Nach- oder Neulieferung, trägt der Verkäufer, der Käufer bezahlt nur ein Mal die Transportkosten, wenn das im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie es zum Beispiel bei Käufen auf der eBay-Auktionsplattform üblich ist. " Ist nur gegeben, wenn der Mangel nach 434 behoben wird, was er ja bei dir nicht wird. Und auch eine Neuliieferung ist auszuschließen. |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zu 1:
Hab grad geschaut und das ist Paragraph 1 BGB Rechtsfähigkeit. Jeder muss sich an das BGB halten. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Super Woody, du bist mir eine Riesenhilfe! Ich bin auch nicht mehr rechtschutzversichert, so ist guter Rat teuer.
Hast meinen größten Dank, werde morgen ein Schreiben aufsetzen und mich bei Antwort nochmal melden. |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.07.2010
Ort: Wuppertal
Alter: 35
Beiträge: 639
Baujahr: 2001
Kilometer: 34000
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Kannst ja sagen, dass er sich die Uhr gerne abholen kann, dass du ihm diese danna uch aushändigen wirst. Wenn er sie zugeschickt haben will, soll er Geld für den Versand springen lassen und gut ist =)
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