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Alt 30.01.2014, 22:21:32   #1
Youngtimerfan
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Standard Entdrosselung nicht im Fahrzeugschein eingetragen- Problem?

Guten Abend,

Tja, Probleme über Probleme, dabei habe ich mein Motorrad noch nichtmal.
Ich habe den Verkäufer heute gebeten, mir schonmal den Fahrzeugschein einzuscannen und per Email zu schicken, sodass ich das Motorrad schonmal versichern kann, bevor ich es in zwei Wochen endlich abhole.
Nungut... Mail bekommen und dann erschrocken festgestellt, dass im Fahrzeugschein 25kw eingetragen sind. Habe dann sofort den Verkäufer kontaktiert. Dieser sagte, dass sie zwar noch auf 25kw eingetragen ist, jedoch schon längst offen ist. Auf meiner Nachfrage, ob es dort nicht irgendwelche versicherungstechnischen Probleme etc gibt sagte er nur, dass er nie Probleme hatte und auch niemand nachgefragt habe, ich aber ohne Probleme die Drosselung wieder austragen könne.
Meiner Meinung nach muss das doch aber auf jeden Fall ausgetragen werden, bevor ich die Maschine anmelde, oder nicht? Ich bin ziemlich verärgert, da dass meiner meinung nach auch sicher an die 100€ kosten wird, er mir aber das Motorrad offen verkauft hat und das kann doch nicht sein!

Kann ich jetzt einfach eine Versicherung auf eine GS 500 e Baujahr 1993 abschließen, mit den offenen 46 PS? Und dann ganz gewöhnlich beim Straßenverkehrsamt anmelden? Der Verkäufer meinte, das könne so eingetragen bleiben und alles ist gut...

Wie ist denn eure Meinung dazu? Ich sehe es halt irgendwie nicht ein, wenn ich die Maschine jetzt kaufe, noch zum TÜV rennen zu können und sie kostenpflichtig umtragen zu lassen. Ach falls das weiterhilft, TÜV hat der Besitzer jetzt im Januar erledigt. Ist die Sache damit dann vielleicht geklärt?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich bin gerade echt am verzweifeln...

Liebe Grüße an alle!
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Alt 30.01.2014, 22:39:57   #2
Saugwurmmensch
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Selbstverständlich muss sowas eingetragen werden!
Der Preis bei der Versicherung ändert sich meist nicht (die Klasse geht bis 50 PS), aber die Betriebserlaubnis ist ohne Eintragung erloschen (mit allen Konsequenzen für Versicherungsschutz und Co)

Änderungsabnahme beim TÜV kostet ca 35€.
Neue Papiere brauchst du eh, deshalb unbedingt vor der Anmeldung abnehmen lassen, dann musst du nicht nochmal Geld für das Ändern der Papiere zahlen.

Viele Graukittel brauchen bei solchen Eintragungen keine Probefahrt (den Unterschied merken die eh nicht und ein schlechter laufender Motor durch Falschluft ist nicht eintragungspflichtig :P )

Du musst schauen, wie du das abgenommen bekommst. Uffm Hänger zum TÜV oder beim Graukittel des geringsten Misstrauens die Papiere + Entdrosselungsgutachten abgeben oder die Karre zur Prüfstelle schieben wenn das Kennzeichen schon weg ist.

Je nach dem welchen Aufwand du dafür betreiben musst, solltest du die Kosten dafür vom Kaufpreis abziehen (und dem Spaßvogel nen gut gemeinten Rat für die Zukunft geben, dass sowas selbstverständlich und in jedem worst case Szenario Probleme gibt).
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Alt 31.01.2014, 06:58:43   #3
Thom
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Es ist schon naiv, zu glauben, man müsse eine Leistungserhöhung nicht eintragen. Was steht denn im Kaufvertrag? Ist die Leistung explizit aufgeführt mit 25 KW oder gar nicht, hast du Pech. Dann musst du das regeln. Steht die offene Leistung im Kaufvertrag, muss der Verkäufer die Leistung umtragen lassen oder den Preis mindern.
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Alt 31.01.2014, 07:57:17   #4
Youngtimerfan
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Ich habe es ja auch nicht glauben können und deswegen hier nachgefragt.
Also ein kaufvertrag wurde noch gar nicht unterzeichnet, ich werde erst am kommenden Mittwoch zum verkäufer fahren und dann das Geld bezahlen und den Kaufvertrag abschließen. Dann die Papiere mitnehmen, sie hier anmelden und dann wieder dorthin und sie abholen, da sie z.Zt abgemeldet ist.
So hatte ich das zumindest gedacht...
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Alt 31.01.2014, 08:23:19   #5
Goose
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Hättest du dich früher mal gemeldet als du noch gesucht hast, dann hättest du ein schickes Angebot bekommen....

Aber die anderen haben Recht, so wie es jetzt ist passt es nicht. Wenn jemand im Falle eines Unfalles etwas finden will, dann hast du die braune Karte gezogen.
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Alt 31.01.2014, 09:16:54   #6
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Vielen Dank für eure Hilfe!
Habe dem Verkäufer jetzt geschrieben, was Sache ist. Wie er darauf reagiert, keine Ahnung. Denke aber nicht, dass er es noch nachtragen lässt, da die Maschine schon abgemeldet ist. Und wahrscheinlich hat er nichtmal ein Gutachten über die Entdrosselung. Dabei hatte ich mich schon so auf die Kleine gefreut... Muss ich wohl weitersuchen.
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Alt 31.01.2014, 10:03:58   #7
Saugwurmmensch
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Wenn es ansonsten ein gutes Angebot ist, ist das doch kein Grund die Kiste nicht zu nehmen...

Klapper ein paar Werkstätten/Prüfstellen ab und frag, ob dir einer ungesehen die Leistungsänderung abnimmt.

Und auch wenn sowas in deiner Region gar nicht geht, ist der Aufwand überschaubar.
Der Versicherung reicht ein Anruf und der zweite Satz Papiere kostet auch nicht die Welt. (weiß grad nicht, ob die Leistung wie im alten Brief noch dazugetragen wird, oder ob du den auch neu bekommen musst. Wenns nur der Fahrzeugschein ist, sind das 12-17€)

TÜV hat die Kiste noch lang genug (muss >6 Monate für eine Zulassung sein)?
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Alt 31.01.2014, 10:29:50   #8
Rocky
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Wenn es ansonsten ein gutes Angebot ist, ist das doch kein Grund die Kiste nicht zu nehmen...

Klapper ein paar Werkstätten/Prüfstellen ab und frag, ob dir einer ungesehen die Leistungsänderung abnimmt.
er soll doch einfach hier im Forum nach einem passenden Gutachten für sein Baujahr nachfragen
http://forum.gs-500.de/showpost.php?...68&postcount=1
, dann zum Tüv damit , dort die wahre Geschichte erzählt - Vorbesitzer hat entdrosselt aber nicht eintragen lassen - dann trägt ihm das jeder Prüfer ohne große Probleme ein

kostet halt - Eintragung + Papiere + Zeitaufwand - kann man dem Verkäufer schon noch einen Hunni Nachlass abverlangen für
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Alt 31.01.2014, 13:55:11   #9
thy
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Hi Youngtimerfan,

Der Typ hier weiß anscheinend was er tut, bei Youtube gibt es einige Videos von ihm während er was macht.
Ich habe nichts mit dem zu tun oder so und kenne den auch gar nicht, bin bloß auf den gestoßen als ich nach Africa Twin *.* Videos geschaut hatte.

Laut seiner Homepage, kommt der Tüv mehrmals die Woche zu ihm.

Da der aber in deiner Nähe ist, wäre das eventuell was für dich?

Gruß
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Die Linke zum Gruß

Motorradfahren ohne zu stürzen ist wie Alkohol trinken ohne zu kotzen. Entweder man ist super trainiert, oder man hat nicht alles gegeben.
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Alt 31.01.2014, 19:58:05   #10
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@ Saugwurmmensch Nein, ich möchte die Maschine auch auf jeden Fall haben, da mir alle anderen, die zur Zeit angeboten nicht so gut wie diese gefallen. Allerdings habe ich keinen Hänger und auch keine 100€ für ein Kurzzeitkennzeichen momentan übrig, deswegen muss ich die Maschine erst hier anmelden und hole sie dann ab. Habe den Verkäufer heute kontaktiert und gesagt, was Sache ist und dass das so nicht geht. Er meinte nur, er habe kein Tüv- Gutachten für die Entdrosselung aber habe einen Bekannten, der beim Tüv arbeitet und er mal nachfragt. darauf schrieb ich dann, dass es dann ja bestimmt möglich sei, auch wenn die Maschine jetzt abgemeldet ist, diese Tüv-Genehmigung, die ich für die Zulassungsstelle benötige, zu bekommen.
Diese Kosten kann er dann auch selbst tragen, die Kosten für die neuen Fahrzeugpapiere übernehme ich dann, wenn ich sie hier anmelde, Sind glaube ich 25€. Das Motorrad hat auch jetzt gerade Tüv bekommen, also steht einer Anmeldung nichts mehr im Wege, vorrausgesetzt er bekommt das jetzt hin mit der Tüv-Genehmigung, was ich sehr für ihn hoffe.

@thy Vielen Dank für den interessanten Link, das hört sich wirklich gut an
Da ich die Umtragung ja nicht selbst beim Tüv beantrage fällt das weg, aber für andere Sachen, die später auf mich zukommen, wäre as doch schonmal eine gute Anlaufstelle!

Aber nochmal was anderes... Ich finde es eine Frechheit zu behaupten, das ginge ohne Probleme, dass die Drosselung noch eingetragen ist. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass er das nicht wusste. Vielleicht dachte er auch, dass ich darauf eh nicht kommen werde, da Frau undso das wäre aber wirklich sehr gemein...

Meint ihr, dass das alles so klappen wird? Also dass er diese Tüv- genehmigung auch ohne Vorführen des Motorrads bekommt?
Ich möchte die Kleine unbedingt haben, kann die letzten Wochen an nichts anderes denken und das wäre eine mega Enttäuschung.
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Alt 31.01.2014, 20:56:23   #11
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Wie bereits geschrieben: eine Probefahrt ist eigentlich nutzlos bei der Entdrosselung.
Daher ist es nicht zu schwierig, die Änderung abgenommen zu bekommen, auch ohne die Maschine vorzuführen.
Die meisten Graukittel sind noch fauler als sie gierig und inkompetent sind, da sind das 35 sehr leicht verdiente Euro.

Und klar musst du die neuen Papiere bezahlen. Die brauchst du ja eh neu, wenn du die auf dich zulässt
Du sparst dir nur den zweiten Weg und zweiten Fahrzeugschein, wenn die Maschine jetzt entdrosselt abgenommen wird.

Ansonsten wird die Kiste auch nicht explodieren, wenn man die Überführungsfahrt offen aber gedrosselt eingetragen unternimmt.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber hier im Forum gehen wir zum Schutz der Unbedarften immer vom Worst Case Szenarien aus.
Wenn du nach der Abholung eh nicht fahren musst/willst, kannst du auch im Frühjahr die Leistungsänderung abnehmen und eintragen lassen. Dann ist genug Zeit zum Sparen.

Aber fair wäre es vom Verkäufer, wenn der die Entdrosselung abnehmen lässt. Dann brauchst du bei der Anmeldung nur den Wisch vorzeiten und bekommst gleich die richtigen Fahrzeugpapiere.

Das Entdrosselungsgutachten kann man übrigens in diesen Thread erfragen:
http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=17046
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Alt 31.01.2014, 21:11:09   #12
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Wo kommt der Verkäufer denn weg? Vlt können da ein paar böse GS Rocker mal vorbeifahren

Du wohnst nicht so weit von mir weg. Entdrosseln bekomme ich auch hin. Synche hab ich auch. Warscheinlich hab ich die nächsten 4 Wochen Zwangsurlaub. Wenn du die Kiste zu meinen Eltern überführt bekommst hol ich die kleinen Vögel mal aufm Vergaser raus
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Alt 31.01.2014, 23:26:12   #13
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Zitat:
Zitat von gsmattis Beitrag anzeigen
Wo kommt der Verkäufer denn weg? Vlt können da ein paar böse GS Rocker mal vorbeifahren

Du wohnst nicht so weit von mir weg. Entdrosseln bekomme ich auch hin. Synche hab ich auch. Warscheinlich hab ich die nächsten 4 Wochen Zwangsurlaub. Wenn du die Kiste zu meinen Eltern überführt bekommst hol ich die kleinen Vögel mal aufm Vergaser raus
tztztz...erwischt!

Die Maschine ist bereits entdrosselt, nur nicht eingetragen (hält der Vorbesitzer für unproblematisch).
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Alt 31.01.2014, 23:37:53   #14
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Oh man hab wohl schon zu viel

Egal, wir sollten den mal besuchen und dann

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Alt 01.02.2014, 14:33:01   #15
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@Saugwurmmensch Ich bin eigentlich auch ganz zuversichtlich, dass das klappt. Laut ihm hat er ja auch einen Bekannten beim Tüv, also sollte das machbar sein.
Ich glaube selbst auch nicht, dass auf der Überführungsfahrt etwas passieren würde, aber ich bin schon seit August nicht mehr gefahren und deshalb sowieso schon sehr unsicher. Dann ist es mir lieber, wenn alles richtig eingetragen ist.

@gsmatthis Hat sich ja jetzt schon geklärt, endrosselt ist sie bereits.
Aber danke für dein Angebot! Ist halt die Frage, ob er das selbst nicht wusste, weil er damit ja auch mehrere Jahre rumgefahren ist, oder ob er wirklich so bösartig ist.
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