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Alt 06.08.2004, 07:25:22   #1
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Standard Blitzen/Verjährung

Hallo,

ich finde hier im Forum überall nur, dass wenn man Geblitzt wurde, und nach 3 Monaten noch nicht gezahlt hat, das ganze Verjährt.

Ab wann zählen aber eigentlich die 3 Monate? Ab dem ersten Brief, oder ab dem Tag, an dem man geblitzt wurde?

Und wie ist das mit den 3 Monaten? Wenn man z.B.: gemahnt wird, fangen dann die drei Monate erneut an?

Hat davon euch jemand Ahnung?
Danke füe eure Antworten,

Gruß
 
Alt 06.08.2004, 07:30:40   #2
Cherry
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Standard

http://www.radarfalle.de/
-> Recht und Technik

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 06.08.2004, 08:21:05   #3
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Danke,
habe alle infos gefunden!
 
Alt 06.08.2004, 10:31:21   #4
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Standard Mal ne Fräge

Kling jetzt vieleicht dumm...

...aber wie Blitzt man einen Kradfahrer??? Von vorn, ohne Kennzeichen oder von hinten, ohne Gesicht (im Helm eh kaum erkennbar)

Erklär kir bitte mal einer

Danke
 
Alt 06.08.2004, 10:41:52   #5
Gamble
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guckst du hier
 
Alt 06.08.2004, 10:43:50   #6
Drunken Master
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ganz einfach , von vorne und der Kerl im Auto schreibt dein Kennzeichen auf !
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- Tenacious D
Drunken Master ist offline  
Alt 06.08.2004, 10:57:47   #7
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Oder Sie blitzen dich von hinten! Kommt zwar selten vor, aber eben "selten"-das heißt es kommt vor!
 
Alt 06.08.2004, 11:26:48   #8
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Aber wenn sie von hinten Blitzen, dann kannst du abstreiten das du nicht der Fahrer warst oder nicht?

Aber man zieht da bestimmt den kürzeren
 
Alt 06.08.2004, 11:30:52   #9
Drunken Master
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beim ersten mal wirst du damit wohl noch durchkommen , aber irgendwann kriegst du ein Fahrtenbuch aufgebrummt !
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- Tenacious D
Drunken Master ist offline  
Alt 06.08.2004, 13:37:03   #10
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Zitat:
aber irgendwann kriegst du ein Fahrtenbuch aufgebrummt !
Naja...das ist man ja blitzartig wieder los

Obelix
 
Alt 06.08.2004, 13:57:24   #11
King Madness
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@ Suzidriver
nicht, wenn du drei Monate nicht zahlst, sondern wenn nach drei Monaten die Rechnung nicht auf dem Tisch liegt.

@ Killa_Priest & Silencer

Aber vorsicht, im Ausland (u.a. Niederlande, Belgien) wird fast nur von hinten geblitzt.
Dort ist es egal, wer der Fahrer ist, dort gilt die Halterhaftung (d.h. wenn der Halter nicht nachweisen kann, wer gefahren ist, zahlt er "den Deckel").
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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King Madness ist offline  
Alt 06.08.2004, 14:10:55   #12
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Zitat:
Zitat von King Madness
[color=blue]@ Suzidriver
nicht, wenn du drei Monate nicht zahlst, sondern wenn nach drei Monaten die Rechnung nicht auf dem Tisch liegt.
Stimmt auch nicht ganz. Sobald die Anfangen an dem Fall zu Arbeiten, werden die 3 Monate verlängert. Das Einzigste wann die 3 Monate nicht verlängert werden, ist wenn man nicht weis wer gefahren ist.
 
Alt 06.08.2004, 14:37:03   #13
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Einfach nicht erwischen lassen und wenn man erwischt wird sich absolut gar nicht äußern!

Die letzten beiden Sonntage wurde ich von vorn geblitzt von Starenkästen - ich finds was lustig!
 
Alt 06.08.2004, 15:36:29   #14
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Beiträge: n/a
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Lieber so fahren, dass man nicht geblitzt wird.

1. Man muss nicht zahlen....

2. Man muss nicht flüchten --> wird nicht erwischt --> kein Bußgeld --> kein Fahrverbot

3. Man riskiert sein Leben nicht auf der Flucht...
 
Alt 06.08.2004, 15:38:02   #15
Blueskye
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