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#1 |
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Gast
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Hallo zusammen,
War heute im Praktiker, wollte mir dort noch ne Dose Neongelb kaufen..haben dann aber bemerkt das auf der Dose steht das diese Farbe nach StVZo im Strassenverkehr nicht zugelassen ist?! Ist das Korrekt???? Und was wäre wenn ich mein Mopped trotzdem in dieser Farbe lackieren würde? Meint ihr das der nächste Polizeiwagen mich dann direkt aus dem verkehr zieht.. oder wie oder was? Für jede hilfe bin ich dankbar PS: ich hab ein gefacktes bild in meiner galerie.. so ungefähr stell ich mir ergebnis vor |
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#2 |
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Gast
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Is meiner Meinung nach verboten. Wollte damals meinen Zip (Roller) Neongrün lackieren und da hat der Vater (Polizist) von nem Freund gemeint, dass der Roller ausm Verkehr gezogen wird wenn ich es tue wegen des grellen Farbtons. Könnte angeblich irgenwie auf andere Verkehrsteilnehmer negativ einfluß nehmen (Blendeffekt, etc.)!!! Ist meiner Meinung nach was dran.
Aber wieso neon gelb. Schwarz rules!!! |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Könnte sein, dass das irgendeine genormte offizielle Farbe ist z.B. für Warnschilder oder sonstwas und man das deshalb nicht verwenden darf.
Oder die Farbe ist einfach zu grell/reflektierend und ist deshalb nicht zugelassen. Was genau passiert, wenn das einer merkt weiss ich nicht. Ist sicherlich etwas ähnliches wie sonst irgendein nicht zugelassenes Teil, also 150€/3 Punkte glaub ich. Vielleicht ist sogar die Betriebserlaubnis weg. Das wäre dann kritisch, wegen der Versicherung und so.
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Ich darf das! |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
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es gibt n paar farben (rot, gelb, polizeigrün
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#5 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Man darf seine KFZ`s nicht in Wunschfarbe lackieren?!
na sowas... und warum darf es dann rosa und lila Dosen geben? da wird mir ganz schlecht bei und das ist im Verkehr ja auch gefährlich armes Deutschland! btw: darf ich mein KFZ komplett "verchromen" also spiegelglanz an jedem Teil?
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#6 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
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Zitat:
Blendgefahr bei Sonnenlicht.
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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#7 | |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Zitat:
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Beiträge: 1.122
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Aber Chrom wirft im Gegensatz zu einer Scheibe quasi 100% des Lichts zurück. Und wenn es rundum Chrom ist, streut das Licht wie Sau in alle Richtungen.
Und man darf ja fast jede Farbe nehmen, nur nicht die, die für offizielle Zwecke reserviert sind oder die, die gefährlich sind (so was gemeines aber auch!
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#9 | |
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Erfahrener Benutzer
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#10 |
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Gast
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Das ist ja echt traurig das man dat nich darf
Naja, werde es aber dennoch so lackieren denke ich Momentan ist meine Suzi ja Schwarz... falls die mich anhalten und sagen das es nich so sein darf.. ja dann mach ich die wieder Schwarz und gut is.... Der spass dürfte höchstens n paar euro bearbeitungsgebühr bei der rennleitung kosten.. hoffe ich mal |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
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georg, stimmt nich !
http://www.speedfighter.net/bikes/al...ma04_01_sw.jpg is zwar nich verchromt, aber hochglanzpoliert, und beim TÜV kein problem gewesen !
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#12 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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aber:
ein feuerwehrrotes Auto ist doch auch erlaubt. Ehemalige grün/weiße Polizeifahrzeuge sind erlaubt. private Sanitätsfahrzeuge (die mit dem Blaulicht, was die nicht benutzen dürfen) die sind orange mit reflektierenden Aufklebern sind erlaubt. leuchtgelbe Ford KA`s gibts ab Werk in der Farbe... alles erlaubt. Würd gern ma ne offizielle Note dazu lesen um zu wissen an wen ich nen Brief schreiben muss
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#13 |
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Friedenstaube
Registriert seit: 08.08.2005
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bei nem Fighter wird's jetzt nicht soo das Problem sein.
Aber ich hab mal ne Vollverchromte R1 (mit Verkleidung) gesehn. Wenn du das Dind im Rückspiegel, oder nur von weitem siehst, besteht echt die Gefahr dass du die übersiehst. Stell euch mal das Gefühl vor dass ihr haben würdet, wenn sich der vermeidliche Fliegendreck auf dem Spiegel in einen Supersportler verwandelt, der doppelt so schnell unterwegs ist wie ihr
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Warum ich 50 Kilo Semtex Unter der Verkleidung spazieren fahre ? Ganz easy: Weil Marschflugkörper weder Zulassung noch Kennzeichen benötigen! Sport ist Mord, meine Damen! - Wenn nicht, will ich garkein Sportler mehr sein. |
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
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also in der StVZO steht nirgendwo etwas über die farbe eines KFZs, und danach hat man sich in deutschland ja wohl zu richten !
Also ist da nichts verboten !
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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In der StVZO steht ja auch fast nix drin.
Das gibts leider nicht online, aber beim googlen hab ich überall gefunden, dass Tagesleuchtfarbe und bestimmte RAL-Farbtöne nicht erlaubt sind. Nur keine Gesetzesquellen, die findet man wohl nur in Büchern. Sonst stünde es auf der Packung ja nicht drauf Edit: Maccool, du darfst dein Mopped schon Neon lackieren, aber ich nehme an, dass du genau einen der Farbtöne gekauft hast, der nicht für private Verwendung freigegeben ist.
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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Und wie ist das mit phosphoreszierenden Farben (also die, die im Dunkeln leuchten)? Die blenden ja nicht
@maccool: Sonst musst du mal den TÜV fragen, der sollte das ja wissen.
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
Ort: Düren
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genau, eh wir hier verschiedene meinungen zusammentragen, einfach mal beim TÜV fragen
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#20 |
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Gast
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@verbali:
scheiss auf diese ganzen leucht und effektlacke |
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#21 |
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Gast
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Danke für eure Hilfe,
werde aber den TÜV Mann nicht fragen, denn wenn der weiss das auf der Dose sowas steht, sagt der garantiert: nein, dürfen sie nicht! Also lass ich das mal schön sein mit dem fragen... lasse mich da einfach mal überraschen was da auf mich zukommt.... könnte ja sein das die Rennleitung es nicht merkt oder es nicht weiss. Ansonsten halt umlacken... |
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#22 |
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Gast
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mach mal bilder wenn du sie fertig hast
würd mich trotzdem mal interessieren wie's aussieht |
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#23 |
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Gast
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Ich bin morgen zum Start meiner Motorradsaison eh beim Tüv.
Wenn der Kerl nich grad nen absoluter Wichser is und ich dran denk frag ich mal nach ob er was weiß :P |
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#24 |
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Gast
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Ich war heute mal bei mein lackierer wegen mein motorrad lackieren und habe ihm mal gefragt und er sagt auch das es einige farben gibt die verboten sind im strassenverkehr
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#25 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.07.2005
Alter: 42
Beiträge: 1.266
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Ich habe auch mal gehört, das man die Farbe beim TüV eintragen lassen muss, wenn sich die Grundfarbe des KFZ komplett ändert.
Zum Beispiel von rot auf grün oder so. Allerdings in Bezug auf Autos. Stimmt das und gilt das beim Motorrad auch?
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Zitat:
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#26 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Steht im KFZ schein irgendwo die lackfarbe??? bei mir im Motorrad schon aber was soll das steht nur lack nummer 7 oder so!! Aber mein motorrad hat schon lange nicht mehr den normalen Lack drauf!! MFG Timo |
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.09.2005
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Baujahr: kp
Kilometer: kp
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mal um eins richtig zu stellen
[klugscheiß]lackieren kann ich es in jeder farbe Dürfen nicht [/au mal klugscheiß] ![]() nicht gerade produktivster beitrag des jahres musste aber mal raus |
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#28 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 13.02.2006
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Alter: 49
Beiträge: 24
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kann denn nun mal jemand genau definieren was erlaubt ist was nicht?
Verchromen is nich wegen blendgefahr Neongelb, Neongrün, Neonorange solten erlaubt sein, da keine Fahrzeuge der BOS diese Farben haben. Neonrot, Reinweiss, Leuchtrot und Leuchtorange sind schon außem vor, da diese vom Rettungsdienst und Feuerwehr gefahren werden. Aber Gesetzestexte wäre schön... HJO
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Warum steht ein Pils im Wald? Weil die Tannen zapfen.... |
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#29 |
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Erfahrener Benutzer
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#30 |
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Gast
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Es gibt nur noch drei Dinge die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen:
1. Änderung der Fahrzeugart 2. Verschlechtern des Abgas- und Geräuschverhaltens 3. Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer Das einzige das hier zutreffen könnte, wäre eine Gefährdung. Die kann ich hier aber nicht erkennen. Und ich bin bei der Verkehrspolizei! Also, ich kann nur soviel sagen: ICH würde dich dafür NICHT anscheißen! Soll keine Garantie sein, Arschlöcher gibt es überall. Das ist ja so mit diesen Paragraphen, alles eine Frage der Auslegung und im Zweifel entscheidet das der Richter. Schlimmsten Falls: OWi-Anzeige "Erlöschen der Betriebserlaubnis" 50,-- Euro, 3 Punkte und die Kosten für eine neue Lackierung. Solltest du damit jedoch einen Unfall bauen, und irgendein Schlaumeier kommt doch auf die Idee daß unfallursächlich deine grelle Lackierung war und daß du die nicht hättest haben dürfen, könnte es dir passieren, daß deine Versicherung nicht bezahlt (d.h. sie wird schon bezahlen, sich aber die Kohle von dir wiederholen). Und bei einem tötlichen Unfall kann das teuer werden. Wer viel fragt, kriegt viel Antworten. Und mein Motorrad ist völlig bunt und schrill. Ich finds gut! Und was das Eintragen von Farben betrifft, ich wollte mir gerne "bunt" als Farbe eintragen lassen. Also meine Zulassungsstelle hat das abgelehnt, mit der Begründung: "Wir tragen bei Motorrädern keine Farben mehr ein, werden doch eh ständig umlackiert." Und was ist die Farbe schon für ein Erkennungsmerkmal? Quatsch! Wofür gibt es denn Fahrgestellnummern? Fazit: Ich bin seit über 10 Jahren bei der Verkehrspolizei und habe noch nie ein Kraftfahrzeug wegen seiner Farbe bemängelt und kenne persönlich auch keinen Kollegen der das je getan hätte. Und bei einer Kontrolle brauchst du dem Kollegen die Sprühdose ja nicht unter die Nase zu halten! Aber wie gesagt, alle Angaben wie immer ohne Gewähr. Gruß Aerius. |
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#31 |
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Stammtisch Bodensee
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Dornbirn
Alter: 41
Beiträge: 1.366
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also aerius, das stimmt so nicht ganz!
Kannst du mir ein Beispiel nennen bei dem Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer besteht? Und unter welche Kategorie fällt wenn ich beim Auto zum Beispiel eine Spurverbreiterung mache, oder einen dezenten Spoiler raufsetz? Alles was die Fahreigenschaften verändert muss eingetragen werdenn Wies in Deutschland ist weiss ich nicht aber bei uns in Österreich steht sowohl beim PKW alls auch beim Motorrad eine Farbe in der Zulassung. Kann ich irgendwie auch verstehen. Beim Auto ists ja nicht die Regel dass man die alle paar Monate mal umlackiert
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GS 500, Baujahr 1999,gelb-schwarz,, IXIL Competition 32.000 km --> verkauft Suzuki SV650S, Bj.2000, schwarz, mit Barracuda RS2 "Der Unterschied zwischen Genie und Wahnsinn, definiert sich lediglich aus dem Erfolg" |
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#32 | |
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Gast
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Zitat:
Abschleppen wird dann auch nochmal sehr teuer. |
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#33 |
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Gast
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Hallo In Flames,
Du hast Recht, und wenn die Teile für das Fahrzeug zugelassen sind (ABE, Teilegutachten) hast du ja auch kein Problem. Wenn nicht, ergibt sich die Gefährdung schon alleine daraus, daß die Teile nicht an dieses Fahrzeug rangebastelt werden dürfen. Und da kannst du dir beim Basteln noch so viel Mühe gegeben haben, wenn das nicht amtlich abgenommen ist, geht man automatisch von einer Gefährdung aus. Gruß Aerius. |
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