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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Leute. Habe mal eine Führerschein frage: Ich habe mein auto führerschein seit 4 jahre und 3 monate und habe 4 jahre probezeit hinter mir .Aber ich habe mein Motorradschein erst seit 1 jahr und 6 monate und würde gehstern mit mind.23km/h zu viel geblitz auf der autobahn mit mein arbeits auto. Hat das auswirkungen auf meine probe zeit von motorrad oder nicht? Ich glaube das mann nur ein mal probe zeit hat oder Wie sieht ihr das?
Danke . |
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#2 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 18.10.2005
Ort: Erkrath - Fundort des Neandertalers
Alter: 65
Beiträge: 2.386
Baujahr: 1993
Kilometer: 47.000
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Wenn es nur 23 km/h zu viel waren ist es eh völlig egal. Unter 100 km/h werden 3 km/h, über 100 km/h werden 4 km/h vom Messergebnis abgezogen. Also warst Du 19 oder 20 km/h zu schnell. Dann ist es nur ein Verwarngeld und würde sich auch dann nicht auswirken, wenn Du noch Probezeit hättest.
Ansonsten bekommst Du bei einer Erweiterung des Führerscheins keine neue Probezeit. Ist si einmal abgelaufen, war's das. Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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#3 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.09.2003
Ort: Düren
Alter: 44
Beiträge: 4.559
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ca 65eu, 1 Punkt, das wars !
Probezeit hast du nur einmal !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.12.2005
Ort: Sigmaringen
Alter: 39
Beiträge: 340
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meines wissens bekommst du wenn du in der Probe zeit mit mehr als 20km/h erwischt wirst, probezeitverlängerung und den lappen weg (n monat oder so) und punkte! ich mein, du hast wohl nicht ohne grund 4 jahre probezeit, oder? ich weiß nicht wie das dann gehandhabt wird?!
Wenns aber im besten fall 23 km/h waren...mit toleranzabzügen, denk ich passiert nix ernstes!
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Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit! |
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#5 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
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#6 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Da er aber aus der Probezeit raus is, is das alles vollkommen wurscht. Kostet halt nur ein wenig Kohle. Der Motorradführer schein hat mit der Probezeit nichts zu tun, ausser man macht erst den Motorradführerschein und dann den Autolappen... |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Wenn du mit 16 Roller (45kmh gedöhns) machst und mit 18 Auto /Mopped, dann haste auch 4 Jahre Probezeit. Das nur mal so am Rande.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 29.07.2003
Ort: Menden (Sauerland)
Beiträge: 3.058
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Zitat:
knut, der den zusammenhang jetz nich ganz rafft aber trotzdem wieder n post mehr auf seinem konto hat
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alle trinken cola - nur nicht knut, der trinkt blut ... member of: grillrockers-essen |
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#9 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Die Probezeit beträgt genau 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins. Egal mit welchem Alter man den Führerschein ablegt! In dieser Probezeit darf man sich zwei Mal ein Verwarnungsgeld einhandeln und ein Mal ein Bußgeld. Beim 2ten Bußgeld muss man eine Nachschulung absolvieren. Die Dauer der Probezeit wird dann um weitere 2 Jahre verlängert (daher kann man bis zu 4 Jahre Probezeit haben). Baust du in der Verlängerten Probezeit nochmal Mist (also mehr als ein Mal Bußgeld), bist du den Lappen endgültig los (d.h. neuen Führerschein machen). Hat man mit 16 Jahren den Führerschein A1 absolviert, so wird ein Jahr "Erfahrung" der Probezeit angerechnet. D.h. die Probezeit verkürzt sich bei diesen Leuten um ein Jahr. Hat man mit 16 nur den Führerschein Klasse M oder s oder t absolviert, wird nichts angerechnet. Generell gilt zur Probezeit: Sie gilt ab dem Moment, wenn man einen Führerschein der Klassen B oder A mit 18 ablegt und den Führerschein ausgehändigt bekommt. Da man mit 18 meistens erst den Autoführerschein macht (Klasse B) und nicht den Motorradführerschein (Klasse A), hat der Motorradführerschein mit der Probeeit an sich meist rein garnichts zu tun!
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#10 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Du wiedersprichst dir doch gerade selber! Wenn du mit 16 M machst, haste2 Jahre Probezeit. Wenn du mit 18 dann Auto oder Möppi machst haste wieder 2 Jahre Probezeit. 2+2 = 4.
wenn du mit 16 A1 machst haste 2 Jahre Probezeit. Wenn du dann mit 18 Auto machst, haste du die Pobezeit bereits abgesessen. voraussetzung: Führerscheinerwerb gültig ab Geburtstagstag bzw, 2Jahre oder mehr liegen dazwischen. Es ist übrigens egal ob du dir in deiner Probezeit ein vergehen auf einem Gefährt begehst für welches deine Probezeit schon abgesessen ist oder nicht. Auch wenn du zuerst Auto dann Mopped machst, wennse dich mit Möppi erwischen is es egal. Probezeit glt auf deine Fahrerlaubniss, unabhängig was du wann wie wo in welcher reihenfolge gemacht hast.
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Aachen
Alter: 38
Beiträge: 570
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die Probezeit von Moped und Auto werden doch nicht addiert.
Man hat nur 2 Jahre Probezeit!! Wie das mit nem 125 lappen vorher aussieht weiß ich nicht!
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Faulheit: Der Hang zur Ruhe ohne vorhergehende Arbeit! |
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#12 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
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Alter: 41
Beiträge: 970
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Zitat:
Da man mit Klasse A1 auch auf der BAB fahren darf, wird hier die Probezeit schon zu den großen Führerscheinen anerkant. Das heißt mit 16 A1 gemacht = 2Jahre Probezeit und danach nie wieder
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Scheiß egal...is doch kein ding...passiert eh nix!
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.02.2006
Ort: imbsen
Alter: 38
Beiträge: 376
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warum muß man auch zu schnell fahren!!??
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Wer rchtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten! |
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#15 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Soweit ich weiß, hat man mit 16 bei der Klasse M etc. keine Probezeit. Aber kann auch sein, dass ich mich da irre. Zumindest wurde ich damals nicht darüber aufgeklärt. |
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
Ort: Trier
Alter: 41
Beiträge: 970
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Du irrst dich. Schade das dein Fahrlehrer dich darüber nicht aufgeklärt hat.
Aber ihr habt recht, wenn ihr sagt dass man mit den Konsequenzen laben muss. Wenn sie mich mal mit dem Mopped erwischen, dann haben sie es sich auch verdient, dann geb ich auch meinen Lappen ab, ohne zu meckern. Denn Außerorts fahre ich wirklich oftmals unter aller sau. Allerdings fahre ich in Ortschaften selten schneller als 50, dafür sind mir schon oft die wunderbaren Fahrschulsituationen mit dem Ball+ dem Kind dahinter passiert.
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
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Beiträge: 1.122
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Mit Klasse M hat man auch keine Probezeit, erst ab A1.
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Ich darf das! |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 28.02.2004
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Seit wann gilt das?
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
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Soweit ich weiss schon immer. http://fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A1.php
Schon vor 10 Jahren hatte man mit 1b oder wie der A1 damals hieß Probezeit und mit dem Rollerschein nicht.
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Ich darf das! |
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