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Alt 21.06.2003, 20:17:01   #1
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Standard Dringend Führerschein

hi ich habe morgen morgen gebortstag so aber die fürerschein stelle hat zu also bekomme ich erst montag mein fürerschein(weiel ich nur motorad bestanden habe einen ersatzschein) aber ich habe von mein prüfer son nen zettel bekommen das ich mein führerschein abholen kann. jetzt meine frage was können mich die bullen wenn die mich anhalten sind das nur die 10 euro strafe wegen nichtmitführens eines fürerscheins oder ist das direkt fahren ohne fürerschein? oder darf ich mit den zettel und meinen personalausweis mit den zettel von prüfer fahren??
 
Alt 21.06.2003, 20:46:59   #2
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fahren ohne führerschein du hast offiziell keinen is wie als wenn du halt keinen hast schwarzfahren so zu sagen

ich hoffe ich konnte dich abhalten vom fahren machs nich bereust es sonst noch ich musste sogar 4 tage warten

aber erst mal noch gratulation zur bestandenen prüfung
 
Alt 21.06.2003, 20:54:37   #3
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Kann mich dem nur anschließen, auch mit der Gratulation.

Gruss Marco
 
Alt 21.06.2003, 21:24:10   #4
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bin aber 18 weste wie
 
Alt 21.06.2003, 21:27:32   #5
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Sorry, davon merkt man aber nicht viel

Das hat doch nix mit dem Alter zu tun, wenn Du deinen Lappen noch nicht hast dann darfst Du auch nicht fahren, aber mach wie Du denkst - mein Lappen ist das nicht den Du riskierst.

Gruss Marco
 
Alt 21.06.2003, 21:42:44   #6
MacKnight
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Laß es mit dem Fahren lieber sonst hast du ggf deinen Lappen schneller wieder los als du ihn bekommen hast.
Was bei manchen Leuten nicht verkehrt wäre
__________________
Signatur habe ich, nur gerade verlegt!
MacKnight ist offline  
Alt 21.06.2003, 22:51:48   #7
King Madness
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Du bist 18, hast die Prüfung bestanden und er liegt unterschrieben auf dem SVA.

Ich bin der Auffassung:
Mit der Benachrichtigung darfst du auf direktem Wege zum SVA fahren.
Wenn du in eine Polizeikontolle kommen sollte, kannst du ja auch sagen, du hättest ihn zun hause liegen, wenn sie im Computer nachschauen, ist er ausgestellt und somit gültig.
Du hast ihn ja nur noch nicht in Empfang genommen.

Gruß
Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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Alt 22.06.2003, 01:11:33   #8
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Also wenn sich da nichts geändert hat, nennt sich das ganze --> fahren ohne Fahrerlaubniss

War zumindest bei einem Bekannten so ( ist rund 8 Jahre her ).
Kommentar des Polizisten Tja, jetzt kannst Dir das abholen des Schein's sparen
Wenn ich nicht irre dürfte er nach einem Jahr ne Nachschulung machen und dann seinen Lappen holen.

Also ich würds lassen, Lieber 2 Tage als vielleicht 2 Jahre
 
Alt 22.06.2003, 11:27:35   #9
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Moin Moin,

So, meine Mamma, stellt die Führerscheine aus, und daher weiß ich, das es fahren ohne Fahr erlaubnis ist, lass es Bleiben, sonst kannste ganz schön am arsch sein!

Ach ja, meine Mama hatte mir meinen um 5.30 uhr morgens an dem Frühstückstisch ausgehändigt und hat mich erst abends wiedergesehen!

mfg
 
Alt 22.06.2003, 13:32:25   #10
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ja ich habe die polizei angerufen es ist fahren ohne fürerschein bis zu 1 jahr Farverbot. also ich werde dann erst morgen fahren.und danke für die auskumft.
 
Alt 25.06.2003, 08:09:30   #11
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Hallo!!


Also jetzt hat er ja endlich den Führerschein! Habe den Treath jetzt erst gelesen!
Wollte mal eine kleine Bemerkung bzw. frage stellen! Wie ist es denn wenn ich mit meinem Auto oder Motorrad nicht angemeldet ohne nummernschild zur zulassungstelle fahre?? Was bedeutet das denn fahren mit nicht angemeldeten auto??? oder wie darf ich das verstehen???

MFG Timo
 
Alt 25.06.2003, 08:26:09   #12
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Ich weiss nicht wie es ist wenn Du mit einem Auto hin fährst zum anmelden. Aber wenn Du einen Wagen abmeldest kannst Du mit den entwerteten Kennzeichen vom Strassenverkehrsamt aus noch den Wagen nach Hause bringen.
Fahren eines Wagens ohne Anmeldung ist fahren ohne Versicherungsschutz und ebenso strafbar wie fahren ohne Führerschein. Stell Dir vor Du hast einen Unfall mit einem der den Wagen nicht angemeldet hat und der kein Geld hat Dir den Schaden zu ersetzten, da kannst Du nur dumm aus der Wäsche gucken.
 
Alt 25.06.2003, 15:23:36   #13
Lax
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aber die direkten wege zum zulassen und abmelden sind erlaubt und mit der versicherung gedackt, da die versicherung ja nicht mit uhrzeit ausgestellt wird

gruß jan
__________________
gruß jan
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Alt 25.06.2003, 15:35:53   #14
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nope du kannst nich ohne kennzeichen durch die stadt fahren!

Alleine die doppelkarte reicht nicht um dann die Polizei zu beruhigen!
 
Alt 25.06.2003, 15:58:45   #15
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Zitat:
Zitat von Danny
nope du kannst nich ohne kennzeichen durch die stadt fahren!

Alleine die doppelkarte reicht nicht um dann die Polizei zu beruhigen!
schwachsinn...

Wenn du dein Fahrzeug zum anmelden fährst darfst du "nur auf direktem wege" mit dem fahrzeug ohne nummernschilder zur zulassungsstelle fahren! im falle dass du n unfall baust ist das fahrzeug versichert... daher die doppelkarte, die du ja auf jeden fall mitführst weil du das fahrzeug ja sonst nicht zulassen kannst.

das ist definitiv so und da ist auch nix hinzu zu fügen!
 
Alt 25.06.2003, 16:22:59   #16
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ich war´s nicht *g* obwohl ich des angehenden juristen einschätzung teile. in zweierlei hinsicht
 
Alt 25.06.2003, 17:30:55   #17
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man darf das fahrzeug NUR ohne kennzeichen bewegen wenn du auf direktem wege zum TÜV fährst und danach evtl zur zulassungstelle!

sonst sind mind. 40€ fällig und ein aufbausiminar!

quelle: http://www.radarforum.de/messages/3/5486.html
 
Alt 26.06.2003, 02:40:49   #18
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das geht aus deinem ersten posting nicht hervor. ansonsten fällt mir dazu nur ein: erst gehirn einschalten, dann posten.
 
Alt 26.06.2003, 08:44:11   #19
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tja man kann sich ja erkundigen und dann berichtigen
 
Alt 26.06.2003, 15:45:42   #20
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war aber schon x-mal thema hier. bist ja auch nicht erst seit gestern angemeldeter user, sollte also nicht spurlos an dir vorbeigegangen sein.

es sein denn, du bist lernresistent.
 
Alt 26.06.2003, 15:56:03   #21
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warum hast du dann nicht schon längst die richtige antwort gegeben du schlaumeier?
 
Alt 26.06.2003, 16:29:25   #22
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Zitat:
Zitat von Danny
warum hast du dann nicht schon längst die richtige antwort gegeben du schlaumeier?
weil mir bei der masse an dummfug hier mittlerweile die lust dazu vergangen ist.

das posten von blödsinn hat aber auch was....
 
Alt 26.06.2003, 16:31:33   #23
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naja dann hoffe ich mal das du noch mehr "dummfug" hier findest und dir die lust hier zu posten gänzlich vergeht...ist zum vorteil vieler user hier
 
Alt 26.06.2003, 16:34:13   #24
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das hast du jetzt wieder nicht verstanden.

...dummfug hat was... <-hint
 
Alt 26.06.2003, 16:35:55   #25
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falsch! du hast geschrieben du liest hier dummfug"

UND blödsinn hat was! sorry für dich...is schon blöd mit der vergesslichkeit!
 
 

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