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Alt 19.03.2007, 08:48:38   #1
Chrissi
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Standard Spiele / MP3 aus russischen Seiten

Hab da mal ne Frage, wenn man zB MP3 oder Spiele aus russichen Seiten runterläd ist das strafbar?

Es ist doch normalerweise nur das anbieten von Spielen oder Musik strafbar, nicht das nutzen oder seh ich das falsch?
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Alt 19.03.2007, 08:58:20   #2
Arkon
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auch das nutzen dieser illegalen musikbörsen ist strafbar, da der künstler oder seine plattenfirma nie geld dafür gesehen haben.

allerdings werden strafrechliche verfolgungen meist erst bei downloads im großen stil gemacht.

also ohne anomyzer nur auf eigene gefahr, es könnte jemand mitprotokollieren.

also sowohl das anbieten, als auch das runterladen von musik im internet ohne die erlebnis der urheber ist strafbar.
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Alt 19.03.2007, 09:31:40   #3
Chrissi
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Ja aber bei den Seiten zahlt man doch! Zwar nicht viel aber man muss für jede CD zahlen!
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Alt 19.03.2007, 10:33:13   #4
Krambambulli
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du meinst soas wie musicload nur auf russisch oder wie?
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Alt 19.03.2007, 10:46:48   #5
Arkon
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es geht nicht darum, ob du der seite was zahlst, sondern darum, ob geld beim urheber davon ankommt bzw er seine zustimmung für den weiterverkauf seines geistigen eigentums zugestimt hat.
und wenn dus nicht genau weiß, frag nach, falls du russisch kannst

es steht nicht umsonst auf verpackungen von videospielen und musikcds, dass diese nicht vervielfältig und verliehen werden dürfen, dafür muss man nämlich viel mehr abdrücken

zu beachten ist auch, unwissenheit schütz vor strafe nicht
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Alt 19.03.2007, 11:39:42   #6
Chrissi
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Zitat:
Zitat von Krambambulli
du meinst soas wie musicload nur auf russisch oder wie?
Genau so in der Art nur richitg billig! Ne komplette CD um die 1,40 $!
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Alt 19.03.2007, 14:37:28   #7
i.doc
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Interessantes Thema.

Die Frage die sich letztlich Strafrechtlich stellt: Selbst, wenn die Seite legal ist und man eine komplette CD für 1.40$ bekommt, heisst das noch lange nicht, dass es seitens der Musikindustire legal ist, das Angebot überregional (in diesem Fall: ausserhalb Russlands) anzubieten.

Die ganzen Konsolenspieler unter uns kennen ja das Problem: Wii, PSP und co sind in Amiland meist eher und günstiger aufm Markt, als in Europa. Dort sind allerdings die Händler vertraglich gebunden, nicht nach Übersee zu exportieren. In diesem Fall zahlt allerdings der Händler Strafe, wenn er es dennoch tut.

Wie das nun mit deinem Russlandangebot aussieht.. keine ahnung
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Alt 19.03.2007, 15:05:09   #8
Arkon
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So weit ich weiß ist der Import von Konsolen etc. net verboten, allerdings macht es meist wenig sinn, da diese mit einem Ländercode ausgestattet sind und so nur Medien mit dem richtigen Ländercode abspielen können, weshalb diese dann auch noch nachimportiert werden müssen.

Durch die globale Vernetzung des Internets über Länder und Unions grenzen (EU) hinaus, ist ein rechtlich nicht eindeutig einzuordnender Raum entstanden. Welches Recht wann wo wie anzuwenden ist, liegt dann oftmals in den Händen der Richter. Da sich die Musikbörse in Russland befindet, gilt für sie russisches Recht. Da du als User dich in Deutschland befindest gilt für dich deutsches Recht.

Somit ergibt sich, sollte die Börse in Russland rechtmäßig sein, keine Straftat, da die Musik legal angeboten wird und in Deutschland der Donwload von Musik aus dem Internet, wenn dafür bezahlt wurde und man sozusagen die Nutzungsrechte erworben hat, nicht verboten ist.
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Alt 19.03.2007, 17:25:19   #9
Eleven7
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Ich kenn nur die russische CounterStrike Versionen der vergangenen LAN Parties...

Aber jetzt mal ernsthaft:

Ich würd mir das 2mal überlegen, ob ich meine Bankdaten an Firmen weitergebe, dessen Seite/AGB ich nicht lesen kann, vor allem aus dem osteuropäischem/asiatischem Raum.

Und was du dann bekommst, ist ja bestimmt auch nicht so klar, inbesondere hast du dann ja auch keine Rechte/Ansprechpartner, da Firmensitz im Ausland.

Und dann natürlich noch die generell rechtliche Sache. Wer weiß, in wie weit das legal ist. Letzlich heißts ja auch "Torheit schützt vor Strafe nicht", also du bekommst schlimmstenfalls auch was ab, obwohl du besten Gewissens gehandelt hast.

:Ich würds lassen, zuviel Aufwand, zuviel Ungewissheit. Aber ich hab sowas noch nie gemacht, daher --->keine Ahnung
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Alt 20.03.2007, 23:13:38   #10
ricky2000
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Das ist eine rechtliche Grauzone. Wie Chris schon sagt, die haben keine Lizenz dafür, das Zeug außerhalb Russlands zu verkaufen.
Technisch geht das übers Internet aber natürlich.
In erster Linie würden natürlich die Anbieter auf den Sack kriegen, wenn die Rechteinhaber und -verwerter juristisch an die rankommen würden, was momentan wohl nur sehr schwer geht.

Als Käufer ist man aber auch ein wenig gearscht, weil man die Inhalte wohl kaum legal kaufen kann, wenn der Verkäufer es nicht an mich verkaufen darf.
Die Gefahr, Ärger zu bekommen, ist wohl (noch?) recht gering, aber für etwas bezahlen, was man eigentlich nicht kaufen darf, ist irgendwie auch rausgeschmissenes Geld .
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Ich darf das!
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Alt 25.04.2007, 21:56:24   #11
Majestic1987
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Ne Freundin von mir bekam kürzlich post von der Staatsanwaltschaft.

Tatbestand: Verstoß gegen das urheberrechtsschutzgesetz in 1260 Fällen.

Die gute hat nämlich besagte Zahl Musiktitel bei Bearshare (oder wars Limewire??) heruntergeladen und wurde promt geschnappt.

Die Anklage wurde aber fallen gelassen, ich glaube wegen geringfügigkeit oder sowas.

Aber man sieht dass man erwischt werden kann...kauft den kram lieber Original..und ladet keine Filme herunter...da wird stark nach geschaut.
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Schrauben müssen halten, dazu sind sie da!

Drehmoment ist der Moment, in welchem weiteres drehen oben befindliche Aussage negiert!

Kabelbinder und Gaffa-Tape -> Und die Welt hält!
Majestic1987 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2007, 02:17:16   #12
Pulsi
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also das mit dem russending würd ich sogar machen.... wenn der zahlunsverkehr per paypal oder so geht.... das sollte ja dann sicher sein , oder? endlich mal n ding, wofür paypal sinn macht
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Alt 26.04.2007, 10:58:54   #13
thel0rd
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Zitat:
Zitat von Majestic1987
Ne Freundin von mir bekam kürzlich post von der Staatsanwaltschaft.

Tatbestand: Verstoß gegen das urheberrechtsschutzgesetz in 1260 Fällen.

Die gute hat nämlich besagte Zahl Musiktitel bei Bearshare (oder wars Limewire??) heruntergeladen und wurde promt geschnappt.

Die Anklage wurde aber fallen gelassen, ich glaube wegen geringfügigkeit oder sowas.

Aber man sieht dass man erwischt werden kann...kauft den kram lieber Original..und ladet keine Filme herunter...da wird stark nach geschaut.
persönliche Einschätzung von mir: die Freundin bekommt demnächst noch post von der Musikindustrie von wegen Schadenersatz... Zwar wird sie wegen dem bösen Downgeloade net bestraft, aber den Schaden, den sie den Labels/Künstlern/whatever zugefügt hat können diese trotzdem zurückfordern...

mfg
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