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Alt 13.07.2007, 10:24:49   #1
mocol
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Hallo,

ich werde vielleicht bald ein Gebrauchtfahrzeug kaufen und es somit ummelden müssen.
Gleichzeitig möchte ich die Drosselung entfernen lassen und dies natürlich eintragen lassen.

Mir ist nur die optimale Reihenfolge nicht ganz klar.

Ich hab vor zuerst öffnen,dann beim TÜV eintragen lassen und dann ummelden. Denke das dies weniger kostet.
Ist beim Ummelden die Leistung egal?
Ich denke da vor allen an Steuern und Versicherung die sich doch vermutlich danach richten.
Nicht dass ich zwei mal zur Zulassung muss und blechen.
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Alt 13.07.2007, 10:30:33   #2
majestic_morpheus
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Du kannst sie bei der Ummeldung gleich als ungedrosselt anmelden, dazu brauchst du die TÜV-Bescheinigung.

Deine Reihenfolge Entdrosseln -> TÜV -> Ummelden ist sinnvoll.

Wenn du sie erst anmeldest und dann auf ungedrosselt umtragen lassen möchtest, musst du die Bearbeitungsgebühren und das Ausstellen des neuen Scheins nochmal bezahlen.
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Alt 13.07.2007, 10:47:59   #3
mocol
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Danke. Dachte mir sowas auch.
Hoffe nur, dass meine Werkstadt (Suzuki Vertragswerkstadt) die größere Düse hat (oder Klappe). Sollte ja nicht zu lange dauern mit der Ummeldung und das Wochenende liegt auch noch zwischen.
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Alt 13.07.2007, 10:59:41   #4
Seppel
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Alt 13.07.2007, 11:16:42   #5
majestic_morpheus
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Er will sie doch entdrosseln. Warum sollte er das dann nicht gleich machen und doppelte Prüfgebühren riskieren (falls die doch nachgucken)?
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Alt 13.07.2007, 12:14:03   #6
mocol
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Wolln tu ich schon. Nur muss man da nicht ne größere Düse für haben? Verkäufer hat jedenfalls keine mehr.

Wenn der TÜV richtig nachprüft, ist das doch gut. Dann sehe ich wenigstens ob die Leistung stimmt und nicht was am Motor kaputt ist.
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Alt 13.07.2007, 12:26:07   #7
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in den FAQ`s gibt es Drossel/Entdrosselanleitungen.
Da steht auch was für Teile dur benötigst.
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Alt 13.07.2007, 12:46:18   #8
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Alt 13.07.2007, 12:51:21   #9
majestic_morpheus
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Du solltest dir manchmal darüber Gedanken machen, was für Folgen deine Ratschläge haben könnten! Dein Erlebtes muss nicht mit dem übereinstimmen, was anderen widerfahren könnte.
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Alt 13.07.2007, 13:02:56   #10
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Ich werde schon zuerst umbaun und dann zum TÜV.

Ich frage mich eher, ob sich der TÜV nicht wundert, dass Sie nicht auf mich angemeldet ist. Sagen die da was oder ist das Vorgehen soweit normal, dass Sie das verstehen?
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Alt 13.07.2007, 13:08:05   #11
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Das Problem ist die Überführung, dem TÜV ist es egal, ob die Maschine angemeldet ist oder nicht, er stellt dir ja nur einen Schein über die Entdrosselung aus. Notfalls kannst du ja mit Kaufvertrag und Fzg.-Brief nachweisen, dass die GS dir gehört.

Entweder überführst du sie im Einverständnis mit dem Verkäufer oder du besorgst dir ein Übergangskennzeichen oder du bringst sie auf einem Hänger o.Ä. hin.
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Alt 13.07.2007, 13:33:05   #12
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Alt 13.07.2007, 13:40:52   #13
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Aber es ist hinfällig und kann sehr sehr harte Konsequenzen nach sich ziehen, wenn das Fahrzeug nicht im abgenommenen Zustand ist.
Der Versicherung ist es nämlich nicht egal, ob du bei nem unfall mit Personenschaden 25 oder 33kW hast, und etwas anderes dort vermerkt ist.
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Alt 13.07.2007, 13:42:09   #14
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So wie ich es kenne, kommt der TÜV zum Händler (macht er ja sowieso) und stellt den Wisch vor Ort aus. Weiterhin muss dann die Entdrosselung auch vom Händler vorgenommen worden sein.

Mit Folgen meine ich, dass du schreiben kannst, wie es bei dir war. Mit Ratschlägen in Form von "mach es so und so, ist sowieso Schnuppe" wäre ich vorsichtiger, da dein erlebtes Szenario nicht automatisch auch bei anderen so abläuft.
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Alt 13.07.2007, 14:00:10   #15
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Alt 13.07.2007, 14:05:43   #16
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Zitat:
Zitat von Seppel
Und eine Versicherung wird eher mäckern wenn die Maschine gedrosselt eingetragen ist, aber offen gefahren wird als andersrum.
Eben nicht!
Wenn du offen fährst, das aber nicht darfst, dann ist es zusätzlich fahren ohne Fahrerlaubnis.
Aber das ist der Versicherung schnurzwurz.
Wenn du Mist baust und die herausfinden, dass die Maschine nicht so ist, wie sie bei ihnen gemeldet ist, wirst du im großen Stil zur Kasse gebeten.
Egal ob du zu viel oder zu wenig Leistung angegeben hast.
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Alt 13.07.2007, 14:12:19   #17
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Alt 13.07.2007, 14:20:08   #18
majestic_morpheus
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Zitat:
Zitat von Seppel
Also ist es doch besser eine Maschine gedrosselt zu fahen und offen eingetragen zu haben als andersrum.
Nö, die Maschine muss in jeglicher Hinsicht mit den Daten der Betriebserlaubnis übereinstimmen. Eingriffe in die Motorleistung (welcher Art auch immer) sind abnahmepflichtig und der Versicherung sowie der Zulassungstelle zu melden. Tut man das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.

Edit:
Zitat:
Zitat von Seppel
Solange die bei der Zulasungstelle nicht umgemeldet ist, hat man keinen "wirklichen" Versicherungsschutz.
Wenn man die Versicherung darüber informiert, dass eine Überführungsfahrt zum TÜV offen erfolgen wird, ist das kein Problem. Manche Versicherungen stellen dann auch einen Wisch aus...

Auf was willst du eigentlich hinaus? Lass doch mocol die Sache korrekt durchführen und gut. Da muss man auch nicht über Grundsatzfragen diskutieren.
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Alt 13.07.2007, 15:21:26   #19
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Ach mocol, deine Maschine steht doch sowieso in der Werkstatt. Kommt da keiner vom TÜV hin? Dann wärst du das Problem mit der Fahrt zum TÜV los...
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Alt 13.07.2007, 15:30:52   #20
mocol
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Natürlich. Da sehe ich kein Problem. Umbaun. TüV kommt vorbei und gut.
Nur zur Zulassung muss ich noch heil (;

PS: Kaufe nicht von Werkstatt.
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