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Alt 10.04.2008, 21:57:23   #1
Siedi
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Beiträge: 6
Standard frage zur drossel?? bj 1995

hallo
ich bin aus österreich und deshalb wird das bei uns wahrscheinlich anders sein als in deutschland, aber ich hab mir jetzt eine suzuki gs 500 EU gekauft typ GM51B

und würde gerne wissen da die drossel nicht vorhanden ist ob wenn sie als leichtmotorrad typisiert ist und ich nun einfach eine gebrauchte drossel einbau (ohne gutachten) ob das in ordnung ist??
weil im typenschein lese ich heraus als wenn sie schon vom händler gedrosselt rausgefahren wäre
das heißt dort steht, dass der händler sie so verkauft hat

oder muss ich trotzdem ein gutachten haben??

kann mir jemand helfen??

mfg
siedi
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Alt 11.04.2008, 17:35:45   #2
Saugwurmmensch
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Standard Re: frage zur drossel?? bj 1995

In den Papieren steht nicht die Art der Drosselung?

Wenn da gar nichts steht, könnte die ab Werk gedrosselt sein und du könntest sie einfach drosseln und müsstest nichts eintragen lassen, weil sie ja schon gedrosselt in den Papieren steht.
Für das 95er Baujahr besteht die Drosselung aus 130er Hauptdüsen und verengten Ansaugstutzen.
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
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Alt 11.04.2008, 19:23:05   #3
majestic_morpheus
Super-Moderator
 
Benutzerbild von majestic_morpheus
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
Alter: 50
Beiträge: 6.739
Baujahr: 1992
Kilometer: 68000
Standard Re: frage zur drossel?? bj 1995

Wenn in den Papieren GM 51 EU steht, ist sie gedrosselt ausgeliefert worden, ungedrosselte GS aus BJ 95 tragen die Typenbezeichnung GM 51 E.

Nachzulesen hier: Bestimmen des Baujahres
__________________



__________________________________________________ ____

Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen)

FAQ - immer einen Blick wert
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