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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
mal ne Annahme und Frage: ..hat jemand eine Erfahrung wie das Prozedre ist wenn man einen Auspuff anbauen will der gar nicht für die GS ist ? ..also passend gemacht, aber man hat kein passendes Gutachten .. Wie teuer ist das dann beim Tüv .. oder geht das gar nicht ? .. also son Erfahrungswert wäre mal interessant.. Ich danke schonmal |
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#2 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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kommt auf den tüv an
geht von 30 euro standard eintragung schönen tag noch über leistungsmessung 30 euro, geräuschmessung 50 euro eintragung 50 euro bis hin zu fahrgeräuschmessung, abgasverhalten, ... ~1000 euro oder simpel machen wir nicht kommt immer auf den einzelnen tüv prüfer an was er macht ... die einzig wirklich hieb und tsichfeste legale variante is die ganz teure incl aller gutachten mein tüv hats einfach so eingetragen...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Alles klar
..spiele mit dem Gedanken für mein Töftöf ein Auspuff zu suchen .. dafür gibts leider kein 0815 Fertigkrams den man nur dranschrauben und eintragen muss |
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#4 |
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Administrator
Registriert seit: 15.05.2002
Ort: Hamburg
Alter: 43
Beiträge: 9.038
Baujahr: 1994
Kilometer: 45000
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nachtrag: nen topf mit e nummer der für irgendein mopped zugelassen ist machts einfacher nen tüv vom typ 1 oder 2 zu finden ...
mit racing töpfen ohne e nummer gibts fast nie ne chance
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#5 |
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Benutzer
Registriert seit: 30.01.2007
Ort: Treuenbrietzen
Alter: 37
Beiträge: 65
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also ick hab an meiner nen shark carbon topf der eigentlich für ne speed tripple ist. da is ne e-nummer drauf. ick hab mir da noch schnell nen verbindungsrohr gezaubert(naja schnell...
hab da nix eintragen lassen. ich weiß selbst, dass das unterste grauzone is, falls man das überhaupt noch so ausdrücken kann will aber trotzdem keinen dazu anstiften so verantwortungslos wie ich zu sein!!!! wollte bloß ma anmerken, dass wenn er nich arg zu laut ist, das meist nicht bemängelt wird mfg
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GS 500 E , Bj. 1994, schwarz, Streetbar, Stahlflex, blaue Tacho-LEDs, streetfighter-spiegel, klarglasbinker, Carbon-Auspuff |
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#6 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Von der technischen Seite aus gesehen weiß ich zwar auch nicht warum da so ein Bohei gemacht wird.
Die Leistung erhöht es nicht, eher im Gegenteil. Wenn der Auspuff schon für ein anderes Motorrad geprüft wurde, dürfte der auch nicht zu laut sein. Aber, Änderungen am Geräusch- und/oder Abgasverhalten führten nun mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. In letzter Zeit (nach Wegfall eines Teils der StVZO) wird aber immer öfter nur die Unvorschriftsmäßigkeit der Auspuffanlage bemängelt, was nicht automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Kostet nur 25 € Bußgeld, keine Punkte, keine Nachschulung ... Sicherstellungen zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens sind zwar immer noch möglich (nach §§ 94, 98 StPO), aber meistens unverhältnismäßig. Wenn der Auspuff aber gar zulaut ist, stellt das eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Eine Sicherstellung als Verhinderung der weiteren Inbetriebnahme ist dann nach den entsprechenden Polizeigesetzen der Länder möglich. Glücklich wer nur den dB-Killer ausgebaut hatte und den auch noch dabei hat. Was in diesem Zusammenhang eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist, ist schnell erklärt: Alles, was irgendwo als nicht erlaubt eingestuft wurde, ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Wer es noch genauer wissen will, kann das ja mal in einschlägiger Literatur nachlesen. Der Begriff "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" meint nicht eine richtige Gefahr sondern umfasst alle Störungen von Gesetzen, Verordnungen usw. die denkbar sind, aber auch tatsächliche Gefahren. Das ist ein sprachliches Kontrukt um alle Eventualtitäten abzudecken.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#7 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Cottbus/Osnabrück
Alter: 41
Beiträge: 283
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nicht eingetragener pött --> erlöschen be --> erlöschen versicherungsschutz?
n "falscher" pött wird bestimmt nicht als unfallursächlich eigestuft, aber die versicherungen versuchen doch immer so wenig wie möglich selbst zu bezahlen... habt ihr da wissen zu?
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau .... da sister --> http://www.die-tine.de |
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#8 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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Mit dem Erlöschen der BE erlischt nicht der Versicherungsschutz. Der Gegner bekommt also trotzdem sein Geld von deiner Versicherung.
Aber deine Versicherung wird dich mit maximaler Summe in Regress nehmen und in den mond stufen. Was aber viel wahrscheinlicher ist als ein unfall, sind 3 Punkte und 80€ Strafe + evtl Abschleppkosten bei beschlagnahmten Auspuff.
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Cottbus/Osnabrück
Alter: 41
Beiträge: 283
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ja ich meinte auch die reggressansprüche. das der gegner sein geld bekommt is klar...
meistens... und welcher tatbestand soll das sein mit 80 eu und 3 points? wüsste nich wie n auspuff zu sowas (zur zeit) führen kann
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau .... da sister --> http://www.die-tine.de |
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#10 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
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Baujahr: 1998
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hab grad nachgeschaut: erlöschen der BE kostet doch nur 50€ und 3 Punkte.
Fast ein Schnäppchen "Lärm erhöhende Manipulationam Auspuff von Motorrädern" zum Beispiel. Mittlerweile stehen in manchen Bundesländern nurn noch 25€ Bußgeld und keine Punkte an, aber darauf würde ich mich nicht verlassen! Bei nem reinen Racingtopf greift das auch nicht. Das Erlöschen der BE ist in § 19 Abs. 2 und 3 StVZO geregelt
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 25.01.2006
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Beiträge: 283
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im internet steht überall was anderes...
mein stand ist das es zur zeit alles über § 30 stvzo läuft --> unvorschriftmäßig ausgerüstetes fahrzeug 25 euro + gefährdung 50 eu 3 punkte andere tatbestände gibt es wohl z.zt. nich...
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#12 |
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Super-Moderator
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Egal, mit nicht eingetragenem Sonderauspuff gibts keinen TÜV.
Weitestgehend flächendeckend geht man derzeit davon aus, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, also der 25 €-Verstoß wird angenommen.
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