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Gast
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Hi!
Letzte Woche hat ein Autofahrer meinen Freund von meinem Moped geholt. Er ist einfach von hinten auf ihn draufgefahren, muss ihn total übersehehn haben. Zum Glück ist ihm nix passiert (meinem Freund!!! Dem Autofahrer würde ich am liebsten was passieren lassen! Leider hats das Heck von meiner liebgewonnenen Kleinen etwas mitgenommen, und jetzt steht sie beim Händler und wartet auf nen Gutachter. Habt ihr ne Ahnung, was ne ´92er GS mit 28.000 KM und nem Sonderlenker (Superbike) laut Schwacke noch Wert ist? Ich hab sie vor drei Wochen für 1000€ gekauft und ´nen neuen Hinterereifen draufgezogen. Krieg ich das Geld wieder, oder ist in drei Wochen schon ein Wertverfall eingetreten? Und weiss jemand, ob man Ausfall oder sowas bekommt (ist mein einziges Fahrzeug, und ich fahre damit eigentlich zur Arbeit), und bekomm ich den auch, wenn ich kein Leihfahrzeug in Anspruch nehme? Würde lieber das Geld einstreichen! Naja, alles sch...!!! http://www.gs-500.de/modules/mx_albu...hp?pic_id=1001 |
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#2 |
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Gast
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So weit ich weiß, hast du Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Zum Rest kann ich dir nicht viel sagen. |
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#3 |
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Administrator
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Ort: Hamburg
Alter: 43
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was is denn nun alles kaputt ? wenns den rahmen nicht gekillt hat ist das mit dem heck doch fix zu reparieren. scheint ja ausser dem rücklicht nix kaputt zu sein ...
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#4 |
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Gast
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Scheiß Autofahrer eben....ich mein Motorräder haben so helle Rücklichter!!!!son mist...
aber hecks bekommst du recht günstig bei Ebay und mehr als das heck ist ja nicht kaputt dadran oder? |
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#5 |
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Gast
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Der Gutachter wird sich die Kleine wohl heute oder morgen anschauen, dann weiss ich, ob der Rahmen, Schwinge oder Felge was abbekommen hat. Sonst ist es halt Rücklicht, Rahmenabdeckung, Endtopf ist verkratzt und die Halterung hats reingedrückt, der Tank hat Kratzer, ebenso der Getriebedeckel, und den Bremsgriff hats um fast 90 Grad verbogen.
Das ist wohl alles nicht sooo tragisch, ich würde auch am liebsten das Geld nehmen und dann das nötigste selbst reparieren, und sie dann so fahren. Also mal schauen ... |
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
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@ GS Urmel
wenn du ein Ersatzfahrzeug selber hast (z.B. Auto), bekommst du kein Ersatzfahrzeug. @explosion wenn du nachweisen kannst, das du sie für den Preis fegkauft hast, bekommst im im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens das Geld auch wieder (auch wenn Schwacke weniger sagen würde, ich glaube bis 15% über Schwacke). Die neuen Reifen bekommst du nicht wieder, da du diese ja wieder veräussern kannst.
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#7 |
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Gast
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Du hast soweit ich weiss Anspruch auf ein Leihfahrzeug für die Zeit. Wenn Du ADAC Plus Mitglied bist auf jedenfall. Dann regelt das der ADAC für Dich. Hoffe Dein Freund hat kein Problem im Rücken oder so, wenn ja sofort auf Schmerzensgeld verklagen. Ich weiss das klingt jetzt echt nicht freundlich, aber ich werde Dir erklären wieso ich das sage. Sollte er aufgrund des Unfalles Probleme mal im späteren haben und er hat den Verursacher nicht angezeigt kann er ärger mit der LVA bekommen. DAs kann ich Dir mit bestimmtheit sagen, da mein Freund vor 2 Wochen auch einen Unfall hatte. Ein Auto hat ein anderes in der Kurve überholt und leider hat es nicht gesehen, wie auch in der Kurve, das mein Freund ihm mit dem Motorrad entgegen gekommen ist. Er ist zwar noch ausgewischen, aber er muss ihn irgendwie doch ncoh erwischt haben. Der Anwalt hat ihm geraten, da er Schmerzen in der Schulter hat den Gegener auf Schmerzensgeld zu verklagen, da er sonst später Ärger mit der Genossenschaft bekommen kann. Wenn Du eine Rechtsschutz ast würde ich da einfach mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Die wissen schliesslich doch besser bescheid wie jeder Laie.
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
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Welcher Motorradfahrer (oder überhaupt motorisierter Strassenverkehrsteilnehmer) hat denn keinen Verkehrsrechtschutz ?
Den müsste man erschlagen ...
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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@King: Ich erlebe es leider so gut wie jeden Tag das Leute auf einen Schutzbrief bzw. Verkehrsrechtschutz bei KFZ Verträgen verzichten.
Da hilft auch kein zureden etc. mehr. Es herrscht oft die Einstellung, das "mir" schon nicht passiert. Naja was soll man machen - ich habs aufgegeben. Wer keinen Rechtsschutz will bekommt ihn auch nicht - selbst Schuld! Genauso schimm ist es wenn man als Erwachsener ohne Privathaftpflicht rum rennt. Aber das merken die Leute immer erst wenn es zu spät ist. |
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#10 |
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Gast
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@ Georg, da gibt es mehr von als Du denkst. Getreu dem Motto das passiert immer nur den anderen und nie mir.
Wann fahren wir nochmal? Oder geht es Deinem Fuß noch nicht besser? |
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#11 |
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Gast
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@King Madness:ich!
Aber muss das mit dem Anwalt nicht eh die Versicherung vom Gegner zahlen?! @firefighter: Erstmal Vielen Dank! Er hat ne Zerrung in der Schulter und Prellungen am Knie. Ich hab ihn auch ins Krankenhaus geschleift nach dem Unfall, er wollte zuerst garnicht, weil er keine Schmerzen hatte. (Die kamen dann erst später!) Er wird auf jeden Fall eine Anzeig gegen den Autofahrer machen! Wegen dem Ersatzfahrzeug. Die GS war mein einziges Fahrzeug! (Mein Freund hat ein Auto, dass uns eigentlich zusammen gehört, aber das läuft auf seinen Namen) Also muesste mir das wohl zustehen. Ich danke Euch allen für die schnellen Antworten! |
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#12 | |
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Gast
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Zitat:
warum denn? Hab auch keinen. Und in dem Fall braucht explosion auch keinen, da er ja der Geschädigte ist und die gegn. Versicherung die Kosten übernimmt. |
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#13 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Fakt ist : Du hast Anspruch auf einen Rechtsanwalt, aber ob der Gegner den bezahlen muss ist eine andere Sache. Kommt es zum Prozess und dein Gegner verliert muss die Versicherung den Anwalt zahlen ganz klar Kommt es zum Prozess und DU verlierst (aus welchen Gründen auch immer, z.B. wenn man dir Alkohol nachweisen kann, oder fehlenden Vers. Schutz) zahlst DUdeinen und den gegnerischen Anwalt Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich (z.B. die Vers. bietet dir Summe XY an) kann der Richter anordnen, das jeder seinen eigenen Anwalt zahlt. Kommt es zu einen aussergerichtlichen Vergleich (meist höhere Geldsumme als vor Gericht, da die Vers. die Gerichtskosten sparen will), zahlst DU ebenfalls deinen Anwalt selber. Mit Rechtsschutzversicherung interessiert das dich überhaupt nicht, da zahlt entweder dein Gegner oder die RS-Vers.
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Was ist wenn der Gutachter die Verkehrstauglichkeit in Frage stellt ??? Offen obwohl er nur gedrosselt fahren darf ? Alkoholeinfluss beim Fahrer festgestellt wurde (gut ... nach 1 Woche fast unmöglich) ? Wichtige Anbauteile nicht eingetragen ?
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#15 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.08.2003
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Warum? Ganz einfach:
Weil in DE liebend gerne geklagt wird und es auch entsprechend teuer werden kann. Ich habe mir z.B. mein Schmerzensgeld für meinen Halswirbelbruch (mir hatte mit 18 ein Mercedes die Vorfahrt genommen) in drei Prozessen erkämpfen müssen. Damals musste ich direkt die gegnerische Haftpflichtversicherung verklagen und dies kann bei einem Konzern der locker durch alle Instanzen geht sehr teuer werden. Ohne Verkehrsrechtschutz wären mir die finanziellen Mittel damals ausgegangen und ich hätte aufgeben müssen. Alleine die Prozesse haben über 40.000 DM gekostet. Im Falle des Unterliegens müssen meistens auch die gegnerischen Anwaltskosten übernommen werden. Je nach Sachlage können auch Zeugen- und Sachverständigengebühren anfallen, die die Kosten weiter in die Höhe treiben. Bei oft langwierigen Prozessen liegt es nahe, auf sein Recht zu verzichten, weil das finanzielle Risiko zu hoch ist. Verkehrsrechtschutz kostet gerade mal 30-40 Euro im Jahr und rentiert sich ab dem ersten Einsatz - auch wenn dieser erst in 20 Jahren ist. Klar kann man auch blauäugig durch die Weltgeschichte fahren. Ist jedem sich selbst überlassen was er riskiert bzw. was er kalkuliert abwägt. |
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#16 |
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Gast
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Servus King,
in dem Fall bist Du aber auf dem Holzweg. Ist doch eindeutig, dass die Dose dem Moped hinten drauf fuhr. Also wasfür Probs sollen da auftreten? Da gibt es auch keinen Vergleich vor Gericht. Anspruch auf Ausfall hat er auf jeden Fall. King und Deine hypothetischen Annahmen interessieren doch keine Sau. Explosion hat nur die 2 einzigsten Fehler gemacht: Zum 1. Verleiht man sein Moped nicht. Zum 2. kümmert man sich sofort nach dem Unfall um einen Gutachter. |
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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BTW: Ganz nebenbei (habe ja schon einen Text dazu weiter oben geschrieben) hat das Unfallmopped auf den obigen Bildern (Avatar und Unfallbild) keinen Reflektor. Genau so ein Kleinmist kann extrem teuer werden ohne Rechtschutz. Er hätte in diesem Moment garnicht am Unfallort sein dürfen - sein Mopped war zu diesem Zeitpunkt nicht verkehrssicher und hätte nicht im Strassenverkehr bewegt werden dürfen.
Ganz abgesehen kann man selbst wenn man eigentlich keine SCHULD hat im Rahmen der Gefährdungshaftung Schuld bekommen. DE ist ein kompliziertes Juristen Land. Das vergessen hier manche. |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
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Danke Xpulse,
@ Jim Das fängt doch schon an, wenn dem Fahrer oder Halter eine Teilschuld nachgewiesen werden kann, das muss jetzt hier nicht unbedingt sein (obwohl der Reflektor fehlt), aber im Normalfall wäre es mir viel zu unsicher, wenn ich ohne RS fahren würde.
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#19 |
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@ explosion Es ist wichtig das er das Attest des Krankenhauses besorgt, da er belegen muss das er sich direkt nach dem Unfall in ärtzliche Behandlung gegeben hat. Ist wichtig für die Beweisführung. Muss zwar nicht umbedingt der direkte tag sein, da Schmerzen ja auch später kommen können, ist aber trotzdem wichtig.
@ Jim. Ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen, aber Jim ist wüsste nicht das ich Dir gesagt hätte das das was King schreibt mich nicht interessiert, also wäre ich Dir dankbar wenn Du in Deinem Namen sprechen würdest und nicht in meinem. Und ausserdem kannman das etwas netter formulieren. Danke. Und ausserdem würde ich das nicht hypothese nennen. mein Freund war auf seiner Fahrspur, er war nciht zu schnell, er hatte TÜV, er war nicht alkoholisiert und die V STrom ist nicht umgebaut oder verändert. Und was ist. Die Versicherung des Gegeners zahlt nicht. Und jetzt. er hat ihn am Lenker erwischt, das Gutachten alleine hat 240 Euro gekostet und wenn er keine rechtschutz hätten wir jetzt ein Problem. Klar im Falle eines Gewinnes muss die andere Versicherung bezahlen, aber bis dahin ist es oft ein langer weg. |
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#20 | |
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Zitat:
Zum Rückstrahler sag ich mal, dass der am Grill der Dose hängt. |
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#21 |
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Gast
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@XPulse: Ich find, Du hast Recht. Man merkt immer erst hinterher was bessser gewesen wäre.
Und das mit dem Reflektor stimmt leider auch. Das hatte ich bis jetzt noch garnicht bedacht! Meint Ihr, dass das tragisch ist? Den Bullen ist das nicht aufgefallen, und der eine davon fährt selbst ne GS. andererseits @Jim Knopf der Unfallverursacher hat noch am Unfallort die Schuldbekenntniss unterschrieben und die Polizei ist auch gleich auf den los, dass der eindeutig Schuld ist, und so, allerdings haben die auch bei dem Fahrer keinen Alkohol Test oder so gemacht, immerhin war das von dem ja ein grober Fahrfehler. Und das mit dem Verleihen ... Ich weiss Frau und Moped verleiht man(n) nicht! Aber da ich ja ne Frau bin ... (und blond dazu |
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#22 | |
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Gast
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Servus, hättest Du das alles schon so geschrieben, wäre keine Diskussion ausgebrochen. Dann ist ja der Fall schon geklärt, dass Du nichts zu befürchten hast. Aber so ist es halt hier. |
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#23 |
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@Jim:
Und ich sage der hängt nicht im Grill sondern liegt wo anders - den er wurde richtig schön gekürzt. Hat ja auch Explosion bestätigt: http://www.gs-500.de/modules/mx_albu...hp?pic_id=1002 @Explosion: Einfach hoffen das es keiner merkt. Dann bekommt ihr ziemlich sicher keine Probleme. Sollte es ein Gutachter im nachhinein merken habt ihr evtl. ein Problem. Wurden schon Bilder vom Mopped nach dem Unfall gemacht? |
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#24 |
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Gast
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@ expolsion Schuldanerkenntnis an Unfallort. Kann Anwalt gegen an gehen aufgrund von Schock beim Autofahrer. Ist egal ob Bullen da waren oder nicht.
Aber wir wollen jetzt mal nicht schwarz sehen. Wird schon alles gut gehen. Und vielleicht doch mal über eine Rechtsschutz nachdenken. ich drücke Dir die Daumen das alles so über die Bühne geht. |
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn natürlich ein Schuldbekenntniss schon unterschrieben ist sieht es etwas besser aus.
Da müsste schon ein richtig pingelinger Gutachter kommen der euch nachträglich deswegen meldet. |
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#26 | |
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Zitat:
... ist der doof ... Dann ist die Sache natürlich gegessen, aber im Grundsatz trotzdem. Mir hat damals mein Fahrlehrer schon beigebracht, am Unfallort NICHTS unterschreiben. Zum Thema Polizei hat gesagt, das er Schuld sei, darauf ist leider auch kein Verlass. Ich hatte mit der Dose im März 03 einen Auffahrunfall, bin einem Taxi hinten reingerutscht, der "grundlos" gebremst hatte (ich hatte 4 Zeugen !) Die beiden Polizisten hatten auch direkt gesagt, das er Schuld sei, da er nicht hätte bremsen müssen (Er hat auch direkt das Bußgeld von 35.- EUR bezahlt). Endergebniss, ich habe die alleinige Schuld benkommen, weil ich jederzeit vor einem Hinderniss zum Stillstand kommen muss.
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#27 |
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He King,
sag ich doch schon die ganze Zeit, dass der hintenreinfährt Schuld hat. Und Ihr wollt mich eines besseren belehren! |
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#28 |
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Gast
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@XPulse: nee, noch keine Bilder, nur die, die ich gemacht hab.
@firefighter: Danke für die Wünsche!!! Es wird schon gut gehen! Bin ja sonst auch ein Glückskind, warum sollte es diesmal nicht klappen! Wusste doch, dass das hier das BESTE Forum ist! Vielen Dank an Euch alle! |
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#29 |
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Jim, da würde ich mich aber nicht unbedingt drauf verlassen.
Der Taxifahrer hat Recht bekommen, weil er nachher angegeben hat, er hätte wegen eines Fahrgastes gebremst. Und wenn einem die finanziellen Mittel vorher ausgehen, steht man da.
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#30 | |
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Jim |
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#31 |
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Gast
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@King Madness: Dass der doof ist dachte ich auch, als ich das mit der Schuldeingeständis gehört habe! Aber wer ein Mopedfahrer am hellichten Tage einfach nicht sieht, muss ja doof sein!!!
Und, dass das, was die Polizei vor Ort sagt, nicht immer so eintrifft, hab ich auch schon erlebt, da ist mir so ne Tussi auf einem Parkplatz reingefahren, eigentlich eindeutig, laut Polizei auch eindeutig Ihre Schuld, und dann kam doch 50:50 bei raus, da Parkplatzrempler wohl einfach so behandelt werden! Naja, abwarten und Tee trinken ... |
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#32 |
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Erfahrener Benutzer
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Der, der hinten reinfährt hat nicht immer Schuld. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Es gibt eine Menge Prozesse in denen es nur Teilschuld gegegeben hat für den Auffahrenden da z.B. bewiesen wurde das vorne ohne Grund gebremst wurde.
Und genau solche Prozesse sind teuer. Oft (vorallem in Bayern) gibt es sogenannte "Autobumser" Prozesse in den Versicherungen betrogen wurden in dem auf den ersten Blick klare Verkehrsunfälle sich als provoziert herausstellen. Die Gutachterkosten sind hier beträchtlich! Es werden zum Teil Versuchsserien gefahren mit gleichen Autotypen. Weitere Ausnahmen sind Unfälle durch Vollbremsungen um Kleintiere wie Igel etc. zu retten. Hier bekommt nach neuer Rechtssprechung der Vordere auf jeden Fall Teilschuld! Und selbst wenn es nur auf Teilschuld und nicht Unschuld rausläuft ist es klar besser als alleinige Unfallschuld. |
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#33 |
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Gast
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@Jim
Wenn ich mir deine Beiträge so durchlese, drängt sich mir der Verdacht auf, daß du sogar auf ne Kfz-Haftpflicht verzichten würdest, wenn sie nicht Pflicht wäre. |
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#34 | |
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Gast
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Zitat:
Ausserdem fahre ich mit Hirn, was manchen hier fehlt! Meine Meinung. Ausserdem kann ich solche Stories wie King sie abliess nicht verstehen mit den ganzen wenn usw und dann später schreiben, dass man zahlen muss, wenn man hintendrauf fährt. Halt mich aber in Zukunft von solchen Schwachsinnsdiskussionen fern. |
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#35 |
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Gast
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Diese "wenn`s" sind oftmals nicht außer Acht zu lassen. Es ist doch sinnvoll auf so vieles wie möglich vorbereitet zu sein. Deine Vollkasko liegt ja auch einem "wenn" zugrunde. Eine Rechtsschutz ist in jedem Fall sinnvoll, denn leider ist in unserem Lande die Redewendung "Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei." nur allzuoft bittere Realität.
Zudem muß ich noch loswerden, daß ich die Art und Weise deiner Äußerungen, zuweilen, sehr unfreundlich finde. Muß doch nicht sein, hat dir doch keiner was getan, also kann man doch auch vernünftig miteinander kmmunizieren. Danke |
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#36 |
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Gast
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Servus,
meine Vollkasko liegt keinem WENN zugrunde. Kanns mir leisten. |
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#37 |
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Gast
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So viel zum Thema "Schwachsinnsdiskussion", deine Beiträge machen dies hier zu einer solchen. Sorry aber ist leider so. Bezahlst du die Vollkasko dafür daß du ordentlich abgesichert bist, "WENN" etwas passieren sollte, oder weil du nicht weißt wohin mit deinem vielen Geld?
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#38 |
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Gast
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@Jim Ich kann mich nur Jockel anschliessen und das ist das letzte was ich Dir dazu sagen werde. Du hast eine Art und weise zu schreiben die mehr als unfreundlich ist. Und der Spruch Du kannst Dir die Vollkasko leisten ist mehr wie daneben.
Und ich will Dir Dir noch was sagen, mit Hirn fahren die Leute die ich von der Seite persönlich kenne alle. Es ist eine Frechheit zu behaupten die Leute hier würden ohne Hirn fahren. Denn ich kann mich nicht daran erinnern mit Dir je eine Runde gefahren zu sein. Und wenn Du meinen Fahrstil anhand meiner Post beurteilen kannst. Hut ab. Geh zur Polizei und verpass mir ein Knöllchen bei meiner nächsten Geschwindigkeitsüberschreitung die Du aufgrund meiner Schreibweise herausfindest. |
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#39 |
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Gast
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He Firefighter wer hat dich jetzt angeschuckt, dass Du so wackelst?
Nur soviel noch dazu, ja kann es mir leisten, meine spleenigen Sachen durchzuziehen und nicht jeden Euro 2mal rumdrehen. Wenn Ihr es nicht könnt, Euer Problem. Über Art und Weise schreib ich nichts mehr, da Eure Kommentare manchmal auch keinen Sinn machen. |
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#40 |
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Gast
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***Ohne Worte***
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#41 |
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Erfahrener Benutzer
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Hört doch auf zu streiten.
Der eine findet Rechtsschutzversicherungen sinnvoll (dazu gehöre ich), der andere findet es rausgeschmissenes Geld (dazu gehört Jim). Es lohnt doch nicht, wenn wir uns jetzt hier die Köpfe deswegen einschlagen.
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#42 |
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Gast
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wie sieht es denn aus wenn man so schon eine "normale" Rechtschutzversicherung hat?
gruß Danny, der auch nix weiter hat als Haftpflicht und TK! |
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#43 |
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Erfahrener Benutzer
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ich bin normalerweise über meine Eltern Rechtsschutz versichert ! Aber die kommt nicht auf wenn ich mim Mopped was hab ! Also hab ich zusätzlich noch ne Verkehrsrechtschutz !
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No one can destroy the metal The metal will strike you down with a vicious blow We are the vanquished foes of the metal We tried to win for why we do not know - Tenacious D |
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#44 |
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Gast
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ah ok... naja das problem ist dass ich das Bike jetzt auf meinem Namen zugelassen habe und mein Vater hat ADAC Plus incl. Rechtschutz aber das greift ja jetzt nicht mehr für mich, da bleibt mir nix anderes übrig als selber dem ADAC beizutreten...
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#45 | |
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Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 970
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Zitat:
Normalerweise bekommst du das Geld wieder, auch wenn du die Sachen nochmal verkaufen kannst. War in meienm Fall ne Drossellung, und auch nur 1 1/2 Tage alt, aber du bekommst den Wert erstattet. Denk auch an den Helm, Die Kleidung, da ist bestimmt irgend wo ein LOCH.. (oder man (in deinem Fall auch frau) macht eins
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben! MFG The_Master |
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#46 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
- Arbeitsrechtschutz - Verkehrsrechtschutz - Scheidungen die ersten beiden kann man einzeln abschließen, gegen Scheidungen gibt es in Deutschland keine Versicherung. Aber wie heisst es so schön : LLOYD (GB) versichert alles ... es ist nur eine Frage des Geldes
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#47 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Doch ! Ehevertrag , oder nicht heiraten !!
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#48 |
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Da hab ich ja wirklich was verpasst während meiner Tour. Ich verkneif mir lieber meine Meinung zu so mancher Äusserung, die hoffentlich weniger arrogant gemeint war als sie hier rüber kam.
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#49 |
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zum thema Jim:
muss sagen dass ich damals seine äusserungen zu einigen themen ziemlich daneben fand von der formulierung. aber wenn man ihn erstmal näher kennt merkt man dass es eigentlich niemals böse gemeint ist sondern einfach nur seine art. und ich kann gut damit leben. also macht doch nicht den armen jim so fertig. von euch formulieren auch nicht immer alle so dass sofort jeder weiss wies gemeint ist.
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#50 |
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Erfahrener Benutzer
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Da ich sowieso nicht nachtragend bin, nehme ich solche Äusserungen auch nicht persönlich
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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