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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Mich hats erwischt, zwei Tage nach meinem Führerscheinbestehen.
Sachlage: Am 12.Mai.2010 fuhr ich entlang der Joachimstaler Straße gegen ca. 23.40Uhr in Richtung nach Hause, ich hatte einen schönen gemütlichen Abend, natürlich ohne Alkohol und Drogen und ich war hellwach. Wie man das kennt, viele Jugendliche, viele Besoffene und sonstiges Gesindel tummeln sich rum, immerhin ist dort eine zentrale Partymeile mit vielen Absteigen. Wie man es gewohnt ist, viele 1. Reihe Parker und Poser, die 2. Reihe war jedoch frei, also wechselte ich rüber und war am Beschleunigen, jedoch sachte, man weiß ja nie. So war ich fast mit dem Spurwechsel fertig, hatte eine Geschwindigkeit von ca 25-30Km/h geschätzt (Richtgeschwindigkeit 50km/h) und da rennt mir jemand genau vors frisch aufgebaute Zweirad (nein, keine GS), ich konnte ihn nicht sehen, er kam wie aus dem Nichts von Rechts. Gefahrenbremsung und linksseitiges Ausweichmanöver scheiterten, ich fuhr ihn zwar Gott sei Dank nicht frontal an, jedoch direkt von der Seite in die Beckengegend. Sofort hingeflogen, nach links geschlittert, Benzin ist ausgelaufen, so, nun 5min Filmriss, bin auf den linken Ellenbogen geflogen mit meiner heute neu gekauften Motorradjacke und mit dem Kopf seitlich auf den Asphalt geklatscht. Mir gehts soweit gut, hab mir nur den Finger gequetscht und habe das Gefühl das an meinem Schienbein was faul is, hab aber noch nicht geschaut, komme gerade erst nach Hause. Der Typ scheint auch in Ordnung zu sein, jedenfalls fuhr er selbstständig nach Hause später, hatte Schmerzen im Rücken, Ellbogenbereich meinte er. Nun, Skizze habe ich gemacht und Beweisfotos vom Benzinfleck, damit man rekonstruieren kann von wo ich kam und wo ich hinschlitterte. Bekomme ich mein Geld für meine ganze Ausrüstung und das kaputte Moped zurück? Problem ist, neuaufgebaut und Kaufbelege gibts kaum, als ich das Ding gekauft hatte war es auch nur ein Bruch davon wert was es heute wert wäre. Da ist enorm viel Arbeit reingeflossen. http://www.imgbox.de/users/public/images/CjzbwiXPIo.PNG http://www.imgbox.de/users/public/th...IgGqfg3e_t.gif |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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was hat denn die Polizei dazu gesagt ?
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Nichts, was soll sie sagen? Hab direkt Anzeige erstattet.
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
Ort: Warsleben
Alter: 67
Beiträge: 2.335
Baujahr: 1999
Kilometer: 111000
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Hallo,
sch.. Hauptsache dir ist nix schlimmes passiert Bei Unfall am besten immer einen Rechtanwalt aufsuchen. (Bei vielen Rechtschutzversicherungen ist der volljährige Nachwuchs, noch bei den Eltern mitversichert) Wenn der andere Verkehrsteilnehmer nachweislich schuld hat dann kannst du erwarten: - Ersatz der Fahrerausrüstung (geht auch ohne Belege.. Fotos Preisbeispiele etc.) - Nutzungsausentschädigung für die Reparaturzeit Dürften inzwischen mehr als 40 € pro Tag sein. Wird aber meisten auf ca. 10 Tage gekürzt - Reparaturkosten bis maximal 129 % der Schätzpreises (Gutachten) -------------------------------------- Beispielrechnungen: 1.) Schätzpreis 1000 € Reparaturkosten lt. Gutachten 1290 € Dann bekommst du (wenn du selber reparierst) 1290€ - Umsatzsteuer also 1045 € 2.) Reparaturkosten lt. Gutachten 1350 € Dann bekommst du nur 1.000 €, also den Schätzpreis. Das kaputte Motorrad ist dann aber Eigentum der Versicherung. ---------------------------------
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Gruß Krafti ---------- Geändert von krafti (13.05.2010 um 02:08:11 Uhr) |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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#6 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Aber Anwalt kostet mich doch auch wieder ein Heidengeld! Bin nicht mehr rechtschutzversichert!
Uh man... wielange dauert denn die ganze Prozedur bis ich bescheid weiß? |
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#7 |
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Gast
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#8 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
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Zitat:
Aber auf Minimum 4 Wochen solltest du dich einstellen.. können aber auch Monate daraus werden.
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Gruß Krafti ---------- |
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#9 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
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Wurde der Unfall von der Polizei "aufgenommen".
Bei Personenschäden passiert das normalerweise immer.
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Gruß Krafti ---------- |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie stehen meine Chancen? Habe gehört Fußgänger sind immer bevorzugt und quasi Narrenfreiheit?! Bin ich schuld, hätte ich was ändern können? Bin schon extra langsam gefahren, sonst wäre der Typ jetzt Matsch und ich wahrscheinlich auch nicht mehr komplett, da ich in die scharfen Bleche reingeflogen wäre.
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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#12 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
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Bei jedem Unfall,
besteht das Risiko, das man eine Teilschuld bekommt. Hat der Fußgänger eine private Haftpflichtversicherung ?
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Gruß Krafti ---------- |
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#13 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Kann ich nicht sagen, er meinte er sei privat versichert?! Ob er damit krankenversichert meinte, kann ich nicht sagen, wiegesagt, der war auch durcheinander, nicht nur vom Suff.
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.01.2008
Ort: Baden
Alter: 57
Beiträge: 3.866
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Zitat:
er stand ja schließlich unter Schock und zusätzlich unter Alkoholeinfluß - da redet man schnell mal Blödsinn letztlich wird der Richter die Schuldfrage entscheiden müssen - anhand eines Gutachtens auf Grundlage des Polizeiberichts wird unter Einbeziehung der Zeugenaussagen festgestellt , ob du noch eine realistische Möglichkeit zum Bremsen und Auszuweichen hattest ( also ob Dich eine Teilschuld trifft ) die ganzen Kosten werden dann zu den entsprechenden Prozentsätzen von dem/den Schuldigen bzw deren Versicherung übernommen Einen Anwalt würde ich dir da schon empfehlen |
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#15 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: Schifferstadt/Pfalz
Alter: 63
Beiträge: 10.719
Baujahr: 1995
Kilometer: 66666
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Was ein Rechtsanwalt verlangen darf, richtet sich nach der Gebührenordnung (Brago) und nach dem Streitwert. Geringer Streitwert kostet auch weniger.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Inhalt.html Wenn ich an deiner Stelle wäre, abgesehen davon, dass ich eine Rechtsschutzversicherung hätte/habe, würde ich zunächst einmal bei dem Anderen meine Kosten geltend machen. Vll. ist der ja privat-haftpflichtversichert. Was eigentlich jeder sein sollte. Wenn ja, reicht der die Forderungen an seine Versicherung weiter und gut ist. Dann musst du dich mit der gegnerischen Versicherung auseinander setzen. Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen. Denn, bei der Versicherung sitzen mehrere Anwälte, die alle versuchen, Geld für die Versicherung zu sparen. Ob ein Wertgutachten gemacht werden soll oder nicht, würde ich mit der Versicherung abklären. In jedem Fall kannst du aber den Gutachter wählen. (TÜV, DEKRA, GFÜ oder freier, ganz egal). Wenn nein, dann ist er persönlich für den Schaden haftbar. Entweder er bezahlt oder man muss das in einem Zivilprozess durchsetzen. Spätestens, wenn er sagt, er bezahlt nicht oder meldet es nicht seiner Versicherung, würde ich einen Anwalt einschalten. Ein Zivilprozess kann sich über mehrere Jahre, manchmal auch über Jahrzehnte, hinziehen. Meistens dauert es zwischen einem und zwei Jahren. Wenn man das außergerichtlich klären kann, gehts wesentlich schneller. Der Zivilprozess ist auch unabhängig vom Straf- (Ordnungswidrigkeiten-)verfahren. Selbst wenn der für seine Tat nicht bestraft würde, weil schuldunfähig betrunken, Einstellung wegen geringer Schuld oder weil das Gericht wegen seiner Verletzung von Strafe absieht usw. ist er schadenersatzpflichtig. |
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#16 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Er ist versichert und er möchte das durch die Versicherung regeln lassen, hatte gestern noch mit ihm telefoniert. Hoffentlich das regelt sich alles. Ich werde die Schreiben selber aufsetzen und durch meinen Bruder und ein paar andere Juristen online prüfen lassen, ich habe einfach kein Geld momentan.
Ich danke dir nochmal Krafti, danke das du so spät noch nen Ohr für mich hattest und mich beruhigt hast! Stehe in deiner Schuld. |
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Am einfachsten, ist wenn Du den Schaden beziffern kannst und das bei der gegnerischen Versicherung vorlegst. Dazu wirst Du aber erstmal einen Gutachter brauchen. Normalerweise sollte den die gegnerische Versicherung bezahlen, denn ihr Versicherungsnehmer (der Typ der Dir vors Moped gelaufen ist) ist Schuld an dem Umstand, dass Du einen benötigst. Genau so Schuld am Schaden. Die Schuldfrage ist ja offenbar bereits geklärt.
In der Regel dauert das ein paar Wochen, Du erhälst vll. Nutzungsausfall und am Ende gibt's einen Verrechnungsscheck. |
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
Ort: Berlin
Alter: 53
Beiträge: 4.218
Baujahr: 1990
Kilometer: 106000
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Du hast vor 2 Tagen deine Führerscheinprüfung bestanden, und denkst das in der Stadt eine Richtgeschwindigkeit von 50 Km/h gilt?
na, dann mal viel Spass beim selber schreiben deiner Briefe bezüglich des Unfalls
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 22.01.2009
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Beiträge: 1.078
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klar...ohne betrunkene sind auhc 150 im rahmen des ermessens
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