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#1 |
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Hallo,
zuerst ich kenne das PDF wo die Drosselung und Entdrosselung erklärt wird. Nur jetzt doch meine vielleicht blöde Verständnisfrage: Ich möchte einen 92er Motor entdrosseln, habe einen Vergaser einer 95er GS dran. Wir muss jetzt richtig nach Anleitung entdrosselt werden? Nach der 92er Anleitung oder nach 95 er Anleitung? Danke!!!
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freundlichen Gruß aus Leverkusen Marco |
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#2 |
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Super-Moderator
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Wie du bestimmt aus der Entdrosselanleitung entnommen hast, wird die GS über die Ansaugstutzen oder über Maßnahmen im Vergaser gedrosselt.
Nun überlege mal selber, was in deinem 95er Vergaser für eine Drossel drin sein könnte und welche Entdrosselmethode du anwenden musst.
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#3 | |
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Registriert seit: 18.07.2010
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Zitat:
Denn dann beantwortet sich auch, was mit dem Rest ist! Gemischregulierungsschraube wird unterschiedlich eingestellt. 92er 2 1/4 und 95er 1 7/8 Hauptdüsen sind in den Modellen auch andere. 92er 120 und 95 er 122,5 und 125 Dann ist mir jetzt noch aufgefallen, das der Vergaser ursprünglich auch aus einer GS ab Bj 96 stammen könnte, weil unter der Nylonscheibe noch eine Stahlplatte war, die bei der Drosselung zu diesem Baujahr benutzt wurde. Wer hat denn einen Kommentar mit Mehrwert für mich?
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#4 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Der Rahmen gibt das Baujahr vor.
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#5 |
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Nehmen wir mal an, du baust aus einer 89er GS den Motor und den Vergaser in einen 95er Rahmen um. Nach Deiner Aussage müsstest Du ja dann auch die Drosselung ändern, das macht irgendwie keinen Sinn.
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#6 |
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Erfahrener Benutzer
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wenn du eh alles besser weißt, warum fragst du dann?
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#7 |
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Weil ich hoffe, das sich jemand zu dem Thema meldet, der Ahnung hat und mir weiterhilft und nicht nur dumm rumschwätzt. Was ist das denn für eine Antwort von Dir?
Was hat denn der Rahmen mit den technischen Abläufen zwischen Motor und Vergaser zu tun. Das ist Bullshit. Ist ja schön, das Du mir helfen willst und geantwortet hast, aber Du weist doch selbst, das man vom Bj 89 bis ich glaube 99 alles umbauen kann wie man will, weil der Rahmen immer der gleiche ist. Im Gegensatz dazu gibt es aber etliche Einstellungen was das Zusammenspiel zwischen Motor und Vergaser angeht. Danke trotzdem für Deine Mühe.
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#8 |
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Schade eigentlich
Wenn du Nachgefragt hättest warum das so ist, dann hätte ich dir das sogar erklärt. Aber da du die die die helfen wollten ja gleich anmachst wirst du hoffen müssen das dir da dann noch ein anderer hilft.
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#9 |
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Super-Moderator
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Mann, der Motor ist doch der gleiche. Was soll sich da ändern. Dort wird nichts gedrosselt! Gedrosselt wird _im Vergaser_ oder an den Ansaugstutzen. Man hat im Laufe der Baujahre nur die Drosselmethoden _im Vergaser_ geändert. Wenn der 95er Vergaser also serienmäßig gedrosselt ist, dann ist da auch die Drossel von 95 drin. Und jetzt die 1 Mio. Frage: Welche Teile müssen rein? Wo der Motor doch von 92 ist.
Vielleicht solltest du solche Arbeiten von Leuten durchführen lassen, die die Mechanik auch _verstehen_.
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#10 |
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@m²: Naja, ist ja egal welche Drossel im Vergaser drin ist. Wichtig ist welche hineingehört. Und da er laut seinem Profil einen 94er Rahmen hat, muss da auch die Drossel eines 94er Modells rein.
Ich gucke jetzt aber nicht nach ob die sich von der 95er Drossel unterscheidet. Ist möglicher Weise die gleiche Drossel.
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#11 |
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Ach, der Rahmen war von 94. Oops, ich dachte von 92. Aber richtig, das Rahmenbaujahr ist entscheident.
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#12 |
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@verbali
Wenn du Nachgefragt hättest warum das so ist, dann hätte ich dir das sogar erklärt. Nun, der Rahmen ist von eiern 94er, das ist aber auch schon alles, der Motor ist von einer 92er und der Vergaser einer 95er. Und der Rahmen soll nun Schuld sein, das so oder so entdrosselt werden muss, klar! Aber nichts für ungut, behalte es für Dich! ------- @majestic_morpheus Vielleicht solltest du solche Arbeiten von Leuten durchführen lassen, die die Mechanik auch _verstehen_. Vielleicht, aber auch nur dann, wenn man selbst nicht mehr dazulernen kann oder möchte. Wenn es Dich stört, auf eine ernstgemeinte Frage auch eine ernstgemeinte Antwort zu geben, dann lass es und halte Dich besser nicht in Foren auf, die sind nämlich dazu da sich zu informieren und zu helfen bzw. auszutauschen.
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
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Besorg dir ein Drosselgutachten, dann wirst du auch erkennen, dass alleine die Rahmennummer aussagekräftig ist, welche Ent/Drosselmethode zu verwenden ist.
Zitat:
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#15 |
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lol, wie geil ist das denn, Frage stellen richtige Antworten bekommen und sie nicht verstehen aber rum meckern... ich hole mir mal eben ne Cola und Popcorn...
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#16 |
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Registriert seit: 18.07.2010
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Heh, sagt mal gehts noch?
Ich muss doch nicht wenn ich Motor und Getriebe in einen anderen Rahmen einbaue technisch umrüsten. Wenn überhaupt wird das eine Vorgabe des Gesetzgebers und damit eine rein rechtliche Frage sein, aber doch noch lange keine technische. Ich bitte euch! Ich wollte wissen, wie es technisch zu lösen ist.
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#17 |
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Erfahrener Benutzer
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jetzt versucht er sich rauszureden
Aber auch technisch wäre die 94er Drossel angesagt. Denn weder am Motor noch am Vergaserkorpus hat sich in der Zeit was Grundlegendes geändert. Und Das war es jetzt an Hilfe meinerseits für dich. Ich werde mich wahrscheinlich noch ein paar mal über dich lustig machen ( dafür das du alle anmachst die dir helfen und korrekte Antworten geben) und dich dann irgend wann ignorieren.
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#18 |
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Du wirst persönlich. Ich glaube Du überschätzt unsere Beziehung.
Aber wo Du dabei bist, ich hab aber auch was für Dich, kommt von Herzen.
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freundlichen Gruß aus Leverkusen Marco Geändert von verdi (10.11.2010 um 09:15:46 Uhr) Grund: link entfernt |
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#19 |
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Ziemlich heftig. Vor allem wenn man bedenkt, dass du die Antworten noch immer nicht verstanden hast. Sonst würdest du dich für die Hilfe, die du bereits erhalten hast, bedanken und dir die weiteren Kommentare zu Herzen nehmen.
Wie bereits geschrieben, sind Motor und Vergaserkorpus über alle Baujahre baugleich (abgesehen von der Kleinigkeit eines zusätzlichen Ölkühlers an den neueren F-Modellen). Warum nun gibt es unterschiedliche Drosselmethoden? Z.B. weil der Gesetzgeber Abgasvorschriften verschärft hat oder einfach nur, weil es Suzuki so besser fand. Wichtig ist, dass die Drossel oder auch die entdrosselte Variante Bestandteil der Straßenzulassung der GS sind, d.h. die GS ist nur mit dieser Vergaservariante zugelassen, die für das entsprechende Baujahr auch vorgesehen ist. Die Zulassung wird an der RAHMENNUMMER festgemacht. Solange du also einen 94er Rahmen hast, gelten auch alle Vorschriften für ein 94er Baujahr und damit auch die entsprechende Drosselung bzw. Entdrosselung. Nachrüst-Drosselsätze wie z.B. von Alpha Technik sind entweder per ABE für verschiedene Baujahre zugelassen oder verfügen über ein TÜV-Gutachten für die Baujahre. Deshalb ist das im Fahrzeugbrief und -schein eingetragene Baujahr deiner GS entscheidend, welches dem Baujahr des Rahmens entspricht.
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#20 |
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Heftig finde ich vor allem, das so ein Typ wie Verbali sich über mich lustig machen will. Was ist das für eine Art? Dabei schreibt er selbst in seinen Beiträgen von höherem Niveau und lässt sich über andere Mitglieder dieses Forums aus.
Da steigt meine Kerntemperatur über 37 Grad und ich sehe mich in die Zeit zurück, wo man noch nicht im Schutze anonymer Foren beleidigend werden konnte. Aber dennoch danke, das Du Dir doch noch die Mühe gemacht hast. Das mit den Betriebserlaubnis mit dem Baujahr und damit mit dem Rahmen verbunden ist, ist mit wirklich klar. Das Vergaser und Motor über die Baujahre gleich geblieben sind dagegen war mir neu. Mir ging es lediglich um ein laufendes und funktionstüchtiges Motorrad. Sind eh nur 34 PS eingetragen, wie wohl bei so vielen hier, da macht es auch keinen Unterschied ob ich 125/122,5 Düsen oder 120er drin hab. Ich habe jetzt in meinem 94er Rahmen einen 92er Motor und einen 95er Vergaser, entdrosselt nach 92er Regeln, da mir hier die Teile(Düsen) vorgelegen haben. So schönen Abend!
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freundlichen Gruß aus Leverkusen Marco |
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
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Solange nix passiert, wird das funktionieren, aber bedenke das wenn du eine Drossel eingetragen hast, steht diese auch im Schein, ist sie nicht verbaut erlischt die Betriebserlaubnis.
Kommt bei nem Unfall einer zu Tode, wird die GS untersucht und ne Versicherung hat einen Grund nicht zu zahlen... Bei mir ist übrigens auch die Drossel eingetragen, also auch welche Düsen, die Höhe der Anschläge etc. Damit sollte ein Blick in deinen Fahrzeugschein auch reichen können, was du hättest einbauen können. Außer du hast ne Drossel von Alpha, dann hast du ne offenen Bedüsung. Also wenn du keine Alpha Drossel hast, hätte dir der Blick in den Fahrzeugschein gereicht um die das hier zu ersparen..... |
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#22 |
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Super-Moderator
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Nur mal so am Rande:
DU hast mich zuerst beleidigt, weil mein Post in deinen Augen Schwachsinnig und unnütz war. Gleiches dann nochmal mit Verbali. Man kann auch einfach nochmal nachfragen, wenn man etwas nicht kapiert. Wer jedoch gleich patzig wird, nur weil ihn die Antwort nicht zufrieden stellt, hat einen schweren Stand im Forum. Schließlich willst DU Hilfe. Nochwas: Ich halte nicht viel davon, jedem die Antwort auf dem Silbertablett zu servieren. Dazu ist meine Zeit zu knapp und kostbar. Wenn du deine grauen Windungen benutzt, lernst du besser und schneller. Wenn ich dazu anregen kann, tue ich das. Weiterhin empfehle ich dir dringend, den Link aus deinem Post zu entfernen. Die BE erlischt übrigens auch, wenn eine andere Drossel eingetragen ist als verbaut oder die Bedüsung des Vergasers, die Anschläge des Deckels oder andere Komponenten der Gemischaufbereitung ohne technische Abnahme und Eintrag in die Fzg.-Papiere geändert wurden. Ohne BE kein Versicherungsschutz und immer mindestens Teilschuld!
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m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert Geändert von majestic_morpheus (09.11.2010 um 21:45:45 Uhr) |
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#23 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das kann man so nicht sagen! Die verschuldete (!) Obliegenheitsverletzung (Fahren ohne BE) wirkt sich wenn überhaupt lediglich im Innenverhältnis aus. Der geschädigte Dritte bekommt auf jeden Fall den Schaden von der Versicherung ersetzt. Die dann evtl. folgende Regressforderung der Versicherung wegen der Vertragsverletzung ist zudem in der Höhe begrenzt. Außerdem muss die Obliegenheitsverletzung für den Schaden kausal sein, sonst besteht auch kein Sonderkündigungsrecht der Versicherung und auch kein Regressanspruch. Insofern ergibt sich auch keine automatische Folge für die Schuldfrage, ohne Verschulden und Kausalität geht gar nichts (grds).
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#24 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: 85435 Erding
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Kilometer: 68000
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Bei der Haftpflicht ja. Wie ist es denn mit Leistungen die man bekommen würde, weil man geschädigt wurde, jedoch keine BE hatte?
Ist es nicht kausal, wenn ich ohne BE trotzdem wissentlich fahre und einen Unfall verschulde?
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m² __________________________________________________ ____ Entdrosseln - die FAQ (ins PDF schauen) FAQ - immer einen Blick wert Geändert von majestic_morpheus (09.11.2010 um 23:10:50 Uhr) |
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#25 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Es braucht ebenso eine verschuldete (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Vertragsverletzung und Ursächlichkeit zwischen der Verletzung und dem Schaden, jeweils mit Beweispflicht bei der Versicherung.
Wir sind uns aber einig, dass Versicherungen nur auf sowas warten, wenns finanziell ans Eingemachte geht. Und dann lassen sich leicht mit ein paar Kniffe die genannten Voraussetzungen konstruieren. Es ist also auf jeden Fall davon abzuraten ohne BE zu fahren. Btw: Meine Ausführungen gelten grds., einige Versicherungsbedingungen können auch Klauseln enthalten, die andere Rechtsfolgen hervorrufen. http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_02_03.html http://www.versicherungsrecht-info.d...rtrag.html#VVG |
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#26 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Und: Wenn du laufend deine Beiträge editierst, ist es schwierig darauf zu antworten. |
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#27 |
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Super-Moderator
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Ich weiß, es ist nicht zwangsläufig kausal. Aber deutsche Gerichte entscheiden vor allem bei Motorradfahrern hin und wieder äußerst fragwürdig. Und da ist mittlerweile gern mal schon das Motorradfahren selbst kausal genug. Von den Versicherungen mal ganz zu schweigen.
Und den ganzen Ärger, nur weil man zu faul, zu doof oder einfach nur zu kurzsichtig war und die falschen Düsen verbaut hat?
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#28 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die Kausalität muss von der Pflichtverletzung ausgehen. Das Motorradfahren ansich ist zwar gefährlich, aber durch das Gesetz (noch) gebilligt. ^^
Ein Versicherungsvertrag würde dann auch keinen Sinn mehr ergeben, wenn schon das Fahren pflichtwidrig ist, denn allein davon geht eine erhöhte Gefahr nicht aus. Für solche Entscheidungen gibts dann Rechtsmittel. |
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#29 |
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Super-Moderator
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Ich schreibe dir auf jeden Fall eine PN, falls ich mal Rechtsbeihilfe brauche..
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#30 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Im Einzelfall muss ich mich aber ans RDG halten
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#31 |
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Super-Moderator
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Ist die erste Stunde nicht frei? Man kann viel schreiben in einer Stunde...
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#32 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Naja, wer macht schon was umsonst? Einige Anwälte bieten eine Erstberatung kostenlos an, wenn eine Mandantschaft folgt.
Ich bin aber kein Anwalt, darf also auch keine "Rechtsdienstleistung" erbringen. Ich helfe, falls möglich, aber gerne per PN. Man kann ja alles fiktiv halten. btw: m², ich finds gut, dass du hier im Forum wieder unterwegs bist.
Geändert von Hansafan1985 (10.11.2010 um 00:08:16 Uhr) |
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#33 |
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Benutzer
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Stimmt sind auf 5.000 € begrenzt.
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#34 |
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Benutzer
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Hinterher ist man schlauer... Danke für Deine Erklärung!
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#35 |
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Super-Moderator
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Deine PN an mich zeigt, dass du nichts kapiert hast. Wer Hilfe will, muss die Forenmitglieder überzeugen können, Zeit dafür aufwenden und ihr Know-How mit dir teilen zu wollen.
Btw: Ich finde es schon beleidigend, wenn ein inhaltlich richtiger Post ohne Nachfrage oder auch nur des geringsten Versuchs von Verständnis, derart patzig als nutzlos abgetan wird. Und damit bin ich jetzt hier raus...
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#36 |
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Benutzer
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Kilometer: 25501
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Du gehst doch echt am Stock. Ich habe in der PN an Dich auch um Entschuldigung gebten, falls mein Beitrag zu Anfang Deine know how nicht audreichend gewürdigt hat.
Vielleicht schaltest Du mal wieder einen Gang zurück und kommst von Deinem hohem Ross wieder runter. Du willst "überzeugt" werden, damit Du Dein "know how" und Deine "wertvolle" Zeit mit anderen teilst. Du meinst in den Arsch kriechen, oder? Hast Du schon die Welt gerettet oder dauert es noch? ROFL
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#37 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 25000
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Nein, das meint er nicht. Da du aber kein Interesse an der Erklärung hast, kann man sich das doch im Vornherein sparen, das für dich zu schreiben.
Beißt du immer die Hand, die dich füttert?
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#38 |
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Administrator
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muss der onkel verdi jetzt echt anfangen hier gelbe karten zu verteilen oder schafft ihr es alleine für ruhe im sandkasten zu sorgen ?
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When I get sad, I stop being sad and be awesome again. True story. |
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#39 |
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Ich bin gern hier im Forum, meistens ist es ja auch weniger turbulent
Nach fast zwei Jahren nur sehr seltener Besuche habe ich meine Zeit endlich so einrichten können, dass dafür wieder Platz ist.
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