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#1 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 30.12.2013
Ort: München
Beiträge: 24
Baujahr: 1992
Kilometer: 34.500
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Hey Leute,
kann man an einem Motorrad einen neuen TÜV machen lassen, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist? Das Motorrad, das ich gekauft habe, hat TÜV bis September. Trotzdem macht der Händler ihn auf meinen Wunsch vor dem Verkauf gratis neu, da ich mir so Geld spare und etwas sicherer sein kann, dass das Bike technisch was taugt. Kann der Händler den neuen TÜV so machen oder muss ich das Bike davor anmelden, versichern und ein Kennzeichen besorgen, damit er den TÜV neu machen kann? Eigentlich geht es ja um den technischen Zustand des Motorrads an sich, aber der Prüfer muss die Plakette doch selbst direkt aufs Kennzeichen kleben, oder? Danke, Fabi
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Neuling |
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#2 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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TÜV ist kein Problem, solange die Maschine dafür nicht im Straßenverkehr bewegt werden muss (du darfst abgemeldet nicht zum TÜV fahren (keine Versicherung und so)).
Da du eh neue Kennzeichen bekommst, wird man dir auf der Zulassungsstelle die Plakette dann auf dein neues Kennzeichen kleben. Du bekommst ja einen TÜV-Bericht vom Prüfer. Der reicht bei der Zulassungsstelle aus.
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Habe auch gerade Tüv auf einem abgemeldeten Mopped bekommen. Ohne könntest du das Motorrad gar nicht zulassen.
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 20.05.2013
Ort: Kiel
Alter: 35
Beiträge: 113
Baujahr: 1999
Kilometer: ~13tkm
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Wenn man noch das Kennzeichen hat, welches zuletzt in den Papieren stand, also am Fahrzeug war.
Dann darf man mit diesem entstempeltem Kennzeichen (also abgemeldetem Fahrzeug) auf dem direktem Wege zum Tüv oder zur Zulassungsstelle fahren. So habe ich das mit meinem vorherigem Motorrad auch gemacht. Wichtig ist halt, dass es das Kennzeichen ist, das im angemeldetem Zustand dran war gruß Christoph |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 06.12.2010
Ort: 83527 Haag
Alter: 26
Beiträge: 4.738
Baujahr: 1989
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Generell kommt es immer auf die TÜV Stelle an.
Bei meinem muss das Fahrzeug angemeldet sein, oder ne Kurzzeitzulassung haben etc. weil die eine Probefahrt machen müssen. Die Bremse wird bei Motorrädern anders als beim Auto im Fahrversuch geprüft. Allerdings gibt es auch Prüfstellen die ne eigene rote Nummer haben. Aber was genau du brauchst, solltest du telefonisch mit der jeweiligen Prüfstelle klären, und ganz wichtig mach auf jeden Fall einen Termin. Sollte man dich anhalten auf dem Weg dahin und dein Motorrad sollte nicht angemeldet sein, dann ist ein termin quasi deine ückversicherung.
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Das GS Wikipedia mit vielen Anleitungen und Bildern. -> www.gs-500.info Hebamme und Entwicklungshelfer geiler Moppeds |
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#6 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
Ort: Kronshagen / Mistelgau (bei Bayreuth)
Alter: 38
Beiträge: 1.928
Baujahr: 1992
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Wenn der Händler sagt er macht dir die HU/AU dann brauchst du garnichts besorgen oder machen.
Du kriegst von dem dann die Bestätigung, damit zur Zulassungsstelle anmelden und gut ist. Wenn du selber mit deinem Mopped hin willst ist es was anderes, aber war ja nicht deine Frage also auch kein Grund zum diskutieren.
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GS 500 E KM-Stand Gekauft:39.393 Aktuelle: 57.000 GPX 600 R KM-Stand Gekauft:50.884 Aktuelle: 54.000 |
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