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Alt 06.06.2016, 10:01:51   #1
vonMutti
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Moin Gemeinde. Wie im Titel geschrieben .... worin beteht der Unterschied zwischen der " Standartbrücke " (oben) die ich mit den Stummellenker beim Kauf meiner GS dazu bekommen habe und der verbauten mit dem Lenkerumbau ? Ich selbst erkenne keinen. Desweiteren weis ich nicht, was für eine Art Lenker verbaut wurde. Hat jemand eine Ahnung ? Breite inkl. Lenkerenden 80cm. Es ist kein Aufdruck o.ä. drauf.
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Alt 06.06.2016, 10:08:34   #2
Merle
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Die Brücken sind identisch.
Auf dem superbike Lenker müsste eine kba Nummer stehen oder sowas in der Art.
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Alt 06.06.2016, 10:26:43   #3
vonMutti
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Zitat:
Zitat von Merle Beitrag anzeigen
Die Brücken sind identisch.
Auf dem superbike Lenker müsste eine kba Nummer stehen oder sowas in der Art.
Nö ... steht nüscht drauf. Ich hab aber noch einen etwas flacheren 2cm kürzer mit ABE. Wird der drauf gepappt, damit der TÜV nix zu maulen hat. Danke für die Info.
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Alt 06.06.2016, 10:43:58   #4
Russedeluxe
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Zitat:
Zitat von vonMutti Beitrag anzeigen
Nö ... steht nüscht drauf. Ich hab aber noch einen etwas flacheren 2cm kürzer mit ABE. Wird der drauf gepappt, damit der TÜV nix zu maulen hat. Danke für die Info.
Moment mal!
Du musst den Lenker verwenden der in deinem Schein eingetragen ist. Zubehörlenker mit ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) gibt es meiner Meinung nach nicht.
Ich kann dir zwar nicht sagen was das für ein Lenker ist, aber ich habe unter anderem schon KBA Nummern unter dem Gasgriff gesehen. Am besten auch mal die Armaturen abschrauben und da nachsehen.
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Alt 06.06.2016, 11:20:59   #5
Merle
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Zubehör Lenker mit ABE gibt es durchaus.
Hab ich selbst auf der Maschine.
Ich hab genau in der Mitte die kba Nummer für die ABE.
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Alt 06.06.2016, 11:29:50   #6
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Zitat:
Zitat von Merle Beitrag anzeigen
Zubehör Lenker mit ABE gibt es durchaus.
Hab ich selbst auf der Maschine.
Ich hab genau in der Mitte die kba Nummer für die ABE.
Ok, das klingt ja interessant. Was ist das denn genau für ein Lenker?
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Alt 06.06.2016, 11:47:36   #7
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Die Lenker von LSL haben fast alle eine ABE. Die Liste ist auf deren Homepage einzusehen und die ABE kann dort sogar kostenlos runtergeladen werden.
Meines Wissens nach machen das auch die Hausmarken der 3 Großen.
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Alt 06.06.2016, 11:50:18   #8
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Zitat:
Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Ok, das klingt ja interessant. Was ist das denn genau für ein Lenker?
Obwohl nicht an mich gerichtet ....... Bei mir einer von Lukas. ABE: 90924*01
GS 500 steht drin.
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Alt 06.06.2016, 11:54:36   #9
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Da muss man aber die Motorradtypen beachten.
Die neue GS (BK) hat ja werksmäßig den Rohrlenker, da sind ABEs schnell gemacht.
Ob der Lenker aber für Typ gm51a/b die Zulassung hat, sollte man genau nachlesen.
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Alt 06.06.2016, 12:07:08   #10
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Da muss man aber die Motorradtypen beachten.
Die neue GS (BK) hat ja werksmäßig den Rohrlenker, da sind ABEs schnell gemacht.
Ob der Lenker aber für Typ gm51a/b die Zulassung hat, sollte man genau nachlesen.
Ja genau das habe ich gemeint. Die alte GS hat ja für gewöhnlich keinen serienmäßigen Rohrlenker.
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Alt 06.06.2016, 12:09:23   #11
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Da muss man aber die Motorradtypen beachten.
Die neue GS (BK) hat ja werksmäßig den Rohrlenker, da sind ABEs schnell gemacht.
Ob der Lenker aber für Typ gm51a/b die Zulassung hat, sollte man genau nachlesen.
Asche auf mein Haupt. Ja du hast recht. Eben nochmals nachgeschaut. Es steht geschrieben:

Suzuki GS 500 Fzg Typ: WVBK, ABE / EG-BE : F114, Bj: 2001 - 2002

Suzuki GS 500 Fzg Typ: BK, ABE / EG-BE : e9*0116* Bj: 2003 - 2006

Mist ..... Hätte so schön werden können. Da muss ich doch gleich mal guggen, ob mein Dragbar drauf passt.
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Alt 06.06.2016, 12:58:26   #12
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Bei mir steht das. Ist von der Firma Motacc.
Ist für mich recht eindeutig.
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Alt 06.06.2016, 13:02:45   #13
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Zitat:
Zitat von Merle Beitrag anzeigen
Bei mir steht das. Ist von der Firma Motacc.
Ist für mich recht eindeutig.
Hm.. Ich bin kein TÜV-Prüfer aber warum steht bei der GS500E ab 89- keine e....... Nr?
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Alt 06.06.2016, 13:04:01   #14
Merle
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Die Frage verstehe ich gerade nicht?!
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Alt 06.06.2016, 13:09:19   #15
der schreiner
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Zitat:
Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Hm.. Ich bin kein TÜV-Prüfer aber warum steht bei der GS500E ab 89- keine e....... Nr?
Das bedeutet nur das diese Nummer bis zum Ende der Bauzeit dieses Modelles gilt.
Quasi von Anfang bis Ende
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Alt 06.06.2016, 13:45:14   #16
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Hm.. Ich bin kein TÜV-Prüfer aber warum steht bei der GS500E ab 89- keine e....... Nr?
Weil es dafür keine E-Nummer gibt, ist nicht nach dem EG-Recht, sondern noch nach StVO zugelassen.
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Alt 06.06.2016, 13:46:13   #17
Rocky
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Zitat:
Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Hm.. Ich bin kein TÜV-Prüfer aber warum steht bei der GS500E ab 89- keine e....... Nr?
weil es für die GM51b keine geben kann . Der Rohrlenker ist ja nicht ohne zusätzliche Änderungen an der Brücke zu montieren

deshalb hat nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die alte GS

für die WVBK passt er dagegen als Tauschteil , weshalb auch eine Typbezogene e-Nr möglich ist
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Alt 06.06.2016, 13:51:56   #18
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Zitat:
Zitat von Rocky Beitrag anzeigen
weil es für die GM51b keine geben kann . Der Rohrlenker ist ja nicht ohne zusätzliche Änderungen an der Brücke zu montieren

deshalb hat nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die alte GS

für die WVBK passt er dagegen als Tauschteil , weshalb auch eine Typbezogene e-Nr möglich ist

+1
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Alt 06.06.2016, 13:52:36   #19
Alexsnd
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Das ist die EG-Genehmigungsnummer der Fahrzeugs, nicht des Lenkers, da bringst du 'was komplett durcheinander. Sowohl für die alte als auch für neue GS gilt die gleiche allgemeine Betriebserlaubnis.
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Alt 06.06.2016, 14:58:15   #20
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Hab mir mal das besagte Gutachten angesehen: http://www.motacc.de/downloads.html

Da steht der Lenker darf nur an die serienmäßigen Befestigungen montiert werden. Da die GM51 keine Aufnahme für den Rohrlenker serienmäßig besitzt, ist diese ABE dann wohl auch nicht zulässig?!
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Alt 06.06.2016, 15:22:45   #21
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In der ABE steht du darfst nur an den serienmäßigen dafür vorgesehenen Befestigungspunkten den Lenker montieren. Dafür sind in der Gabelbrücke ja die Bohrungen da.
Wenn du die ABE schon Wortgetreu nimmst, lese sie doch bitte richtig. Von serienmäßigen Lenkersufnahmen steht da nix.
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Alt 06.06.2016, 15:50:23   #22
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Da es für die "alte" GS aber wohl keine Böcke oder Brücken mit ABE gibt, ist die Diskussion überflüssig, da der Umbau eh abgenommen und eingetragen werden muss (auch wenn Lenker und Bremsleitung ABE haben).

Aber es ging wohl darum, nach einer solchen Abnahme den Lenker zu ändern und das dann dank ABE nicht erneut vorstellen zu müssen?!
Da man solche Umbauten beim Zurückrüsten auch wieder austragen muss, wird man um eine erneute Abnahme vermutlich nicht herumkommen. (Lenkertyp und evtl. auch Breite stehen ja in den Papieren)
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Alt 06.06.2016, 16:46:36   #23
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Zitat:
Zitat von Merle Beitrag anzeigen
In der ABE steht du darfst nur an den serienmäßigen dafür vorgesehenen Befestigungspunkten den Lenker montieren. Dafür sind in der Gabelbrücke ja die Bohrungen da.
Wenn du die ABE schon Wortgetreu nimmst, lese sie doch bitte richtig. Von serienmäßigen Lenkersufnahmen steht da nix.

Ja ich nehme es Wortgetreu und unterstreiche nochmal die wichtigen Punkte:

Zitat:
Die Sonderlenker wurden nach der Richtlinie gemäß Punkt 2.2. geprüft. Sie entspre- chen den Forderungen dieser Richtlinie und den Bestimmungen der StVZO.
Die mit diesem Fahrzeugteil ausgerüsteten Krafträder müssen hinsichtlich der lenkerrelevanten Teile ansonsten dem Serienzustand entsprechen.
Grundsätzlich wird eine Abnahme des Anbaus nach §19 (3) StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen / Prüfingenieur nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich, wenn die Krafträder
- im Einzelverfahren nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind,
- von der serienmäßigen Ausrüstung abweichen, z. B. nachträglich angebaute
Stahlflex- Bremsleitungen in geänderter Länge / Aufteilung oder
- entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Anbauabnahme erforderlich wird.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen bei Beachtung der Montageanleitung keine technischen Bedenken.

Nicht falsch verstehen ich (und andere Umbauer) würde es toll finden, einen SBL ohne TÜV/Zulassungsstelle an der alten GM51 montieren zu können.
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Alt 06.06.2016, 17:09:37   #24
Alexsnd
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Da die alte GS nun mal in der ABE aufgelistet ist wird es vermutlich irgendeine Konstellation geben bei der sie gültig ist.
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Alt 06.06.2016, 17:16:58   #25
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Da die alte GS nun mal in der ABE aufgelistet ist wird es vermutlich irgendeine Konstellation geben bei der sie gültig ist.
Gibt es oder gab es mal eine GM51 mit serienmäßigem SBL? Vielleicht Importmodelle? Mir ist dazu nichts bekannt.
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Alt 06.06.2016, 17:46:52   #26
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Zitat:
Zitat von Russedeluxe Beitrag anzeigen
Moment mal!
Du musst den Lenker verwenden der in deinem Schein eingetragen ist. Zubehörlenker mit ABE (Allgemeiner Betriebserlaubnis) gibt es meiner Meinung nach nicht.
Ich kann dir zwar nicht sagen was das für ein Lenker ist, aber ich habe unter anderem schon KBA Nummern unter dem Gasgriff gesehen. Am besten auch mal die Armaturen abschrauben und da nachsehen.
Erst spät (über) gelesen. Gehe mal darauf ein. In den Papieren stehen gar keine Umbauten. Die Vorbesitzerin war da wohl ein wenig schludderig. Weder die Entdrosselung noch die wahrscheinliche Tieferlegung, noch der Lenkerumbau. Nichts steht drin. Ich bau den Lenker mal ab und schaue nochmal nach. Wenn irgendwas draufsteht, schaue ich im Netz mal nach der Freigabe o.ä. Die Tieferlegung fliegt eh raus. Die Entdrosslung wird nach Klassikfon´s Vergaserbegutachtung ausgetragen. Mal schauen was mit dem Lenker wird.
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Alt 06.06.2016, 17:56:14   #27
Alexsnd
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Mindestens genauso wichtig wie die Kennzeichnung des Lenkers ist die Kennzeichnung der Klemmblöcke!
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Alt 06.06.2016, 21:10:40   #28
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Die gm51a hatteserienmäßig nen Rohrlenker mit quasi der selben Brücke wie die F.

Wenn noch nix eingetragen ist, musst du eh zur Abnahme. Gibt keine Klemmböcke mit ABE für die GS. Wenn du das per Einzelabnahme machst, kannst du auch Lenker und Böcke ohne Gutachten eintragen lassen.
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Alt 26.06.2016, 15:54:06   #29
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Mindestens genauso wichtig wie die Kennzeichnung des Lenkers ist die Kennzeichnung der Klemmblöcke!
Ich grabe das mal aus
@vonMutti: Ich habe hier Klemmböcke ohne Bezeichnung (http://forum.gs-500.de/showthread.php?t=36259) die deinen sehr ähnlich sind. Hatte heute einen TÜV-Prüfer befragt, der meinte ohne Kennzeichnung und Gutachten hätte ich keine Chance diese eingetragen zu bekommen. Hast du auf deinen eine Kennzeichnung? Von welchem Hersteller sind die? Wie hoch sind die?

Danke
Gruß
Alex
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Alt 27.06.2016, 04:57:49   #30
vonMutti
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Ich habe mir jetzt hier im Forum Stummel mit den hohen Klemmböcken gekauft, das ist für's erste die günstigste Möglichkeit das Moped durch den TÜV zu bekommen. Ich hoffe die Leitung fällt durch die hohen Böcke noch allzulang aus
Danke
Gruß
Alex
Moin. Also ..... Es ist nix drauf auf den Böcken. Also, werde ich es in etwa so tun wie in dem zitierten. Ich hab für den Plan B noch den orig. Stummellenker.
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Alt 27.06.2016, 05:47:10   #31
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Mit dem Plan B fahre ich jetzt seit fast einem Jahr, aber mit dem Plan A fährt es sich nun mal um einiges angenehmer, hatte ich gestern ausprobiert
Du weißt also auch nicht von welchem Hersteller die sind? Sehen wie die von ABM aus, sind aber mit 30mm um 10mm kleiner (der untere Teil)


Gruß
Alex
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Alt 27.06.2016, 08:06:38   #32
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Mit dem Plan B fahre ich jetzt seit fast einem Jahr, aber mit dem Plan A fährt es sich nun mal um einiges angenehmer, hatte ich gestern ausprobiert
Du weißt also auch nicht von welchem Hersteller die sind? Sehen wie die von ABM aus, sind aber mit 30mm um 10mm kleiner (der untere Teil)

Gruß
Alex
Der SBL fährt sich natürlich angenehmer. Hersteller Keine Ahnung. Werde beim nächsten Garagenbesuch mal ein Detailfoto machen und noch mal messen. Vielleicht hab ich ja irgendein Stempel / Aufdruck übersehen. Der VB. wurde nach eigener Angabe niemals nicht beim TÜV auf den Lenkerumbau angesprochen.
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Alt 27.06.2016, 14:31:00   #33
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Wenn da keinerlei Kennzeichnung drauf ist, ist es nicht von keinem namhaften Zubehöranbieter.
Die haben nämlich alle irgendwelche gutachten und brauchen entsprechende Kennzeichnungen auf die sich die Gutachten beziehen.
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Alt 27.06.2016, 17:17:37   #34
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ich hatte auch Böcke ohne Unterlagen und Nummern. Der Tüv hat die als akzeptabel eingestuft und bei mir eine Einzelabnahme gemacht. War zwar doof, aber jetzt sind sie fest in den Papieren und gut ist.

heißt es gibt schon die Möglichkeit die zu verwenden, ist nur etwas umständlicher.

lg

Merle
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Alt 28.06.2016, 06:09:57   #35
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Hallo Merle, wäre es eventuell möglich dass du eine Kopie/Foto von der Eintragung machst? Eventuell hilft es dem Prüfer auf die Sprünge

Danke
Gruß
Alex
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Alt 28.06.2016, 15:00:22   #36
Merle
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Hier, Da steht:

Klemmböcken, Kennzeichen TP9, Höhe 30mm.
Die TP9 hat er dann mit schlagzahlen in die Böcke gemacht.
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Alt 28.06.2016, 16:50:46   #37
Alexsnd
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Vielen Dank!


Gruß
Alex
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Alt 28.06.2016, 20:13:49   #38
vonMutti
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Alt 28.06.2016, 20:28:45   #39
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Alt 28.06.2016, 21:01:29   #40
Alexsnd
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Servus,

Respect zum Betrug incl Anleitung!
Was ist denn betrügerisch an der Einzelabnahme nach §21 ?!
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Alt 28.06.2016, 21:52:48   #41
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Was ist denn betrügerisch an der Einzelabnahme nach §21 ?!
Mit selbstgestempelten Böcken und einer Fzg Kopie einen Eintrag erschwindeln, der der eigentlichen Abnahme nicht entspricht! Wenn der TÜV Prüfer selbst die Kennzeichnung, dann ist es ok.

Mit solchen illegalen Aktionen, wird es deshalb immer schwerer, Eintragungen zu bekommen!

Dann müsst Ihr mal halt ein wenig Geld in die Hand nehmen und Böcke mit Kennzeichnung kaufen.

Kotzen mich voll an und ist auch der Grund, warum ich keinerlei Gutachten und Kopien raus gebe.

PS: Eigentlich sollten hier mal die Supermoderatoren eingreifen und die Leute verwarnen, die sowas hier Online stellen!
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Alt 28.06.2016, 22:45:43   #42
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Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Mit selbstgestempelten Böcken und einer Fzg Kopie einen Eintrag erschwindeln, der der eigentlichen Abnahme nicht entspricht!
Lesen ist das eine, Verstehen das andere.
Selbstgestempelt? Die waren nicht SELBST gestempelt!

Die TP9 hat DER PRÜFER dann mit Schlagzahlen in die Böcke gemacht.
Hat Merle EINDEUTIG geschrieben!

Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Wenn der TÜV Prüfer selbst die Kennzeichnung, dann ist es ok.
Siehste Du weißt es doch sogar selbst besser, als Du schreibst!
Aber ist halt schwer, sich nicht aufzuregen, wenn man zu allem eine Meinung haben muß und schlimmer noch, diese auch allen mitteilen muß, gell?


Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
Mit solchen illegalen Aktionen, wird es deshalb immer schwerer, Eintragungen zu bekommen!

Dann müsst Ihr mal halt ein wenig Geld in die Hand nehmen und Böcke mit Kennzeichnung kaufen.

Kotzen mich voll an und ist auch der Grund, warum ich keinerlei Gutachten und Kopien raus gebe.
Ernsthaft, bei Dir vermute ich da ganz andere Gründe. Aber da das auch nur Spekulation ist, behalte ich meine Meinung für mich.
Das würde Dir übrigens auch mal gut tun! Mehr fahren und weniger schreiben!
Zitat:
Zitat von Jim Knopf Beitrag anzeigen
PS: Eigentlich sollten hier mal die Supermoderatoren eingreifen und die Leute verwarnen, die sowas hier Online stellen!
Warum? Es wurde nur gesagt, was da war. Und daß der Prüfer die Kennzeichnung eingetragen hat. Was DEINEN EIGENEN WORTEN nach doch OKAY ist. Was willst Du eigentlich?
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2016, 22:47:42   #43
Kay73
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Ich bedanke mich auch! Nicht die Klemmböcke. Die Bremsleitung habe ich und bisher nichts dazu gefunden.
(Wenn jetzt nur nicht überall schon Spiegler dran wären!)
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Alt 29.06.2016, 00:25:16   #44
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Servus ,

Das Du das nicht kapierst und hier die große Fresse hast, war mir schon klar.

Und mehr schreib ich nicht dazu.

Macht euer Ding mit den Kopien und wundert Euch nicht beim TÜV, wenn die nicht anerkannt werden.
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Geändert von berndy (07.08.2016 um 17:37:23 Uhr) Grund: Beleidigung gelöscht
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Alt 29.06.2016, 02:45:04   #45
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Du steigerst dich da rein, Jim. Die Böcke wurden vom Prüfer gekennzeichnet, der Prüfer den ich gefragt habe meine ich hätte ohne die Kennzeichnung des Herstellers keine Chance. Ich dachte wenn er (oder eher ein anderer Prüfer) sieht dass ein Kollege das schon mal gemacht hat er eher bereit ist sich dran zu wagen. Eigentlich hatte ich ja gehofft dass es da eindeutiger drin steht dass die Kennzeichnung beim TÜV gemacht wurde.

Eine ganz normale Einzelabnahme also. Nich illdgaller also als alle deine Einzelabnahmen bei denen dein Prüfer (so wie du es selbst erzählt hast) nichts prüft und dir auf's Wort glaubt.
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Alt 29.06.2016, 05:53:08   #46
Jim Knopf
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Zitat:
Zitat von Alexsnd Beitrag anzeigen
Du steigerst dich da rein, Jim. Die Böcke wurden vom Prüfer gekennzeichnet, der Prüfer den ich gefragt habe meine ich hätte ohne die Kennzeichnung des Herstellers keine Chance. Ich dachte wenn er (oder eher ein anderer Prüfer) sieht dass ein Kollege das schon mal gemacht hat er eher bereit ist sich dran zu wagen. Eigentlich hatte ich ja gehofft dass es da eindeutiger drin steht dass die Kennzeichnung beim TÜV gemacht wurde.

Eine ganz normale Einzelabnahme also. Nich illdgaller also als alle deine Einzelabnahmen bei denen dein Prüfer (so wie du es selbst erzählt hast) nichts prüft und dir auf's Wort glaubt.

Zu 1:das ist ja meine Befürchtung!

Zu 2:den Prüfer Kenn ich persönlich und steht öfters bei mir in der Werkstatt und sieht was ich mache. Kleiner, aber feiner Unterschied!
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Alt 29.06.2016, 06:09:50   #47
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zu 2: dass du den Prüfer persönlich kennst macht sie Sache ja eigentlich noch bedenklicher, aber ich will dir da jetzt nichts vorwerfen, lassen wir das...

zu 1: ich verstehe dein Problem nicht, und ich bin wohl nicht der Einzige. Erklär uns doch bitte was wir falsch machen bzw. wo wir falsch denken oder halte dich raus. Reinrufen dass alle außer dir Idioten sind und nicht eine einzige Begründung dazu zu liefern ist nicht unbedingt die feine Art und macht dich nicht glaubwürdiger. Das betrifft jetzt nicht nur dieses Thema, das machst du öfters.

Gruß
Alex
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Alt 29.06.2016, 06:25:19   #48
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Zitat:
Zitat von Kay73 Beitrag anzeigen
Ich bedanke mich auch! Nicht die Klemmböcke. Die Bremsleitung habe ich und bisher nichts dazu gefunden.
(Wenn jetzt nur nicht überall schon Spiegler dran wären!)
Ich habe vorne eine Bremsleitung von Melvin. Da ich eine Sonderlànge haben wollte für meinen superbike Lenker, gab es von Melvin nur ein Teilegutachten. Das muss eingetragen werden. Für hinten hab ich eine ABE, Da sie der Standardlänge entspricht.
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Alt 29.06.2016, 06:54:11   #49
vonMutti
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Nönö ..... Nicht gleich jemanden abstempeln. Ich z. B. fahre so wie es ist zum Tüv. Wenn der " unerfahrene " Tüver Einwände hat, dann zeige ich es ihm zur Kenntnisnahme. Wenn er immer noch mault ...... dann ist es halt so. Dann wird es umgebaut / neu gemacht oder wie auch immer. Wenn er seine Nummern einprügelt, ist es doch in Ordnung. Für den Lenker hab ich auch ein Gutachten. Aber steht nüscht auf dem Lenker. Wenn er meckert, fliegt er eben runter oder er trägt irgendwas in die Papiere ein. Also ich find´s okay, wenn man anderen Einsicht in solche Eintragungen gibt. Daran sieht man, das es doch Wege gibt, dies und jenes zu verbauen.
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Alt 29.06.2016, 07:13:17   #50
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(Lohnt den Text nicht, der kapierts eh nicht.)

Geändert von Kay73 (29.06.2016 um 07:46:05 Uhr) Grund: war offtopic
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