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Alt 19.10.2017, 17:45:31   #1
ptero
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Daumen runter Kein TÜV wegen ungültiger ABE da Import-Fzg?

Hallo Leute,

ich war gestern beim TÜV, da bekam ich die Mitteilung, dass meine Stahlflex und meine vordere Bremsscheibe (laut TÜV Mann wäre die nicht original -> woran erkennt man das?) eine Einzelabnahme und dann Eintragung in den Schein bräuchten, weil meine GS importiert sei (Typenschlüssel ist genullt).

Mit meiner GS habe ich schon 3x die HU bestanden (war ohne Stahlflex), da kam der Import nie zur Sprache.

Die Eintragung kostet leider knapp 200€ insgesamt.

Was meint ihr dazu? Ist er da arg pingelig oder ist das einfach Tatsache? Vielleicht bei der Dekra mal probieren?
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Alt 19.10.2017, 19:32:17   #2
berndy
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Ich würde es einmal bei einer anderen Prüfstelle probieren.
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Man sollte es so oder so nicht übertreiben.
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Alt 19.10.2017, 19:51:46   #3
M.D.
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Meine Stahlflex und die EBC Scheibe haben eine ABE für die GS 500 A und B. Wenn das bei dir auch so ist, was soll da abgenommen werden und warum?
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Alt 19.10.2017, 20:15:25   #4
Kay73
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Bin bei Berndy.
Der hatte keine Lust, siehste auch an dem überzogenen Preis für die Begutachtung.
Fahrzeugtyp ist aus der Fahrgestellnummer ersichtlich, dazu braucht es keine TSN. Und die ABE bezieht sich auch nicht auf die TSN, sondern den Fahrzeugtyp.
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Alt 19.10.2017, 23:24:02   #5
ptero
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Wenn sich die ABE nur auf das Modell bezieht hat das ja keinen Sinn, was der TÜV Mann erzählte. Welche ABEs bei mir die richtigen sind weiß ich gar nicht, ich habe überhaupt keine. Zur Scheibe kann ich rein gar nichts sagen, war beim Kauf schon dran. Die Stahlflexleitungen sind "standard", die oft verwendet werden (Spiegler).

Mit dem Preis von 200€ meine ich alles komplett, also Prüfung 120€, Eintragung 40€, und dann nen neuen Schein ausstellen lassen.

Ich werde es dann mal bei der Dekra probieren, bin gespannt
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Alt 20.10.2017, 08:25:49   #6
der schreiner
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Halte uns bitte mit diesem Thema auf dem laufenden. Finde ich sehr interessant, auch wenn es mich nicht direkt betrifft.

Denke aber auch wie berndy, das der Graukittel da übers Ziel hinaus geschossen ist.
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Alt 20.10.2017, 08:40:47   #7
Saugwurmmensch
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Naja, zur Stahlflex gibt es immer eine ABE (dann hat die Leitung irgendwo eine KBA-Nummer) oder ein Teilegutachten.
Wenn nix davon da ist (ältere Stahlflex von zB Spiegler ist kaum gekennzeichnet, es gibt trotzdem Teilegutachten, also mal genau nachschauen und dann googlen) wirds kniffelig.
Wenn du eine ABE oder ein Gutachten dazu hast/findest, muss da dein Importmodell (gm51a) aufgeführt sein. Ist es leider nicht immer obwohl weitestgehend baugleich.

An deiner Stelle würde ich die Zeit nicht damit verschwenden, einen Graukittel zu finden der das übersieht (weil es dadurch auch nicht legaler wird) sondern die Leitung genau anschauen, die entsprechenden Papiere suchen und checken, ob die gm51a drin steht.

Wenn das keinen schnellen Erfolg bringt, ist es einfacher (und billiger!) eine neue Stahlflexleitung mit ABE für dein Moped zu kaufen (ich weiß nicht, ob die gm51a bei Melvin.de in den Gutachten steht) und zu verbauen.
Kostet dich 30€ und du brauchst keine Abnahme/Eintragung/neuePapiere.
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Alt 20.10.2017, 10:52:55   #8
Kay73
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Ich habe es so gelesen, daß eine ABE vorhanden ist, auch für den GS-Typ
(egal jetzt, ob GM51A oder GM51B), der Prüfer sich aber weigert, weil die TSN (siehe 2.2 im Fahrzeugschein) genullt ist- was bei Importfahrzeugen (bedeutet Erstzulassung im Ausland, jetzt auch EZ im Nicht-EU-Ausland) immer wieder gemacht wird.
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Alt 20.10.2017, 11:53:22   #9
Saugwurmmensch
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Nimmt denn die ABE Bezug auf die Typschlüsselnummer?
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Alt 20.10.2017, 13:40:47   #10
snailie
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Zitat:
Zitat von Saugwurmmensch Beitrag anzeigen
Nimmt denn die ABE Bezug auf die Typschlüsselnummer?
Nein, tut sie nicht. In der ABE sind aufgelistet:

Hersteller
Typ
ccm
Handelsbezeichnung/Modell (also GM51A, GM51B, WVBK, BK...)
ABE/EG (des Fahrzeugs)
Baujahr

Von der TSN steht da kein Wort/keine Zahl.

Allerdings steht, zumindest in der ABE von Melvin's Stahlflexen, auch keine GM51A drin.

Was ggf. ein "Problem" werden könnte, wenn man an besonders pingelige Offizielle gerät, wäre wenn im Fahrzeugschein unter Punkt 17 ein "E" steht und entsprechend unter Punkt K keine Fahrzeug-ABE mehr eingetragen ist. Das meint - soweit ich weiß - daß das Fahrzeug irgendwann einmal aus irgendeinem Grund eine Einzelabnahme hinter sich hat. Wenn man nun an besagten besonders pingeligen Offiziellen gerät (egal ob Graukittel oder Rennleitung), dann könnte der moppern, daß die Fahrzeug-ABE, auf die die Teile-ABE Bezug nimmt, bei dem entsprechenden Fahrzeug nicht eingetragen ist. Ob das im Ernstfall auch so passiert, weiß ich nicht. Ich habe aus genau dem Grund aber bei der letzten HU meinen GTÜ-Onkel gefragt, denn meine Freewind ist so ein Fall mit E und ohne ABE im Fahrzeugschein, ich habe aber Stahlflexe verbaut, die beide (eine von Probrake, eine von Melvin) eine ABE für die Freewind haben...
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Alt 20.10.2017, 15:05:14   #11
3y3joe
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Interessanter Thread, meine hat auch ein französisches Typenschild und hatte Original einen Meilentacho....keine Ahnung wo die mal herkam....
Beim Tüv hatte ich allerdings nie Probleme, allerdings ist auch nichts eintragungspflichtiges verändert.

Aber generell siehe ich Probleme mit den Freundlichen so:
Wenn das Problem nicht zur Prüfstelle passt , dann sollte man die Prüfstelle wechseln
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Alt 20.10.2017, 15:49:23   #12
ptero
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Also, in meinem Schein steht bei Punkt 17 "E" und bei Punkt K steht "-", also nichts, drin. Und sie ist Typ GM 51 B.

Moniert wurde wegen der ABE ja nicht nur die Stahlflex, sondern auch meine Bremsscheibe vorne.

Zur Bremsscheibe habe ich ein Gutachten gefunden. Dort ist unter anderem die GS500 eingeragen:

Code:
Handelsbezeichnung: GS 500 E 
amtl. Typ: GM 51 B
ABE: F114
Bauj.: '88-'96
Ausführung Achse 1: MD 3006
Anzahl (Paar): 1
Wenn in meinem Schein nun "GM51B" drin steht, besitzt das Teilegutachten Gültigkeit, bzw. die Aussage des TÜV-Manns ist falsch? Oder muss die ABE-Nr. "F114" in meinem Schein eingetragen sein, um gültig sein zu können?


An den Stahlflexleitungen kann ich nichts finden, an der vorne steht bloß "FMVSS 106", (Prüfverfahren) und "7/1995" (Bj.?). Auf der hinteren steht was mit "D0...." und "05/00..." (ob da noch andere Zahlen stehen, kann ich nicht lesen, ist ungünstig eingebaut, aber maximal 2 Zahlen/Buchstaben können da sein, die ich nicht sehe).

Geändert von ptero (20.10.2017 um 16:27:14 Uhr)
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Alt 20.10.2017, 16:29:32   #13
snailie
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Zitat:
Zitat von ptero Beitrag anzeigen
Also, in meinem Schein steht bei Punkt 17 "E" und bei Punkt K steht "-", also nichts, drin. Und sie ist Typ GM 51 B.
Dann scheinst du an genau so einen besonders pingeligen Offiziellen geraten zu sein, wie ich ihn erwähnte. Denn ja, ganz streng genommen bezieht sich die ABE deiner Teile, sowohl Stahlflexe als auch Bremsscheibe, auf eine GS500E Typ GM51B, in deren Papieren die Fahrzeug-ABE "F114" eingetragen ist. Und das ist sie bei dir ja nicht.

Jetzt hast du also tatsächlich die Wahl, es erstmal bei einem anderen Prüfer zu versuchen, der nicht so pingelig ist, oder aber alles eintragen zu lassen. Denn wenn wir im "Extrem-Pingel-Mode" weiterdenken, muß bei einem Fahrzeug, in dessen Papieren keine Fahrzeug-ABE eingetragen ist, JEDES Teil eingetragen werden, auch solche, für die eigentlich eine ABE vorliegt, da sich diese wie gesagt nicht nur auf das Modell per se, sondern auf dessen Fahrzeug-ABE bezieht. Ergo: Fehlt eine der beiden ABEs, bringt einen auch die andere nicht weiter.
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Alt 20.10.2017, 16:57:42   #14
ptero
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Oder ich kaufe mir ABE-freie Teile, d.h. eine original Bremsscheibe von Suzuki und originale Gummi-Bremsschläuche, richtig?

Dann wäre nur die Frage, lieber das Risiko eingehen, bei nem anderen Prüfer vorbeizuschauen, und am Ende die 70 Euro als "Wettgeld" verpulvert zu haben und dann doch alles eintragen zu müssen, oder gleich Scheibe und Schläuche original gebraucht kaufen.

Die Stahlflex macht mir ehrlich gesagt ja schon etwas Angst, wenn ich es bei nem anderen Prüfer versuchen sollte, die ist so auffällig "ABE-ig"
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Alt 20.10.2017, 18:54:15   #15
snailie
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Ehrlich gesagt würde ich insbesondere bei den Bremsleitungen lieber einmal das Geld in die Hand nehmen, um die Stahlflexe eintragen zu lassen, als Gummileitungen zu verbauen... Im Endeffekt mußt du das aber selbst wissen.
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Alt 21.10.2017, 07:52:57   #16
Sutzenmann
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Ich würde einfach mal zu einer anderen Prüfstelle fahren und vorab fragen, ob die fehlende ABE - Nr. im Fahrzeugschein ein Problem darstellt.
Wenn nicht, ist gut, wenn doch, dann kostet fragen ja erstmal nichts.
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Alt 21.10.2017, 08:15:28   #17
3y3joe
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Zitat:
Zitat von ptero Beitrag anzeigen
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Die 120 EUR für die Begutachtung finde ich auch überzogen, das darf nciht sovile kosten.
Ich würde aber trotzdem versuchen die eingetragen zu bekommen, dem Prüfer würde ich erzählen dasss Du keine Lust hast die ABE dauernd mitzuführen und es deshalb gerne im Brief hättest, das verstehen die, und dann hasat Du für alle Zeit Ruhe.
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Alt 22.10.2017, 09:58:29   #18
Saugwurmmensch
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Schau auf der Leitung mal direkt am Übergang vom Fitting zur Flexleitung. Die alten Spieler Leitungen haben da einen grauen Plastikkrank wo das Herstellerkürzel drauf ist.
Mehr Kennzeichnung (als die Prüfnorm) hatten die nicht.
Vielleicht steht in deren Gutachten ja was anderen.

Haben die Maschinen vor 1997 alle auch schon die ABE Zulassung oder ist das so'ne EG-Rechts-Geschichte die vorher nicht drin stand?
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