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Alt 02.03.2007, 16:03:55   #1
Tobios
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard TÜV für Kurzzeitkennzeichen benötigt?

Mahlzeit!
Mir stellt sich folgende Frage:

Wenn ich mir bei meiner Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen hole, braucht das Fahrzeug, welches ich dann damit bewegen will, TÜV/AU?
Will nämlich, wenn ich dieses Jahr zum Wacken fahre, das Auto was schon ca. eineinhalb Jahre bei uns vor der Garage steht und bis auf die Batterie (die mittlerweile tot ist) voll funktionstüchtig ist, benutzen.
Heißt also, cih hol mir ein KZK, fahre zum Wacken, fahre zurück, spar mir TÜV und Versicherung. Geht das so?

Tobios
 
Alt 02.03.2007, 17:04:19   #2
shadow_hamburg
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Tobios,

Ich würde sagen, dass dies gehen würde... Ich habe selber das Problem. Ich müsste mit meiner Suzi zum Baurat. Möchte es aber nicht anmelden, da ich es wieder verkaufen möchte. (Mein Motorrad ist 2. Hand) Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und die meinten zu mir, dass dies kein Problem sei. Ob du auch ins Ausland damit fahren darfst weiss ich leider nicht. Ich müsste mit meinem Motorrad nämlich ins Ausland.


Florian
 
Alt 02.03.2007, 18:00:08   #3
Tobios
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Danke schonmal!
Wacken ist ja nicht im Ausland, aber mir stellt sich gerade die Auslandsfrage, da ich grad überlege, mit derselben Methode nach Belgien auf ein Festival zu fahren. Jedwede nützliche Antwort ist mir da recht!
 
Alt 02.03.2007, 18:26:11   #4
ricky2000
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Benutzerbild von ricky2000
 
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Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
Standard

Soweit ich weiß, erlauben die Versicherungen es nicht, mit den Kurzzeitkennzeichen ins Ausland zu fahren.
Ist aber vielleicht je nach Versicherung unterschiedlich. Könnte auch sein, dass ausländische Verkehrsbehörde deutsche Kurzzeitzulassungen nicht anerkennen: http://www.smart-forum.de/modules.php?o ... 2&forum=18

TÜV brauchste nicht, wenn ich mich richtig erinnere.

Vor Strafzetteln wegen Sicherheitsmängeln hilft das aber nicht

Edit: Laut dem hier gilt das doch in NL. Naja, ist halt keine echte Überführungsfahrt, aber sonst.
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Ich darf das!
ricky2000 ist offline  
Alt 02.03.2007, 18:36:03   #5
Cherry
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Registriert seit: 23.06.2002
Ort: Ilmenau
Alter: 46
Beiträge: 3.360
Standard

Außerdem kanns sein, daß du mit dem Kurzzeitkennzeichen Probleme kriegst, wenn du an die falschen Rennleiter gerätst. Das ist nämlich ausdrücklich nicht dafür gedacht, um damit mal gemütlich paar Tage zu einem Festival zu fahren.
Und: Versicherung ist _scheiße_ teuer. In der Regel wird das hinterher verrechnet, wenn du dann dein Auto ordentlich angemeldet hast und bei der gleichen Gesellschaft versicherst. Da du aber nicht vor hast, rechne mit einem happigen Betrag für 5 Tage Autofahren. Da ist TÜV machen + regulär anmelden vermutlich fast noch günstiger.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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