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Alt 11.08.2007, 15:05:38   #1
Krambambulli
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Standard 2mal Probezeit?

Hallo, wie isn das?

Ich hab an meinem 18. Geb-tag (24.08.05) meinen Autoführerschein bekommen.

Meinen Moppedführerschein aber erst am 6.10.05, bin ich jetzt ab dem 24.8.07 komplett aus der Probezeit draußen, oder nur fürs Auto?

Also z.B. wenn ich am 30.8.07 mit dem Mopped innerorts (erlaubte 50km/h) mit 75Km/h geblitzt werde, muss bekomm ich dann ne verlängerung der Probezeit fürs Mopped? (Das es nix mim drosseln zu tun hat, weiß ich)


Gruß!
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Alt 11.08.2007, 15:12:44   #2
ricky2000
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Standard Re: 2mal Probezeit?

Zitat:
Zitat von Krambambulli

Meinen Moppedführerschein aber erst am 6.10.05, bin ich jetzt ab dem 24.8.07 komplett aus der Probezeit draußen?
Ja. Wobei du es nicht auf den Stichtag ankommen lassen solltest
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Ich darf das!
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Alt 11.08.2007, 15:14:51   #3
Krambambulli
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Alles klar.... Danke.....
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Alt 11.08.2007, 15:21:41   #4
Cherry
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Probezeit hast du nur in den ersten 2 Jahren nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Ich bin z.b. am 26.08.1997 18 geworden, und am 01.05.1997 war meine Probezeit zuende.

Cherry, mit 16 schon Moppedführerschein gemacht habend.
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 11.08.2007, 15:36:16   #5
RayDonas
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Zitat:
Zitat von Cherry
Probezeit hast du nur in den ersten 2 Jahren nach erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Ich bin z.b. am 26.08.1997 18 geworden, und am 01.05.1997 war meine Probezeit zuende.

Cherry, mit 16 schon Moppedführerschein gemacht habend.
deine probezeit war vor deinem 18ten zu ende?
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Alt 11.08.2007, 15:41:12   #6
Krambambulli
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Versteh ich auch net....oder meinst du 01.05.1998??
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Alt 11.08.2007, 15:44:16   #7
RayDonas
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auch das waer unlogisch....
die mopedzeit zaehlt ja nicht dazu, zumindest in oesterreich.
ľ jahre ab autofuehrerschein bzw motorrad fuehrerschein!
und ob auto und motorrad extra sind weis ich leider auch net, is aber ne interessante frage!
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Alt 11.08.2007, 15:49:02   #8
Krambambulli
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Zitat:
Zitat von RayDonas
zumindest in oesterreich.
ich denke das ist entscheidend....
In ÖSterreich ist der Moppedschein, ja auch kein Führerschein sondern ein Ausweis..(habe selbst einen Österreichischen Moppedschein[Doppeltestaatsbürgerschaft machts möglich])

Den konnt ich hier leider auch nicht anerkennen lassen

Gruß
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Alt 11.08.2007, 16:04:18   #9
Cherry
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Öhm... 01.09.1997 war gemeint.
Also genau 5 Tage nach meinem 18.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 11.08.2007, 16:06:05   #10
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Wer an seinem 16ten Geburtstag den Moppedschein macht ist an seinem 18ten Geburtstag aus der Probezeit raus.

Probezeit hat aber nix damit zu tun ob man offen fahren darf oder nicht

Dies gilt für Deutschland
 
Alt 11.08.2007, 16:06:05   #11
Cherry
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Zitat:
Zitat von RayDonas
auch das waer unlogisch....
die mopedzeit zaehlt ja nicht dazu, zumindest in oesterreich.
ľ jahre ab autofuehrerschein bzw motorrad fuehrerschein!
und ob auto und motorrad extra sind weis ich leider auch net, is aber ne interessante frage!
Ich wette, der damals 1b, heute A1, den man mit 16 machen kann, zählt auch schon für die Probezeit.

Was iirc nicht zählte, war der Mofa-Kram, wo es nur eine Prüfbescheinigung gibt. Aber alles, was ein richtiger Führerschein ist zählt für die Probezeit.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
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Alt 11.08.2007, 16:08:55   #12
RemoteC
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Zitat:
Zitat von RayDonas
[...] und ob auto und motorrad extra sind weis ich leider auch net, is aber ne interessante frage!
Ist in Österreich auch nur 1x, zumindest deute ich den Satz auf der ARBÖ-Seite so
Zitat:
Zitat von ARBÖ
[...] die Klasse A und unterliegt den Bestimmungen über den Probeführerschein, es sei denn, die Probezeit ist auf Grund der Erteilung einer Lenkberechtigung für eine andere Klasse (in der Regel macht man ja gleichzeitig oder ein paar Jahre vorher die Klasse B) bereits abgelaufen.
Bringt mir aber nix, weil ich hab L17 gemacht und mit 18 A-Schein, bei L17 geht die Probezeit aber bis 20, zumindest steht das auch auf der ARBÖ-Seite.
Sollte es drauf ankommen werd ichs sicher trotzdem probieren dem Polizisten klar zu machen, dass ich schon länger als 2 Jahre den Führerschein habe. Die kennen sich mit den ganzen FS-Regelungen eh nicht aus ...
Bin auch schon einmal mit 80 km/h innerorts wo 50 sind gelasert worden und hab nur 21€ zahlen müssen - eigentlich wäre ab 20 zu schnell innerorts der Schein weg + Nachschulung und das ganze Zeug. Entweder wollte der Polizist nicht sehen, dass ich in der Probezeit bin oder er hat es nicht gesehen.

Und zu den Mopeds:
In Österreich gibt es den Mopedausweis (ist kein Führerschein), den kann man ab 15 machen. Dann darf man 50ccm und 45km/h fahren. Irgendwas mit 125er ab 16 oder Mopeds die 80 fahren dürfen usw. gibt es in Österreich schlicht nicht. Und nachdem der Mopedausweis kein Führerschein ist gibt es da auch keine Probezeit ...
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RemoteC ist offline  
Alt 11.08.2007, 17:14:25   #13
GS-Noob
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Zitat:
Zitat von Cherry
Zitat:
Zitat von RayDonas
auch das waer unlogisch....
die mopedzeit zaehlt ja nicht dazu, zumindest in oesterreich.
ľ jahre ab autofuehrerschein bzw motorrad fuehrerschein!
und ob auto und motorrad extra sind weis ich leider auch net, is aber ne interessante frage!
Ich wette, der damals 1b, heute A1, den man mit 16 machen kann, zählt auch schon für die Probezeit.

Was iirc nicht zählte, war der Mofa-Kram, wo es nur eine Prüfbescheinigung gibt. Aber alles, was ein richtiger Führerschein ist zählt für die Probezeit.

Cherry
naja, klasse M (50er) ist auch ein richtiger führerschein, klasse L (traktor) auch und die zählen nicht zur probezeit, hatte beide gemacht und meine probezeit begann erst mit dem autolappen. die einzige fleppe mit der man b 16 probezeit hat ist A1 (125er)
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Alt 11.08.2007, 17:19:59   #14
jumper1986
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die probezeit kann auch verlängert werde,wie bei mir ,wenn du in der probezeit schei.... baust.
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man lernt aus seinen fehlern
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Alt 11.08.2007, 17:43:33   #15
RayDonas
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Zitat:
Zitat von RemoteC
Zitat:
Zitat von RayDonas
[...] und ob auto und motorrad extra sind weis ich leider auch net, is aber ne interessante frage!
Ist in Österreich auch nur 1x, zumindest deute ich den Satz auf der ARBÖ-Seite so
Zitat:
Zitat von ARBÖ
[...] die Klasse A und unterliegt den Bestimmungen über den Probeführerschein, es sei denn, die Probezeit ist auf Grund der Erteilung einer Lenkberechtigung für eine andere Klasse (in der Regel macht man ja gleichzeitig oder ein paar Jahre vorher die Klasse B) bereits abgelaufen.
Bringt mir aber nix, weil ich hab L17 gemacht und mit 18 A-Schein, bei L17 geht die Probezeit aber bis 20, zumindest steht das auch auf der ARBÖ-Seite....
jap war bei mir auch so.
bei L17 WIRDS AB DEM 18ten Geburtstag 2 Jahre gerechnet!
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RayDonas ist offline  
Alt 11.08.2007, 20:59:07   #16
RemoteC
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Zitat:
Zitat von RayDonas
bei L17 WIRDS AB DEM 18ten Geburtstag 2 Jahre gerechnet!
find ich eine dumme Sache, weil man dann ja 3 Jahr Probezeit hat -.- Ich hab das selber erst vor ein paar Monaten rausgefunden als ich das zufällig auf einer Website gelesen habe ... dachte eigentlich, dass ich in 1 1/2 Monaten aus der Probezeit draußen bin und mich dann endlich aufführen kann (ohne ein schlechtes Gewissen zu haben ). Wobei so wie ich fahre ist es eh nur eine Frage der Zeit bis ich den Schein abgeben muss, dann aber sichern icht nur für 2 Wochen - andererseits genieße ich die Zeit bis das passiert ^^
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Alt 12.08.2007, 15:34:33   #17
RayDonas
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Zitat:
Zitat von RemoteC
Zitat:
Zitat von RayDonas
bei L17 WIRDS AB DEM 18ten Geburtstag 2 Jahre gerechnet!
Wobei so wie ich fahre ist es eh nur eine Frage der Zeit bis ich den Schein abgeben muss, dann aber sichern icht nur für 2 Wochen - andererseits genieße ich die Zeit bis das passiert ^^
achja, ihr wiener fahrt ja sowieso wie die letzen schweine

ne nur spass, wiener sind ok, genauso wie alle anderen hier imr forum!

ich geniess es so richtig aus dem probefuehrerschein draussen zu sein...!
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Alt 12.08.2007, 17:08:46   #18
julian96
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Nicht jeder Führerschein zählt zur Probezeit. macht man mit 16 Klasse m, zählt das nicht zur Probezeit. Macht man jedoch Klasse A1 zählt das zur Probezeit. Ist unlogisch aber stimmt (sagte mein Fahrschullehrer).
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MFG Julian
julian96 ist offline  
Alt 12.08.2007, 19:23:56   #19
Creep
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Zitat:
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Creep, dito
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Dumm geboren, nix dazugelernt und noch die Hälfte vergessen!
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Alt 13.08.2007, 18:45:10   #20
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Hab zwar auch mit 16 den 125er gemacht, habe aber die Probezeit nachträglich verlängert bekommen
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Alt 13.08.2007, 19:25:16   #21
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naja immer noch besser als ein monat vor ende der probezeit zu sein und dann wegen zu wenig abstand punkte zu bekommen und dann nochmal 2 jahre zu bekommen!

hat mich echt rießig gefreut
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Nusch ist offline  
Alt 13.08.2007, 19:57:53   #22
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naja.. 2 wochen nach ende der probezeit ist auch nicht so viel besser
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