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Alt 13.04.2005, 17:31:29   #1
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Standard 90er mit 98er Vergaser entdrosseln ?

Ich habe mir über ebay einen offenen 98er Vergaser gekauft. Der Vergaser ist verbaut und läuft tadellos, ich bin mir aber mittlerweile nicht mehr so sicher, ob ich ihn einfach einbauen darf. Weiss jemand dazu näheres ? Wie wären in dem Fall die Leistungsdaten, die ich eintragen lassen müsste, 33 oder 34 kw, was für eine Endgeschwindigkeit ?

Leider ist die HU mittlerweile auch über ein Jahr abgelaufen, so dass ich, wenn ich die Maschine schon zum TÜV schaffe, nicht einfach so zurückgeschickt werden möchte.
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Alt 13.04.2005, 17:35:24   #2
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war die Maschine vorher gedrosselt? Endgeschwindigkeit ==> Suche benutzen, ham wir echt schon oft genug diskutiert....
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Alt 13.04.2005, 18:32:01   #3
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Ja, die Maschine ist derzeitig noch mit 25 KW eingetragen. Drosselung wie bei diesem Baujahr üblich über Gasschieberanschlag und 135er Düsen. Das ist auch der Grund, warum ich mir nicht so sicher bin, ob ich einen 98 er einbauen darf, da die Entdrosselung bei den 90ern ja standardmäßig über die Entfernung des Anschlags und den Tausch der Düsen (in 120er) geregelt wird. Im 98er Vergaser (offene Version) sind aber 115er Düsen verbaut. Sandmann hat das in seinem Tut ja alles klasse beschrieben (vielen Dank dafür an dieser Stelle).
Zur Vorgeschichte:
Mir ist bei dieser Maschine innerhalb eines Jahres dreimal eine Düsennadel gebrochen. Das hab ich mangels Ahnung zweimal in der Werkstatt machen lassen, bis es mir beim dritten Mal zu teuer wurde. Wo ich dann schonmal dabei war, hab ich mir gedacht, dass ich die Maschine auch gleich entdrosseln kann, der Kauf eines bereits entdrosselten Vergasers via ebay schien mir da am günstigsten.
In meiner grenzenlosen Naivität ging ich davon aus, dass ich die Entdrosselung während der HU einfach mitabnehmen lassen könnte. Da hat man mich aber gleich wieder nach Hause geschickt (ATU), da sie dort die Entdrosselung wohl nicht abnehmen könnten.
Zur nächsten Stelle, die alles abnehmen kann, muss ich durch die halbe Stadt und da die HU schon über 1 Jahr nicht mehr gültig ist, werd ich mir ein 5 Tage Kennzeichen besorgen müssen. Da hab ich natürlich wenig Lust, dass man mich wieder gleich nach Hause schickt, weil ich den Vergaser in die Maschine gar nicht einbauen darf oder mir irgendwelche Teilenummern oder sonstwas fehlt.
Endgeschwindigkeit interessiert mich im Übrigen nur die Offizielle, die anderen Diskussionen hab ich wohl gesehen, interessieren mich im Moment aber nur begrenzt. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der TÜV die Daten für die Umtragung braucht, deshalb meine Frage (auch nach der Leistung).
Ansonsten tut es mir Leid, dass ich (mindestens) der 110. bin, der etwas zum Thema Entdrosselung fragt, aber ich konnte das Thema in dieser Konstellation leider nicht finden. Deshalb ersuche ich hier um Euren fachkundigen Rat.

Mit ganz lieben Dank im Voraus,

TimThaler
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Alt 15.04.2005, 16:04:19   #4
Saugwurmmensch
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Sollick dir ma sagen, was die DEKRA mir damals geschrieben hat, als ich danach fragte, ob ich einfach die Vergaser tauschen kann?!
das hier:
Zitat:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Damit eine Änderungsabnahme durchgeführt werden kann, muss zu
der jeweiligen Änderung ein gültiges Prüfzeugnis vorgelegt werden.
Gültige bzw. zulässige Prüfzeugnisse sind Teilegutachten und Teile-
genehmigungen. Eine Zuordnung zum Fahrzeugtyp muss eindeutig
gegeben sein, ggf. vorhandene Auflagen müssen beachtet werden.

Liegt ein gültiges Prüfzeugnis vor, kann die Abnahme an jeder unserer
Prüfstellen durchgeführt werden.

Kann kein gültiges Prüfzeugnis vorgelegt werden, so ist eine Einzel-
begutachtung gem.§§19(2) / 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.

Mit den Aufgaben der Technischen Prüfstelle ist DEKRA in den neuen
Bundesländern und Berlin betraut, in den alten Bundesländern obliegen
diese Aufgaben den Technischen Überwachungsvereinen.

Dabei ist zu beachten, ob das Fahrzeug konstruktiv, bezüglich der
Bremsanlage, des Fahrwerks, des Abgas- und Geräuschverhaltens
für die neue Fahrzeugart geeignet ist.

Erfragen Sie bitte die Grundvoraussetzungen beim Fz-Hersteller,
da zwischen den Baujahren auch Veränderungen im Abgasverhalten
zu erwarten sind.


Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i. A. Andreas Forkert
aber egal was man die DEKRA fragt, die sind Spielverderber
__________________
Wer hat noch keinen Organspendeausweis ?

Warning: may contain Verballhornung.
Suzuki - ride the wings of stain !
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