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#1 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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Warum gibst nur Idioten, die sich besaufen und dann ihre Wut an Autos und Motorrädern auslassen?
Vorhin mußte unbedingt einer sein Fahhrad auf Autos schmeißen,Spiegel zerkloppen... und meine GS umschmeißen. Im Dunklen sieht man leider nicht viel. Lenkerende oder Lenker ist verbogen. Kratzer.... Muß morgen füh nochmal nachschauen, da kommt eh die Polizei Fotos machen. |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Schöne Scheisse!
Ich hab heute 90€ für zwei neue Reifen am Auto ausgegeben. Hat neulich jemand bei mindestens drei Autos hier in der Straße Reifen angestochen. Spiegel, Antenne ab usw. ist fast normal. Irgendwann erwische ich mal einen und dann gibts Haue!
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Ich darf das! |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wenn ich sowas lese bekomme ich echt das Kotzen
Blau nach Hause wackeln iss schon was feines Muß nicht mein Fahrzeug sein. Aber bekomm ich mal so einen gestörten menschen zwischen den fingern, rappelt das gewaltig |
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#4 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.01.2005
Ort: Vechelde
Alter: 48
Beiträge: 234
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Ich weiss schon warum ich mir ne kleine Möppgarage gebaut hab...!
Ich kann diese Arschlöcher auch nicht ausstehen.Mir haben se mal nen Gullideckel auf den Kofferraum gelegt bzw geschoben. Das waren Kratzer Leider erwischt man diese Ärsche nicht...! Selber Hand anlegen? Da krieg ich doch ne höhere Strafe als die Sachbeschädiger...! ICh hoffe, dass Dich der Spass nicht so viel Kostet. |
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#5 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 24.04.2004
Ort: Niederrhein, Geldern
Alter: 39
Beiträge: 774
Baujahr: 1993
Kilometer: 52388
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Ich liebe es in der Eifel und auffm Dorf zu leben
was ist das "vandalismus"? Autos stehn vor der Tuer und Motorrad im Hof
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"'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.'" Terry Pratchett |
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#6 |
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Stammtisch Hamburg
Registriert seit: 08.06.2005
Ort: Hamburg - Eilbek
Alter: 42
Beiträge: 2.427
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echt schöne schei**e, hoffe es wird nicht zu teuer für dich...
bin auch froh in einer ecke zu leben, wo so etwas i.d.r. nicht passiert |
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#7 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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War grad nachschauen, hat ein paar Kratzer an Stutzbügel und Auspuff.
Lenkerende ist total verbogen. Ich hoffe das wars dann aber auch. Den Typen haben wir ja erwischt. Wir werden weiter sehen |
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#9 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Unsere Hofeinfahrt ist ca. 20m lang, dann kommt die Garage. Hatte mal damals meine Simson direkt vor der Garage stehen, da kamen ein paar Asis und gucken sich das Ding an, rotzfrech.
Manche Leute sind so was von kacke, und die denken dann auch noch, dass das cool ist. Vorgestern wurde an meinem Auto auch die Antenne abgebrochen. |
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#10 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Na wenn ihr den Typen erwischt habt,dann kannste ja sämtliche Schäden gutachtern lassen und der Spinner wird kein Spass mehr haben am Demolieren.
Drück die die Daumen,dass es leicht und schnell über die Bühne geht! |
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#11 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Autos werden bei uns nich abgesperrt, Schlüssel steckt eigentlich immer. Auch Mopped steht häufig mit Schlüssel vor der Tür. Noch nie was passiert |
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#12 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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So, hab dann mal grad geschaut, wo Pluwig ist. |
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#13 | ||
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 17.01.2005
Ort: Vechelde
Alter: 48
Beiträge: 234
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Irgend wann ist immer das erste mal... |
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#14 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Bickenbach
Alter: 48
Beiträge: 145
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tät ich mir wirklich überlegen...
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~ Salvan GS 500 E | 10.03.1993 | 34kW | > 27 TKm |
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#15 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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ach dann schick ich ma die polizei vorbei die finden einladung zum diebstahl auch sehr toll! .... |
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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weiß eigentlich jemand, wie so was weitergeht?
Versicherung von zahlt doch garantiert nicht und ich hab keine Vollkasko. Am Freitag muß ich zu Aussage und Strafantrag stellen. Wenn der Knabe kein Geld hat, wovon ich mal Ausgehe, bleibe ich wohl auf meinen Kosten sitzen |
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#17 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#18 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 15.07.2004
Ort: München
Alter: 44
Beiträge: 1.122
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Die meisten Leute haben leider eh keine Privathaftpflicht.
Ausserdem sind bei der HP Vorsatztaten sicherlich ausgeschlossen.
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Ich darf das! |
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#19 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#20 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hatte solche Fälle von Vandalismus auch schon in meinem Umkreis. Meinem Schwager hat man den Rollermotor zerstört, der auseinandergeaut in seinem Schuppen lag. Meiner Mutter hat man 5L Öl und vieles mehr auf die Motorhaube gekippt.... Aber was will man machen? Die Leute sind ja immer gleich weg... |
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#21 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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was will man machen, wer selbstjustiz in form von körperverletzung betreibt, der ist nunmal auch ein VERBRECHER! dann bist du kein stück besser, als der typ, der sich wegen sachbeschädigung strafbar macht. Und wegen sachbeschädigung gibts max 2 jahre oder geldstrafe und für körperverletzung gibts je nach form von 3 monaten bis zu zehn jahren haft oder in minder schweren fällen nur ne ordentliche geldstrafe... und da ist "rache" oder "affekt" (wenn du den typen auf frischer tat ertappst und zuschlägst) eben kein mildernder umstand.. (ist auch gut so)... sicherlich ist es blöd, wenn man zusehen muss, wie einer, der eigentum anderer leute beschädigt mit einer milden strafe davon kommt... aber dennoch ist es doch nicht wert, selbst zu einem verbrecher zu werden. meine meinung. |
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#22 | |||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Das ist genau das richtige Thema für mich da ich 2 Jahre Teakwondo gemacht habe und seit 4 Jahren im Jiu-Jitsu tätig bin, ja und ATK hab ich auch mal gemacht, da kennt man sich natürlich aus. § 32 II StGB Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Darin geht es auch um das Rechtsgut also z.B. Leib und Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum, Besitz. Wenn jemand z.B. das Motorrad gerade also gegenwärtig Beschädigt darf man es Verteidigen da es sich selber ja nicht Verteidigen kann, und es mein Rechtsgut ist ABER VORSICHT keinen Notwehrexzeß machen also, Überschreitung der Grenzen der erforderlichen Verteidigung Mir wollt mal einer mein Fahrrad klauen ein Gigant gute 600 Mücken wert. Hab ihn zur rede gestellt dann ist er aggressiv geworden und wollte immer noch abhauen Naja hab ihn zu Boden geworfen fixiert dabei hab ich ihm den Arm gebrochen hätte er nicht so rumgezappelt wäre nichts passiert , war keine Absicht hat auch der Richter so gesehen Man sollte sich aber immer im klaren sein das Gewählt immer Gegengewalt erzeugt. Masteroschi |
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#23 |
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Public-Relations-Manager
Registriert seit: 19.07.2004
Ort: Strausberg
Alter: 42
Beiträge: 24.180
Baujahr: 1998
Kilometer: 22000
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@ Masteroschi:
Was macht man so beim Jiu-Jitsu? such grad nen Sport für`s Wintersemester an der Uni, bin aber nicht sonderlich beweglich vonwegen bein hoch und so
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Wer hat noch keinen Organspendeausweis ? Warning: may contain Verballhornung. Suzuki - ride the wings of stain ! |
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#24 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 18.11.2002
Ort: Siegen
Alter: 42
Beiträge: 1.952
Baujahr: 1999
Kilometer: 60+
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@masteroschi
§32 sieht aber auch eine abwägung des mildesten mittels vor und bewertet auch die gefährdeten rechtsgüter das heißt dann auch, das nen kaputter blinker keine gebrochene nase rechtfertigt
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gruß jan |
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#25 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
hallo, das ist auch das richtige thema für mich, da ich seit 3,5 jahren jura studiere... §32 StGB, das ist sozusagen 1.semester.. grundlagen. wie lax schon festgestellt hat (und du auch) darfst du natürlich nicht alles machen... also was einige hier "raushängen lassen" (vielleicht nur gelaber, weiss nicht wie weit die leute im ernstfall gehen würden) sind ja ordentliche prügel etc. was du gemacht hast ist sicherlich im erlaubten Rahmen, den jungen festzuhalten bis die polizei kommt... völlig in ordnung, mehr darf man dann aber auch nicht (!!) ihm vorsätzlich den arm brechen sicherlich nicht, aber wenn es aus der notwehrsituation heraus passiert, ist nix dagegen einzuwenden. Desweiteren kann man das thema mit der notwehrsituation nicht pauschalisieren, da wirken viele anforderungen zusammen: - gegenwärtiger - rechtswidriger - Angriff - Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung - Gebotenheit der Notwehr - Missvehältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Verteidigungshandlung ? - Notwehrprovokation ? - Verteidigungswille? usw... |
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#26 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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@ masteroschi
und ich mach Karate und mußte friedlich bleiben obwohl ich gekocht habe. Meine Versicherung meinte , daß die HP des Knaben garantiert nicht einspringt. Ich werd am Freitag mal bei den Bullen nachharken. |
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 19.04.2005
Ort: Bickenbach
Alter: 48
Beiträge: 145
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Zitat:
nein, im ernst, soweit ich weiß, ist der typ zum schadenersatz verpflichtet, also muss seine haftpflicht zahlen. wenn er keine hat, müsste er aus eigener tasche bezahlen - dann siehts in manchen fällen schlecht für den geschädigten aus... denke, es kommt dann auf die schadenhöhe an, ob deine forderungen z.b. einklagbar sind (lohnpfändung, u. dgl.) bzw sich der 'aufwand' lohnt. bei 50 euro schaden sicher nicht...
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~ Salvan GS 500 E | 10.03.1993 | 34kW | > 27 TKm |
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#28 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 07.03.2005
Ort: NRW
Alter: 62
Beiträge: 726
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Hallo Hexi,
habe jetzt nicht alles bis ins kleinste gelesen ... aber ... Du kannst natürlich einen Titel erwirken. Dann kannst Du das Geld 30 Jahre lang einfordern. Falls der Typ noch zur Bundeswehr / Zivildienst muss hast Du Glück! Das Entlassungsgeld ist nämlich pfändbar! Da heißt es aufpassen und schnell zuschlagen (falls noch andere Leute Forderungen haben). Gruß Andreas |
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#29 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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@Salvan,
na gut,ich sage nicht mehr "Bullen" und "harken" tu ich auch nicht *g* 800 € sind es laut Werkstatt. Hoffe, dass ich am Freitag den Namen bzw. die Versicherung genannt bekomme |
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#30 |
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Gast
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Die Versicherung wird mit an sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeint keinen Cent bezahlen!!! So wie ich das gelesen habe, ist das Vorsatz gewesen und der ist nicht versicherbar!!!!
Aber einen Titel wie oben schon angesprochen, sollte man auf jeden fall erwirken! Das bedeutet dann nämlich das er KEINEN Vertrag mehr bekommt wo eine Schufaauskunft eingeholt wird |
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#31 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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#32 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Also in diesem Thread habe ich jetzt nur in bezug auf Notwehr Gesetzestexte gesehen, aber keinen der auf den Anspruch von Ihr abzielt... Im Gesetz müsste aber meines Wissens nach stehen (BGB) das jeder für einen entstanden Schaden SELBER( Gruß christian PS: den gesetzestext im BGB werde ich mir aber gerne nochmal anschauen. |
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#33 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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#34 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Die Versicherung MUSS zahlen, weil der OPFERSCHUTZ vorrangig ist... wird aber vom versicherungsnehmer Regress (bis zu 5012 euro) fordern.
Das ändert aber nix daran, dass der Täter strafrechtlich verfolgt werden kann, im Sinne von Sachbeschädigung, wo der Täter dann zu einer Geldstrafe zusätzlich zu der Regressforderung seitens der Versicherung, verurteilt werden kann und ihm weiter die Kosten für das Verfahren aufgebrummt werden. Also ob du aus einer Laune heraus etwas beschädigen willst, weil die versicherung eh zahlen muss, dann überleg dir es lieber nochmal |
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#35 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ich war nur der Meinung das die Versicherung nicht zahlen wird, ansonsten würde ja jeder und habe das bsp. auf mich bezogen... wie dem auch sei... Würde mich mal interessieren was hierbei überhaupt rauskommt. Wer was warum und in welcher Höhe gezahlt hat... gruß christian |
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#36 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Servus!
mir hat kürzlich jemand einfach so, fast unbeobachtet, einen (!) Rückspiegel abgeschraubt, was weiß ich, was er damit wollte. War aber nicht so schlimm, weil nur 4 € auf Ebay. Zum Thema "Was tun, wenn man so eine Knalltüte erwischt" hätt ich den § 127 Strafprozeßordnung (StPO) zu bieten (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/gesamt.pdf). Da geht es um vorläufige Festnahme, wenn einer angetroffen wird, der gerade auf frischer Tat eine Straftat begeht. Das Ding ist, das wissen die wenigsten, ein sog. "Jedermannsrecht". Ist aber mit Vorsicht zu genießen, da man leicht die Grenzen des Legalen übertritt von wegen Freiheitsberaubung oder so. Am besten mal nen Juristen fragen von wegen Verhältnismäßigkeit und so weiter, kann ja sein, daß die Knalltüte einen guten Anwalt hat und dann ist Sense mit Gerechtigkeit... So long. |
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#37 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 23.04.2003
Ort: Dresden
Beiträge: 118
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Hab mal einen Anwalt gefragt, wenn der Knabe eine Versicherung hat zahlt die bestimmt nicht.
Ich hoffe, daß die Polizei mir bei meiner Vernehmung evt. sagen kann ober er arbeitslos ist oder nicht. Ist er ohne Job, werde ich wohl einen Titel erwirken müssen |
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#38 | ||
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Gast
Beiträge: n/a
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Hier bei uns isses genau das gleiche, letzes WE hat mein Nachbar ne party gefeiert, als dann ein Gast fahren wollt hat er gesehen, dass irgendein Assi sein A6 avant mit Sprühlack versaut hat, am nä. morgen is noch 10 anderen Leuten aufgefallen dass ihre autos komplett mit Lack versaut waren |
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