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Alt 12.11.2005, 13:48:32   #1
Grenzgänger
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Standard Beschriftung der Anzeige Lampen

Moin,
ich war gerde dabei meinen etwas ramponierten und auch etwas vergammelten Instrumententräger wieder herzurichten, wobei mir nach dem abkleben aufgefallen ist, das die Beschriftung der einzelnen Lampen an dem Klebeband hing(neutral,Highbeam, Oil und Turn).
Welche Möglichkeiten gibts die Beschriftung wiederherzustellen?
Gibts das Aufkleber zum Kaufen oder besser Schablonenausdrucken, auschneiden und mit Schwarz drauflacken?

Greetz
Grenzgänger
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Alt 12.11.2005, 13:58:30   #2
DR.BOOM
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schau mal in den örtlichen Gelben Seiten nach Folien- oder
Aufkleber- Firmen.
Lass dir ein Negativ der Schriftzüge machen und dann
aufkleben, schwarz lackieren, abziehen und am besten noch einmal
mit Klarlack über den ganzen Instrumententräger.
Das sollte dann für die Zukunft halten.
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Gruß
DR.BOOM

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Alt 12.11.2005, 14:00:51   #3
i.doc
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Mal ne andere Frage:

MUSS die Beschriftung da sein? Hab die letztens beim Lacken des Instrumententägers drüber gelackt (weiss ja, wo, wann, welches Lämpchen zu leuchten hat und was es bedeutet)
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Alt 12.11.2005, 14:04:57   #4
King Madness
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Zitat:
Zitat von i.doc
Mal ne andere Frage:

MUSS die Beschriftung da sein? Hab die letztens beim Lacken des Instrumententägers drüber gelackt (weiss ja, wo, wann, welches Lämpchen zu leuchten hat und was es bedeutet)
Da es nur 4 Lampen sind und davon 3 verschiedene Farben haben, ist die Bedeutung klar ersichtlich und es muss keine Beschriftung vorhanden sein,

@ Grenzgänger
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Alt 12.11.2005, 16:33:15   #5
Grenzgänger
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Danke schon ma für die Schnelle Antworten.
Mit der Indentifikation der Lampen hab ich ja nich so die Probleme, die Frage wär eigentlich eher, was der TÜV dazu sagt.
Bin mir nicht sicher, ob die Kennzeichnung verpflichtend ist.
Das es keine Schrift sein muss hab ich heut Mittag rausgefunden, da mein Kumpel heut seine GS BJ98 für den Winter bei mir untergestellt hat und der hat auch nur Symbole.

Greetz
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Alt 24.11.2005, 22:43:22   #6
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Also zum TüV, hab meine Beschriftung abgekratzt (geht ja mitm Fingernagel, denn wie oben schon bemerkt gehen die leicht ab), weil sie eh nicht mehr ganz da war.

War danach beim TüV, der hat nichts dazu gesagt, aber pingelig war er trotzdem, weil ich hinten am Schutzblech das untere Teil (naagut, es war immerhin nen Strahler dran) abgeschraubt hab.
Also er war nicht gerade der Blindfisch aber denke nicht dass man 4 lämpchen beschriften muss.
 
Alt 24.11.2005, 23:43:50   #7
King Madness
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Den Strahler brauchst du, der ist vorgeschrieben, und das untere Teil nennt man Spritzschutz
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Alt 25.11.2005, 14:15:12   #8
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Ja darum gings ja nicht direkt, aber genau, den Strahler hat er bemängelt Meinte ich doch
 
 

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