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Gast
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Moin...
leider Gottes habe ich heute Nachmittag einen Unfall gehabt...Auch wenn für mich klar steht, dass ich keine Schuld hab, steht die Schuldfrage immer noch ungeklärt (laut der Rennleitung). Nun heißt es, das Thema mit dem Anwalt zu klären. Hoch lebe die Rechtschutzversicherung... Aber wie läuft das mit der Versicherung?! Ich bin Teilkaskoversichert mit 150 oder 300 Euro Selbstbeteiligung. Weiß ich gerade nicht mehr genau. Ich werde den Fall morgen der Versicherung melden. Was habe ich zu erwarten!? Ich habe die Maschine vor 1 1/2 Jahren für 1200€ gekauft, etwa noch 400Euro reingesteckt. Gehen jetzt erst mal die Prozente hoch, die Schuld ist ja noch nicht geklärt. Wieviel Geld habe ich zu erwarten?! Hat jemand schon Erfahrung mit so einem Fall gehabt? Gruß Brawler |
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#2 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 31.01.2006
Ort: Berlin
Alter: 52
Beiträge: 513
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Hi
Tja, Anwalt nur wenn du ne Verkehrsrechtschutz hast wo auch dein Bike inkl. ist. Ansonsten zahlst du selber. Wahrscheinlich wird dich die Versicherung erstmal hochstufen bis die Schuldfrage geklärt wird. Was du reingesteckt hast ist (fast) egal. Geld gibt es erst wenn die Schuldfrage geklärt ist. Warte auf den Brief von der Polizei bevor du gleich losrennst und ein Gutachten machen lässt, wenn du schuld haben solltest hast du wenigstens die 80 € für das Gutachten gespart. Naja, etwas genauer könnte man sein wenn man mehr über den Unfall wissen würde.
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http://www.cb-500.de , auch du bist willkommen. Die CB 500 Community mit Forum, FAQ, Anleitungen und vieles mehr |
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#3 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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Da die Teilkasko eigentlich nur Schäden bezahlt, die durch Diebstahl, Brand, Wildunfall, Unwetter u.ä. entstehen, denke ich nicht, dass du von deiner Versicherung deinen Unfallschaden ersetzt bekommst.
Aber da kommt es auf deinen Versicherungsvertrag an, einfach mal das Kleingedruckte lesen! Deine Haftflichtversicherung bezahlt den Schaden (oder aber auch nur einen Teil, bei Teilschuld) des Unfallgegners. Wenn die zahlen, wirst du in der Regel hochgestuft. Die informieren dich normalerweise aber auch und rechnen dir aus, ob es für dich günstiger ist, den Schaden eventuell selbst zu tragen und somit Prozente zu sparen.
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
die Abrechnung mit dem Anwalt geht erst nach Ende der Verhandlung ein (je nach Anwalt verlangt er aber Vorkasse). • Gewinnst du, zahlt dein Anwalt der Gegner, • einigt ihr euch gerichtlich, zahlt jeder seinen Anwalt selber, die Gerichtskosten werden 50-50 geteilt, • einigt ihr euch aussergerichtlich zahlt jeder seinen Anwalt, die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Steuerzahlers, • wird vom Gericht eine Teilschuld erkannt, so werden die Gesamtsummen geteilt, (sprich wenn du 25% Teilschuld bekommst, zahlst du 25%), • verlierst du zahlst du (bzw die Verkehrsrechtschutzversicherung) alles. Zitat:
1.) deine Versicherung übernimmt erst einmal die Kosten deines Gegners, die gegnerische Versicherung deine Kosten. Diese wenden sich im Anschluss an den Schuldigen. Dann kannst du (falls du eine Teil- bzw die Vollschuld hast) entscheiden, ob du den Schaden selber übernehmen möchtest (lohnt sich bis 1.000 € immer, drüber ist das ein Rechenspiel). Erst dannach wirst du hochgestuft. 2.) Eine Erhöhung der Prämien kommt erst nach Abschluss des Versicherungsjahres (31.12.). Zitat:
Normalerweise bekommst du nur die Reparatur und ggf. einen Wertverlust. Sollte die Reparatur 10% höher sein, als der Wert des Motorrades ist das ein Wirtschaftlicher Totalschaden und du bekommst den Zeitwert des Motorrades (Schwacke-Liste) ausgezahlt. Zitat:
Das einzige, wenn du die Reparatur selber machst, bekommst du den Reparaturpreis jedoch ohne Mehrwertsteuer Zitat:
Sprich lieber mit der Versicherung ab, ob sie einen Gutachter schicken, oder ob du selber einen beauftragen darfst. Wenn die gegnerische Versicherung einen rausschickt, lass ein Gegengutachten machen. Einige Versicherer haben "Lieblingsgutachter", die schon mal ganz gerne zuguhnsten der Versicherung ein Gutachten ausstellen. Was noch wichtig ist, eine Teilkasko hat mit dem Unfall nichts zu tun. Das ist alles eine Frage der Haftpflicht (für alle Schäden am Gegner) oder ggf. die Vollkasko für deine Schäden. Aber ich glaube kaum, das irgendjemand eine GS-500 Vollkaskoversichert hat. Eine Teilkasko ist nur für Diebstahl, Wildunfall oder Glasbruch (beim Motorrad ziemlich selten
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Ralf Georg 國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977) Befürworter des Organspendeausweises |
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Super-Moderator
Registriert seit: 16.08.2006
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In manchen Fällen gehen die Unfallanzeigen auch noch nicht mal an die Bußgeldstellen, nämlich dann, wenn der Verkehrsverstoß mit einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld bewehrt ist und vor Ort gezahlt wird. (Ja, das gibt es noch, zumindest bei uns in Rheinland-Pfalz). Dieses Verfahren setzt aber das Einverständnis, bzw. die Einsicht des jenigen, der verwarnt wird, voraus. Zustimmungspflichtiger Verwaltungsakt, nennt man sowas.
Grundsätzlich hat die Schadensregulierung mit dem Verfahren der öffentlichen Verwaltung überhaupt nichts zu tun, das eine ist öffentliches Recht, das andere Privatrecht. Nur die Versicherungen orientieren sich an den Entscheidungen oder der Einschätzung der öffentlichen Verwaltung. In jedem Fall steht aber jedem der ganze Rechtsweg offen. Wenn also jemand der Meinung ist, dass er nicht schuld war, kann er das vor Gericht prüfen lassen. Die Polizei spricht keine Schuldsprüche, die Bußgeldstellen auch nicht. Die Bußgeldstellen orientieren sich meistens an den Bußgeldvorschlägen der Polizei. Die Bußgeldbescheide sind, so ähnlich wie die Verwarnungen, zustimmungspflichtige Verwaltungsakte, stimmt man zu, bezahlt also, ist das Verfahren abgeschlossen, zahlt man nicht, gehts vor Gericht, dann macht sich ein Richter Gedanken und fällt ein Urteil. Um deinen Unfall beurteilen zu können, bräuchte man aber etwas mehr Angaben.
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#6 |
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Gast
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Herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich weiß rein gar nichts über Versicherungen oder sonst was. Der Anwalt wird mir von der Rechtschutzversicherung bezahlt, jetzt kriege ich aber erst mal ein Formular der Versicherung, wo ich alles angebe! Das wird aber auch noch mit dem Anwalt abgeklärt...nach dem Motto, ohne meinen Alltours sag ich nichts.
Der Unfall ist wie folgt abgelaufen: (Alles aus meiner sicht, links von mir usw.) Ich kam auf einer zweispurigen Strasse auf der linken Spur angefahren, vor mir noch ein Auto. Eine Frau , welche quer auf meiner Spur war (sie wollte auf meine Spure wenden). Da Sie die linke Spur verstellt hat, gingen das Auto vor mir und ich rechtts rüber. Mit einem etwaigen Abstand von >10m fuhr sie auf einmal los, auf die rechte Spur allerdings. Das Auto vor mir hupte, worauf Sie ohne weitere Gründe eine Vollbremsung machte. Ich ging als Reaktion auf die linke Spur, das Auto vor mir ebenfalls. Das Auto vor mir kam ebenfalls zum Stillstand und ich ins rutschen, mit dem Vorderrad unters Auto. Ich kann nur von Glück reden, dass ich mich über die Schulte abgerolt habe, so habe ich nur Schrammen und blaue Flecken. Das war immerhin eine Bremsung von 50 auf Null in unter einer Sekunde... Schaden hat nur mein Motorrad und das Auto vor mir, in dem ich reingerutscht bin. Das Auto, welches als erstes abgebremst hat, hat keinen Schaden. Die Schuldfrage ist wie gesagt ungeklärt, der Anwalt ist mittlerweile verständigt. Die Frau, welche so stark gebremst hat, meinte, sie habe sich erschrocken und deshalb gebremst... Jetzt kann man nur abwarten...aber bis Mai habe ich spätestens ein Neues Moped vor der Tür!!! Gruß Brawler |
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#7 |
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Gast
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Also wenden darf man da schon.
Mein Motorrad habe ich schon im Griff, aber diese Situation war leider nicht abwendbar. selbst mit einem Auto wäre ich wahrscheinlich reingefahren. Die Fahrbahn war leider sehr nass und rutschig. Das Motorrad ist direkt ausgebrochen... Na ja...übermorgen habe ich einen Termin beim Anwalt. Mal schauen, was der dazu sagt. Werde ich dann natürlich hier reinschreiben. By the way: ich habe mir mal Vergleichsfälle aus dem Internet gesucht. Allein das Bremsen ohne trifftigen Grund gibt eine Teilschuld aus. Allerdings bin ich ja nicht in DIESEM Wagen gerutscht...also irgendwie vergleichbar. Es ist noch etwas ziemlich beschissen. Keine der beiden Unfallteilnehmer haben eine deutsche Staatsangehörigkeit! Das ist ja mal wieder toll!!! Gruß Brawler |
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#8 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
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Hy,
unabhängig von einer möglichen Teilschuld kannst du auch den Nutzungsausfall ,für die Reparaturzeit,bezahlt bekommen. Du must natürlich , der Versicherung glaubhaft machen, das du dein Motorrad täglich benötigst. Z.B. wenn die Oma immer dein Auto benötigt. Beispiel: http://www.ra-kotz.de/nutzungsausfall3.htm
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Gruß Krafti ---------- |
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#9 | |
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Gast
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Erst mal schauen was kommt, aber danke für den Hinweis! |
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#10 | |
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Gast
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Zitat:
ich als jemand ohne deutsche staatsangehörigkeit gebe mal meinen senf zu der sache ab, obwohl ich nach solch einer aussage nicht so den bock zu habe...: du schreibst die antworten auf deine fragen quasi selbst... 1. "es war nass und rutschig" und du fuhrst 50 km/h... das nennt man unangepasste geschwindigkeit... 2. hast du anscheinend zu wenig abstand zum vordermann gehalten! egal ob vor dir jemand grundlos oder mit trifitgem grund ne vollbremsung hinlegt, musst du rechtzeitig bremsen können... tust du dies nicht, hast du irgendwas falsch gemacht. dein vordermann ist, soweit ich dies verstanden habe, ja rechtzeitig zum stehen gekommen... 3. somit hast du anscheinend dein fahrzeug eben doch nicht im griff... hättest du es im griff gehabt, dann wäre es nicht zum unfall gekommen. 4. ich wette mit dir, dass du eine teilschuld aufgebrummt bekommen wirst... schätzungsweise irgendwas um die 25 - 50 % |
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#11 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 03.11.2005
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Hy,
2004 lag der Satz (für vergleichbare Motorräder) ER-5 / EN500 etc. bei 31 € pro Tag. Der RA hat aber sicher Zugang zu aktuelleren Tabellen.
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Gruß Krafti ---------- |
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#12 |
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Super-Moderator
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Warum, sind das ausländische Fahrzeuge oder "nur" ausländische Fahrer?
Bei deinen Schilderungen fallen mir auf Anhieb mal so drei §§ aus der StVO ein, gegen die du verstoßen haben könntest. 1. § 1 Abs. 2 STVO, Schädigung anderer 2. § 3 Abs. 1 StVO, Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrezug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwidigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen ... anzupassen. 3. § 4 Abs. 1StVO Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Bei der Frau, die wenden wollte, fällt mir § 9 Abs. 5 StVO ein. Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer darüberhinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Es könnte gerade bei diesem Unfall Probleme geben, da es zwischen dem Fahrzeug der Frau, welche wenden wollte und dem Pkw, der anhalten konnte, keinen Zusammenstoß gegeben hat. Offensichtlich hat es ja deinem Vordermann noch gereicht anzuhalten. Ich würde jetzt argumentieren, dass es nicht zu einem Unfall gekommen wäre, wenn du 1. deine Fahrweise der Witterung angepasst und 2. genügend Abstand zum Vordermann gehalten hättest. Das würde bedeuten, dass in der Unfallanzeige dein Name als erster stehen würde und das wiederum bedeutet, dass du nach dem ersten Anschein den Unfall mit dem dir vorausfahrenden Pkw verursacht hast. Die wendende Frau würde ich zwar trotzdem noch als 2. Unfallverursacherin einsetzen, sie hat ja die Ursache gesetzt, trotzdem wäre der Unfall nicht passiert, wenn du dich regelkonform verhalten hättest. Das ist aber nur meine bescheidene Meinung, andere Rechtsgelehrte mögen das auch anders beurteilen. Ich hoffe ich habe dir jetzt nicht die Hoffnung geraubt. Lass dich vom Anwalt beraten, wird schon schiefgehen.
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#13 |
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Gast
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@berndy:
seh ich genauso.. ich schrieb oben "teilschuld 25-50%" aber ich denke, es sind mind. 25-50 % mit nem guten anwalt und vielleicht sogar 75-100 % wenn der anwalt nicht so erfolgreich ist.... |
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#14 |
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Super-Moderator
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Wie wir das sehen, ist nicht von Belang. Wie es in letzter Konsequenz das Gericht sieht ist wichtig.
Und: Auf hoher See und vor Gericht liegt man allein in Gottes Hand.
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#15 | |
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#16 | |
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#17 |
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Super-Moderator
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Die wendende Frau hat einen Fehler gemacht, der Dank der richtigen Reaktion des Pkw-Fahrers folgenlos blieb. Vorgang abgeschlossen.
Der Motorradfahrer, der seinerseits für die Straßen- bzw. Wetterverhältnisse zu schnell war und/oder zu geringen Abstand hatte, kann nicht adäquat reagieren und verursacht einen Auffahrunfall. Man kann doch der Frau nun nicht den Fehler des Motorradfahrers vorwerfen. Hätte der sich richtig verhalten wär nix passiert, selbst wenn die Frau ihren Fehler gemacht hätte.
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#18 |
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Hmm,
das Risiko bei einem Unfall eine Teilschuld zu bekommen, ist leider recht groß. Bei bei unseren letzten Unfällen war die Schuldfrage gottseidank relativ eindeutig. Wenn die Unfallgegner sich fahrlässig bzw. grob fahrlässig verhalten haben, hat man ein Chance ohne finanziellen Verlust die Sache zu überstehen. Wichtig ist ein guter RA, der am besten auch selbst Motorradfahrer ist. Und Zeugen mit einer brauchbaren Beobachtungsgabe.
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#19 |
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Erfahrener Benutzer
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@brawler
Ist der PKW vor Dir erst wieder auf die linke Spur gewechselt,nachdem Du schon auf dieser gefahren bist? |
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#20 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
Edit: Es ist doch immer wieder erstaunlich, dass Leute ohne Ausbildung auf dem Rechtssektor besser wissen wollen, wie es geht. Geht ihr auch zum Zahnarzt und schreibt dem vor, wie er euren Zahn behandeln soll?
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#21 | |
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Gast
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#22 |
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Gast
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Also,
ich bin schon vor dem Auto vor mir auf die linke Spur gegangen, bzw, habe gerade den Überholvorgang eingeleitet. Es war natürlich aus Schock, aber ich hab die Spur vor dem Auto vor mir gewechselt! Ein Zeuge hat sich gemeldet...ich hoffe, der hat das gesehen! Gruß Brawler |
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#23 | |
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Gast
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Zitat:
wichtig ist immer noch, wie viel abstand er zu seinem vordermann hatte, und auch, ob es für den vordermann erkennbar gewesen ist, dass sein hintermann links rübergezogen ist... oder ob sie vielleicht nicht mehr oder weniger gleichzeitig die spur gewechselt haben. er schreibt selbst, er habe aus schock die spur gewechselt, somit "hätte er auch damit rechnen können, bzw sogar davon ausgehen können, dass sein vordermann auch die spur wechselt"... und dann sind wir wieder bei dem abstand UND nicht zu vergessen, bei der unangepassten geschwindigkeit bei der witterung, die von ihm als "sehr nass und rutschig" bezeichnet wird.... ICH glaube kaum, dass er von einer Teilschuld davonkommen wird, wenn es darauf ankommt... |
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#24 |
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Erfahrener Benutzer
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Ist leider so,
rein "gefühlsmäßig" im Recht zu sein ist eine Sache, wie das "gesetzmäßig" aussieht eine andere. Fakt ist, das man auch bei einem Unfall, den man augenscheinlich nicht verursacht hat, eine Teilschuld bekommen kann. Ich persönlich schreibe nix zum Unfallhergang , ohne Beratung durch einen Anwalt. BTW Wenn man noch bei den Eltern lebt, ist man (je nach Versicherungsvertrag) in der Rechtschutzversicherung (falls vorhanden) mitversichert.
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#25 |
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Unabhängig vom Sicherheitsabstand wird man dir nichtangepasste Geschwindigkeit vorwerfen. Die Kommentare sagen hierzu, dass du deine Geschwindigkeit so wählen musst, dass du jederzeit anhalten kannst. Kommst du dabei ins rutschen, warst du zu schnell. Insbesondere dann, wenn die fahrbahn bereits nass ist.
Aufgrund des dem Unfall vorangegangenen Spurwechsel- / Ausweichmanövers würd ich es in jedem Fall üer einen Anwalt veruchen. Du musst zwar in jedem Fall mit einer Teilschuld rechnen, aber selbst halber Schadenersatz ist besser als nichts. Gruß Uwe
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#26 |
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Gast
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ICh rechne auf jeden Fall auch mit einer Teilschuld. Allerdings gibt es ja so viele Faktoren, die dazu geführt haben.
Ich bin auch nicht mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren, ich hatte bis zum Zeitpunkt des Rutschens nicht einmal mehr 30 kmh drauf, denke ich. Sonst wär ich garantiert nicht so gut wie unblessiert wieder aufgestanden. Das die Geschwindigkeit nicht angepasst war ist eine Sache, allerdings hat der Typ vor mir einen ruckartigen Spurwechsel gemacht. Ich wollte ja einen ganz normalen Spurwechsel einleiten, habe dies auch schon fast fertig gebracht, nur ist auf einmal das Auto vor mir auch links rübergegeangen. Ich hab morgen einen Anwaltstermin, mal schauen, was der dann sagt. Ich werde es auf jeden Fall hier reinstellen. Weiß eigentlich jemand, ob, wann ich die defekte Maschine verhöckern kann? Wenn das überhaupt geht, werde ich wohl bald den Marktplatz mit einigen Angeboten pflastern Die neue Maschine ist auch schon ausgesucht...GSX750 oder Kawa 750 Mal schauen... Gruß brawler |
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#27 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Es kann auch vorkommen, das sie diuch auszahlt und sie selber verhökert. Machen die schon mal ganz gerne (zumindest bei Autos) wenn diese nur Schrottwert haben).
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#28 |
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Na, die Begründung würdsch gern mal hören.
Das geht nur, wenn du denen dein Motorrad zum Zeitwert verkaufst, bzw. die das kaufen. Wenn du auf Schadensersatz, sozusagen Wertausgleich bestehst, dann wird dir aber der Restwert abgezogen, können die dein Motorrad nicht verkaufen, ist ja noch deins.
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#29 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Wenn die Reparaturkosten ca. 140 % des Zeitwertes oder darüber betragen, ist es versicherungstechnisch ein Totalschaden. Reparieren ? Verkaufen ? Oder beides ? Kommt immer auf den Einzelfall an.
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#30 |
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Gast
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Ich war gerade beim Anwalt gewesen und der will so ziemlich alles geltend machen, was man so geltend machen kann. Ausfallzeit des Motorrads, schadensersatz usw. Das kann er nach seiner Aussage wohl machen, obwohl ich wohl eine Teilschuld bekommen werde!
Ich bin mal gespannt, was noch so rauskommt! Das Motorrad werde ich wohl nicht verkaufen dürfen, wenn ich ein Zahlung bekomme. Aber das kann ich mir wohl dann aussuchen, wenn ich den richtig verstanden habe! wenn ich was neues weiß, werde ich es mal hier reinschreiben! Gruß Brawler |
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#31 |
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Erfahrener Benutzer
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Hab gerade das folgende Thema in einem rechts-forum gefunden.
http://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=80293 Ist zwar nicht komplett gleich, aber zumindestens ähnlich.
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#32 |
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Gast
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Das ist doch schonmal ein interesanter Bericht. Mein Anwalt meinte auch, wir können da schon was rausschlagen! Auch wenn ich im Endeffekt der gearschte sein werde, immerhin noch etwas.
Übrigends steht seit gestern eine GSX750 in meiner Garage Da habe ich nicht lange gewartet...das Angebot war zu verlockend Jetzt mal abwarte, wann Vater Staat den Arsch hochbekommt und es zum Prozess kommt! Jetzt ist erst mal alles eingeleitet und man wird sehen, was noch kommen wird! Gruß Brawler |
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#33 | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Aber der gegner und ich sind bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert-> wie schlimm ist das jetzt/ was für Konsequenzen hat das? thx schonmal thel0rd |
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#34 | |
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Erfahrener Benutzer
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Ort: 52249 Eschweiler
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Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
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Zitat:
Noch lustiger wird das, wenn du auch noch eine Rechtschutz dort hast und dann mit dem Ergebniss der Zahlung nicht einverstanden bist und sie die dann auch verklagst, dann zahlen die so ziemlich alles, was es zu zahlen gibt Ist meinem Freund mal passiert: Freund : DEVK Gegner : DEVK Rechtschutz : DEVK Die wollten ihn mit einem Handgeld abspeisen und auch noch die MWST weglassen, weil er die Rep nicht in der Fachwerkstatt sondern in einer Freien hat machen lassen. Er geklagt und die waren richtig "glücklich", das sie verloren (klar DEVK gegen DEVK) und den ganzen Batzen am Hals hatten.
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#35 |
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Gast
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Es gibt mal wieder Neuigkeiten:
Also meine Versciherung ist die HUK (kleiner Tip...lieber NIE die Huk nehmen), die gegnerischen Versicherung sind einmal die DEVK und noch eine Andere. Rechtschutz habe ich bei der Axa. Da gibt es also keine Probleme. Das Gutachten ist da. Wiederbeschaffungswert: 800 Euro (Baujahr 1992). Restwert: 50€ Das nenn ich dann aber mal einen wirtschafltlichen Totalschaden Mein Anwalt läuft mittlerweile zu Höchstform auf, was der alles geltend machen möchte...nicht schlecht! Wie der Anwalt meinte, dürfte meine Mutter (ihr gehört die Maschine offiziell) die jetzt verhöckern. Also zum Beispiel auch an mich. Da die gegnerische Versicherung einen höheren Restwert angeben kann (50€ ist ja nicht gerade viel), wäre dies Ratsam (nach meinem Anwalt, ich rufe ihn aber diesbezüglich noch einmal an). Außerdem kann ich sogar die Anmeldegebühren für mein neues Motorrad geltend machen. Ich fahre jetzt eine GSX 750 AE (Inazuma). Nicht so agil wie die GS500E, aber die hat Drehmoment Na ja. Mal schauen, was jetzt noch so kommt, ich bleib auf jeden Fall am Ball! Gruß Brawler |
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#36 | ||||
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Gast
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PS: Ich vermisse eigentlich immer noch deine Antwort auf die Frage: Zitat:
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