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#1 |
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Benutzer
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Kilometer: 55000
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Hallo,
Ich will diese Woche meine 92er entdrosseln, was muss ich dann im Anschluss an bürokratischem Zeugs erledigen??? versicherung melden weiß ich, zum TÜV fahren auch und im Schein eintragen lassen auch. Aber was muss ich mitnehmen zum TÜV und kann der mir das im Schein eintragen??? Ich hab echt keine Ahnung ^^MfG Jo
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jaja, das nirvana . . . |
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#2 |
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Super-Moderator
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Zum Tüv nimmst du das Entdrosselungsgutachten mit und ggf. die Rechnung für's Entdrosseln oder die Teile. Mit dem Wisch vom TÜV geht's dann zu deiner Versicherung. Dort wird dein Vertrag geändert und du bekommst eine neue Doppelkarte. Mit der Doppelkarte, dem Fahrzeugbrief, dem Fahrzeugschein und der TÜV-Bescheinigung geht's dann zum StVA. Dort bekommst du einen neuen Fahrzeugschein (heute heißt es ja Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gruß Uwe
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93er GS im Telefonica Design _________________ Errare humanum est, in errore perseverare stultum. |
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Gast
Beiträge: n/a
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Vergiss nicht eine neue Versicherungsbestätigung(Doppelkarte) mitzunehmen, ich wurde grad vorgestern nochmal nach Hause geschickt deswegen. Schließlich müssen die ja ganz sicher sein, dass die Versicherung das Motorrad mit der höheren Leistung auch versichern will! Denen ist das egal, dass das Motorrad bei der Versicherung in der gleichen Klasse bleibt. *Kopfschüttel*
Den Fahrzeugbrief musst du auch mitnehmen, denn in diesem soll ja auch die Orginalleistung eingetragen werden. Beim Entdosseln sollte der Tüv logischerweiße keine Probleme machen, kann aber je nach Prüfer trotzdem passieren! Sollte er aus unerklärlichen Gründen dir die Drosselung nicht austragen wollen, weil es nicht von einer Werkstatt erledigt wurde, dann geh zu einem andern Prüfer oder lass Dir von der Werkstatt deines Vertrauens bescheinigen, dass die Entdrosselung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. |
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#4 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.09.2007
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kann ich mir das gutachten hier i-wo runterladen oder nur per mail??
und wie lange dauert das bis ich fahren darf??
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#5 | |
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Super-Moderator
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Zitat:
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#6 |
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Benutzer
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WAAAaaaaaaas?????
So lange ! ! !
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#7 |
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Gast
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Habs umgeschrieben in anderen Thread.
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#8 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 26.08.2008
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Doofe Frage am Rande:
Wo bekommt man ein Entdrosselungsgutachten her, wenn man die Entdrosselung selber durchgeführt hat? Ich danke euch!
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#9 |
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Public-Relations-Manager
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Das Gutachten bekommt man zB beim Suzukihändler.
Wenn der das aber nicht rausrücken will bekommst du es hier: viewtopic.php?f=61&t=17008 (nur keine Scheu, der Thread wurde erst kürzlich geleert
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#10 |
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Neuer Benutzer
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Jo vielen Dank. Ich hatte mich schon gewundert
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#11 |
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Benutzer
Registriert seit: 17.07.2008
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Da bin ich ja mal gespannt, was die beim Amt dann sagen, wenn ich da ohne Doppelkarte hinkommen werde, weil die Karre eh schon auf 50PS versichert ist. Machte im Preis eh keinen Unterschied, da bin ich dann schon im Vorfeld gleich oben eingestiegen, weil sicher war, dass die entdrosselt wird. Oder habe ich nun keinen Versicherungsschutz, weil ich zuviel PS angeben habe?
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#12 |
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Public-Relations-Manager
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Jede Abweichung von den der Versicherung gemeldeten Daten wird die Versicherung nutzen um dich bei Bedarf in vollen Regress zu nehmen.
Du solltest also unbedingt das angeben, was eingetragen ist!
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#13 | |
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Super-Moderator
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#14 |
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Erfahrener Benutzer
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komisch - meine Versicherung hat gesagt ich soll denen eine Kopie vom Fahrzeugschein schicken. Aber nach eurer Beschreibung krieg' ich den ja garnicht geändert ohne Versicherungsbestätigung?
WTF? |
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#15 |
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Super-Moderator
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Du kannst deiner Versicherung eine Kopie deiner TÜV-Abnahme-Bescheinigung schicken, die die offene/gedrosselte Leistung bestätigt. Mit der Versicherungsbescheinigung kannst du das dann beim Amt umtragen lassen.
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#16 |
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Erfahrener Benutzer
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Hm - dann hat der Versicherungsheini wohl keine gute Ausbildung genossen. Der hat definitiv 100%ig Fahrzeugschein gesagt.
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#17 |
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Super-Moderator
Registriert seit: 09.06.2006
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Ruf den Heini doch mal an und erkläre ihm, dass du erst dann einen aktuellen FZG-Schein vorlegen kannst, wenn die Eintragung erfolgt ist - wozu du die Versicherung brauchst. Mal sehen, was ihm dann einfällt
p.s.: Den TÜV-Wisch hatte ich zusätzlich zum FZG-Schein gedacht...
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#18 |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 26.08.2008
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Hallo,
ich wollte gerade folgenden Link aufrufen wegen eines Entdrosselungsgutachtens. viewtopic.php?f=61&t=17008 Leiden gibt es den Thread nicht mehr. Weiß jemand, warum? Oder gibts ne Alternative? Ich habe leider keine gefunden! Danke schon mal.
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#19 |
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Gast
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#20 | ||
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Benutzer
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#21 |
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Erfahrener Benutzer
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sagt mal, muss ne Drosselung auf jeden Fall im Fahrzeugschein eingetragen sein?
Bei mir steht da nämlich trotz Drosselung nix davon drin. Der Vorbesitzer hat gesagt, die wär gedrosselt und im Fahrzeugschein stehen auch die 25kW drin. Bei der Ummeldung auf mich, hat da auch keiner was gesagt. Aber ich dachte da müsste auch drin stehen, wie die gedrosselt is. Oder wie finde ich das sonst raus? Gibt ja verschiedene Drosselmethoden
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Bj. 96, 14000 km, entdrosselt |
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#22 |
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Stammtisch Franken
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wenn die werksdrossel noch drinne ist dann steht nicht drinne
meisten steht dann aber GS500E U im schein (des U steht für werksgedrosselt)
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#23 |
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Erfahrener Benutzer
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ahja tatsache, steht wirklich GS 500 EU. Hab mich schon gefragt warum EU ^^
Danke für den Hinweis. Und Werksdrossel is auf jeden Fall die mit den anderen Düsen und Anschlägen?
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Bj. 96, 14000 km, entdrosselt |
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#24 |
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Stammtisch Franken
Registriert seit: 06.03.2008
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laut drossel anleitung ist bj 96 über löcher in den schiebern und anderen düsen gedrosselt
kannste hier nachgucken viewtopic.php?f=74&t=22753
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#25 |
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 11.06.2008
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achja stimmt. hab ich schonmal gelesen ^^ trotzdem danke
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#26 |
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Stammtisch Hamburg
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mein tüver hat gesagt, dass es beim entdrosseln nich so schlimm is wenn mas selber macht weils ja nich auf ne bestimmte leitung ankommt. beim drosseln wärs schwieriger so eingetragen zu bekommen, also nehme ich die getauschten teile mit und er trägts ein
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#27 |
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Erfahrener Benutzer
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Dann hat dein TüVer keine Ahnung von seinem Job.
Wenn du beim Entdrooseln etwas falsches verbaust stimmen die Abgaswerte nicht und die Betriebserlaubnis ist damit genauso ungültig wie wenn die Leistung nicht stimmt
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Sollte sich jemanden an meinen Posts stören, beziehe ich mich in jedem Fall auf §20 STGB |
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#28 |
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Stammtisch Hamburg
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hab ja die anleitung hier ausm forum und mein reparaturbuch müsste morgen oder übermorgen da sein, kann also nix schief gehn^^
obwohl du im grunde recht hast
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#29 |
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Super-Moderator
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@verbali dem geht es bestimmt nur um die Feststellung der Höchstleistung. Bei der offenen Version ist es dem TÜV überwiegend egal. Bei einer Drosselung wollen die halt genau wissen, ob der Motor auch richtig gedrosselt ist und welche Teile wie verbaut sind.
Die Abgaswerte sind ja in dem großen Toleranzbereich sowieso nicht richtig aussagekräftig.
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![]() Man sollte es so oder so nicht übertreiben. |
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#30 |
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Erfahrener Benutzer
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Kilometer: 44000
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Eigentlich will der TÜVer aber auch die Unterschrift des Meisters sehen der die Änderung so verbaut hat..
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#31 | |
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
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Gruß, Jais ![]() スズキ In reality, we are still children. We want to find a playmate for our thoughts and feelings |
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Stammtisch Franken
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auf welche kerbe die nadeln sind steht normaler weise auch mit drinne wenn man drosselt und entdrosselt
nur der tüvprüfer hat bei mir extra rausgelassen mit der nadel
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Lass das bloß nicht SWM hören.
Der weiß das eh schon. ^^
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#34 |
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Ich höre ALLES !
Aber die Stellung des Düsennadelclips wird so gut wie nie explizit eingetragen (find ich OK, der Leistungsumrüstungssatz ist schon lang genug
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#35 |
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Neuer Benutzer
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Hallo, ich würd meine gs auch gern entdrosseln, hab aber keine lust wieder tüv und straßenverkehramt zu bezahlen.
reicht es nicht, wenn ich die offene leistung bei der versicherung melde und den kleinen grünen männchen erzähle: ich wollte grad zum TÜV fahren... wenn sie mich mal anhalten??? Oder zahl dann die Versicherung nix wenn mal was passiert (auch wenn ich die offene leistung in den versicherungsvertrag schreiben lassen habe??? Dankö
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#36 |
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Erfahrener Benutzer
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Wenn du die 40 oder 50 € nicht überhast, dann kauf die eine Monatsmarke für den Bus
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#37 |
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Mit der Aktion erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs mit allen erdenklichen Folgen.
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#38 |
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Neuer Benutzer
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O.K. SWM Danke !!!!!
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#39 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Wie ist das denn mit dem Eintragen, wenn die Maschine abgemeldet ist.
Wollte die Drosselung vor der Zulassung selber einbauen, eine "Prüfbescheinigung für Suzuki-Leistungsumrüstung" habe ich vorliegen. Nach dem Einbau muss ich zum TÜV die Drosselung in den alten entstempelten Fahrzeugschein eintragen lassen. Damit geh ich dann zur Versicherung und hole mir eine Grüne Karte und geh dann zum StVA und freu mich das ich sie endlich angemeldet habe??? Geändert von Kunki84 (21.12.2010 um 18:30:02 Uhr) |
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#40 |
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Public-Relations-Manager
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Du bekommst vom Prüfer einen extra Zettel über die Abnahme.
In die Papiere kommt das dann erst im Straßenverkehrsamt und da dann entsprechend in deine neuen Papiere. Abgemeldet wirst du das Problem haben, mit der Maschine zum Graukittel zu kommen. Bei vielen Werkstätten kann man sich kostenlos (naja, bei mir gibt's immer nen Obulus in die Kaffeekasse) Anhänger borgen. Aber da bei einer kurzen Probefahrt der Unterschied zur offenen Leistung für nicht_GS_Fahrer schwer zu erkennen ist, wird doch oft auf die Probefahrt verzichtet (zumal man von außen eh nix sieht). Frag mal bei ein paar Prüfern nach (hingehen, nicht anrufen). Bin mir ziemlich sicher, dass dir einer die Drosselung abnimmt ohne das du das Motorrad vorführen musst. Da die Drosselung/Entdrosselung kein §21 ist, kann dir jeder Graukittel der auch HU macht die Drossel eintragen. Und man kann kaum spucken ohne einen solchen zu treffen
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