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Alt 24.07.2003, 12:39:29   #1
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Standard Dumme Frage

lacht bitte nicht, aber wie finde ich raus ob ein moped geklaut ist ???
will mir eins kaufen aber man sollte wegen sowas doch bischen skeptisch sein !
danke schonmal
Mfg
 
Alt 24.07.2003, 13:42:56   #2
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Hallo

... also wenn du in einer Gegend wohnst wo das Klauen das Normalste der Welt ist, dann such dir ausserhalb dieser Gegend eine Garage und stelle dein Moped dort ein. Wenn es am nächsten Morgen jedoch nicht mehr in der Garage steht, wenn du zur Arbeit willst, dann gibt es diese Möglichkeiten:

[ ] ... es ist doch geklaut worden...
[ ] ... ich habe es vergessen vor welcher Kneipe ich es gestern abgestellt habe...
[ ] ... es ist garnicht meine Garage vor der ich jetzt stehe...

Kreuze nun das Richtige an was in Frage kommen könnte.

Gruss
Andy
 
Alt 24.07.2003, 13:52:26   #3
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Zitat:
Zitat von Andy
Hallo

... also wenn du in einer Gegend wohnst wo das Klauen das Normalste der Welt ist, dann such dir ausserhalb dieser Gegend eine Garage und stelle dein Moped dort ein. Wenn es am nächsten Morgen jedoch nicht mehr in der Garage steht, wenn du zur Arbeit willst, dann gibt es diese Möglichkeiten:

[ ] ... es ist doch geklaut worden...
[ ] ... ich habe es vergessen vor welcher Kneipe ich es gestern abgestellt habe...
[ ] ... es ist garnicht meine Garage vor der ich jetzt stehe...

Kreuze nun das Richtige an was in Frage kommen könnte.

Gruss
Andy
servus...

ich schätze, es geht eher darum ob die gefahr besteht ein geklautes mopped zu kaufen...
eigentlich gibt es in kaufverträgen einen punkt der besagt daß das fahrzeug zum verkaufszeitpunkt
im besitz des verkäufers ist und kein dritter rechte an dem teil hat... oder so...

ob das straßenverkehrsamt da einfach so über das momentane kennzeichen auskunft gibt wage ich zu bezweifeln...

gruß

Michael
 
Alt 24.07.2003, 14:07:15   #4
Cherry
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Rahmennummer anschauen, Bullen fragen. Aber da bei einem Kauf ja auch der Fahrzeugbrief übergeben werden muß, ist es eher unwahrscheinlich, was geklautes zu kaufen. Es sei denn, jemand hat nicht nur das Mopped geknackt, sondern auch gleich noch die Wohnung der Besitzers, um den Fahrzeugbrief zu holen.
Geklaute Moppeds werden normalerweise entweder ins Ausland verfrachtet, oder in Einzelteilen als gebrauchte Ersatzteile verklopft.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 24.07.2003, 14:09:33   #5
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es ist ja abgemeldet....

sagt die stillegungsbescheinigung was darüber aus ??

der der das moped verkauft ist nämlich nicht der eigentümer
"er verkauft es für einen bekannten"
geht das überhaupt, also kann der überhaut den kaufvertrag unterschreiben ??
mfg
 
Alt 24.07.2003, 14:11:12   #6
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Zitat:
Zitat von Neu
es ist ja abgemeldet....

sagt die stillegungsbescheinigung was darüber aus ??

der der das moped verkauft ist nämlich nicht der eigentümer
"er verkauft es für einen bekannten"
geht das überhaupt, also kann der überhaut den kaufvertrag unterschreiben ??
mfg
kannst du den eigentümer nicht her bestellen?
 
Alt 24.07.2003, 14:19:18   #7
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hab grad bei der kfz zulassungsstelle angerufen und die sagen das den stillegungsbescheid jeder bekommen kann....

wie herbestellen ?
ich frag den verkäufer einfach mal nach der nummer des eigentümers, dann soll der mir bissl auskuft geben damit ich sicher sein kann

gibts noch ne andere möglichkeit sowas festzustellen ?
mfg
 
Alt 24.07.2003, 14:26:14   #8
Cherry
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Zitat:
Zitat von Neu
es ist ja abgemeldet....
Na und? Ein Fahrzeugbrief muß trotzdem dabei sein. Den Fahrzeugschein (aka Zulassung) kriegst du dann erst beim Anmelden.

Cherry
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Verantwortung übernehmen heißt: "die Geschwindigkeit an die Verhältnisse anpassen", nicht zu denken, dass das Tempolimit "Denken und Verantwortung übernehmen" am Steuer erspart.
Cherry ist offline  
Alt 24.07.2003, 14:28:00   #9
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Verkaufen darfs nur der dems auch gehört. Sowas in der Art stand beim ADAC auf der Homepage in Bezug auf den Gebrauchtkauf.

Aber da du ja kein Mopped ohne Brief käufst käufst du nicht die geklaute Katze im Sack.
Noch ein Tipp meinerseits: Achte darauf daß im aufvertrag _kein_ "Ausschluß der Sachmängelhaftung" erwähnt wird. Wenn was am Bike wäre (z.b. Felge hat nen Schlag oder so) musst du dem Verkäufer hieb und Stichfest nachweisen daß er davon wusste bevor er gezwungen werden kann es zu löhnen. Also liebrr ohne Sachmängelhaftungsausschluß kaufen..

- Alex
 
Alt 24.07.2003, 14:37:00   #10
~Idefix~
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Das Recht folgt aus dem Papier. Ergo, wer den Brief in den Händen hält ist Besitzer. NUR DIESER kann die Maschine verkaufen. NUR PERSÖNLICH.

Im Zweifel Finger weg.

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 24.07.2003, 14:46:22   #11
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ja dann ist er der besitzer, aber der eigentümer ist doch der der im fahrzeugbrief eingetragen ist oder ?

und wenn der die maschine verkauft braucht er doch eine schriftliche vollmacht des eigentümers oder ?

@eintrag davor
was heisst denn dann mit sachmängelhaftung, da muss ich ihm doch genauso beweisen das was war ????

Mfg
 
Alt 24.07.2003, 14:55:18   #12
~Idefix~
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Naja, wie schon gesagt. Das Eigentum folgt aus dem Besitz des Papieres. Deshalb muss der Besitzer nicht zwingendermaßen eingetragen sein. Aber wer kauft eine Maschine und trägt sich nicht in den Brief ein? [Manchmal ist es besser jemand anders einzutragen um bei der Versicherung was zu sparen]

Aber wenn jemand anders eingetragen ist würde ich auf jeden Fall persönliche Rücksprache mit diesem Jemand halten inklusive Persokontrolle. Wenn das nicht geht, Finger weg.

~Idefix~
~Idefix~ ist offline  
Alt 24.07.2003, 14:58:31   #13
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@Michael

... wenn ich es so bedrachte wie du, dann hast du vollkommen Recht und ich nehme natürlich meine Aussage zurück.
---------------------------------------------------------------------
@Neue

... ich unterstütze jedenfalls die Aussage von Cherry. Ich selbst würde nie, nie ein Moped ohne Fahrzeugschein kaufen und schon garnicht von einer Quelle, bei der man sich nicht wohl fühlt. Ich würde mir auch den Kaufvertrag zeigen lassen, der bei einem serösen Verkauf zwischen Verkäufer und Käufer erstellt wird.
Aber wenn dir das Angebot nicht ganz Astrein vorkommt, dann lass lieber die Finger davon, auch wenn das Angebot noch so verlockend ist, anstatt sich nachträglich mit Ärger und Probleme rumschlagen.

Gruss
Andy
 
Alt 24.07.2003, 15:04:14   #14
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doch doch fahrzeugbrief ist natürlich dabei, aber wenn wirklich jmd bei wem anders einbricht könnte er den ja besorgen....
ich mach mir halt gedanken weil er die maschine verkauft aber nich so richtig ahnung hat welche teile bereits erneuert worden sind usw
wenn er die wirklich für wen verkauft wird der dem doch sowas vorher gesagt haben damit es dann keine missverständnisse gibt oder ?
naja ich sag einfach er soll mir den vorigen kaufvertrag zeigen und der der im fahrzeugbrief eingetragen ist soll beim verkauf anwesend sein mit perso.
dann dürfte doch nix mehr passieren denk ich mal ?
mfg
 
Alt 24.07.2003, 16:48:47   #15
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Wenn der Verkäufer nicht Besitzer ist, besteht immer die Möglichkeit einer Unterschlagung. W.o. angeführt, Rahmennummer bei der Polizei überprüfen lassen.
Du willst nicht zufällig eine GS 500 (schwarz mit Verkleidung) in MH kaufen?
Hab ich Abstand von genommen und was günstigeres und besseres gefunden.

Gruß
Jörg
 
Alt 24.07.2003, 16:50:19   #16
MacKnight
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Hallo also meine Mutter ist auch als Fahrzeughalter eingetragen wegen der Versicherung (ich zahl dann nur 70% ) und die kann dir auch nix zu der Maschine erzählen was daran schon alles gemacht wurde. Wenn nen Händler ne gebrauchte Maschine oder Auto kauft läßt er sich ja auch nicht als Halter eintragen, denn das kostet alles Geld und sicht nicht schön auch wenn dann ein "Vorbesitzer" dazu kommt (Wertminderung).
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MacKnight ist offline  
Alt 24.07.2003, 17:00:22   #17
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Zitat:
Zitat von Neu
@eintrag davor
was heisst denn dann mit sachmängelhaftung, da muss ich ihm doch genauso beweisen das was war ????
Wenni m Kaufvertrag folgende Klausel steht "... wird unter ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft...." (oder so in der art), dann heißt das so viel wie: der verkäufer haftet nicht für sachmängel...
Wenn die Klausel nicht im Kaufvertrag steht dann bist du im vorteil wenn du n (grobes) mängel findest. Falls es zu Rechtlichen Schritten kommt hast du ne Chance von gut 100%.

Sollte die Klausel drin stehen dann musst du hieb und stichfest nachweisen daß der verkäufer davon wusste und er dir das teil bewusst so verkauft hat, den mängel jedoch verschwiegen hat. Wenns dann zu rechtlichen Schritten kommt musst du im wie gesagt die "arglistige täuschung" nachweisen. Falls du dann auch noch keinen Rechtsschutz hast lass es lieber. dann liegts im ermessen des richters wer recht bekommt. Mit rechtsschutz isses auch ne chance 50:50 daß du recht bekommst...

- Alex
 
Alt 24.07.2003, 17:10:48   #18
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hmm das hat sich mittlerweile sowieso erledigt...
hab mit ihm telefoniert und der hat gar nix, keine rechnungen, nichtmal den kaufvertrag vom vorbesitzer kann mir den vorbesitzer nicht nennen usw usw... des is mir zu heiss. bevor ich nur ärger mit dem ding hab, sei es auch billig....
aber danke nochmal
mfg
 
Alt 24.07.2003, 17:21:26   #19
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naja, vorbesitzer steht im brief.. wenn er dir den vorbesitzer nicht nennen kann hat er keinen brief oder ist zu doof aufm brief zu gucken..

- Alex
 
Alt 24.07.2003, 20:32:39   #20
Bluebyrd
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schließe mich Alex an...der letzte Besitzer ist auf jedenfall im Brief eingetragen, auch wenn der wegen "Überfüllung" neu ausgestellt wurde..
Würde mal über diese Adresse und mit Hilfe der Auskunft versuchen den Vorbesitzer zu erreichen. Die ganze Sache hört sich aber schon relativ "merkwürdig" an.

Gruß,
Uwe
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Alt 24.07.2003, 22:17:44   #21
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Also in meinem Brief ist kein Vorbesitzer mit Namen/Adresse eingetragen, ich habe auch einen neuen mit technischen Änderungen (Entdrosselt). Steht nur irgendwo Vorbesitzer: 2, das war's.
 
Alt 24.07.2003, 22:27:22   #22
Bluebyrd
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mein Brief musste bei der Zulassung neu erstellt werden, weil bei den Halter Eintragungen kein Platz mehr war
Vermerk im Brief bei "weitere amtlich zugelassene Eintragungen"
war namentlich der letzte Halter und der Eintrag: " ...5 bisherig bekannte Halter.. ",
Der alte Brief wurde eingezogen, aber vorher durch den Kopierer gejagt
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Alt 24.07.2003, 23:00:08   #23
Bluebyrd
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auch wenn der Thread vermutlich am Ende ist...
wenn die Abmeldebescheinigung vorliegt..da steht die komplette Adresse des letzten Halters drin...

Gruß,
Uwe
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Alt 25.07.2003, 11:12:54   #24
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kann sein aber is mir trotzdem zu gefährlich, er hat mir dann auch gesagt das er des so nebenbei macht...
also entweder kauft er unfaller und richtet sie wieder her oder er verkauft geklemmte....
der preis war nämlich wirklich billig und wenn er des vorher jmd abgekauft hat war des bestimmt nicht billiger...
danke trotzdem.
auch wenns hier wohl falsch ist, schau mir wohl mal ne CB 500 an sorry


mfg
 
Alt 25.07.2003, 12:52:12   #25
King Madness
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Also wenn ich kmir nicht sicher wäre,
würde ich auch mal die Herren in Grün fragen, einen Brief kann man schließlich auch fälschen ...
oder der Brief ist gar nicht von dem Mopped.

Auf dem Schrottplatz ein Mopped gekauft, wieder verschrtottet und den Brief verhökern ...
hört man von PKWs öfters, warum also nicht auch bei Moppeds ?

Mal Hand aufs Herz, wer hat beim Kauf die Rahmennummer mit der im Brief verglichen ?
Ich persönlich nicht.

Gruß
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Alt 26.07.2003, 10:16:30   #26
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man man man

das ist doch gar net so schwer.

rahmennummer und letztes kennzeichen geben lassen und dann bei den netten herren in Grün nachfragen ob was mit dem Fahrzeug nicht stimmt

Alle geklauten Sachen die ne Identnummer wie zB die Rahmennummer haben sind im Computersystemder polizei aufgeführt und da können die netten Herren in Grün dann schauen ob es geklaut ist.

Außerdem kann man sich auch eine Nicht-geklaut-Bescheinigung vom KBA schicken lassen imho! Hatte ich nämlich als ich mir meinen Corsa gekauft hab
 
Alt 26.07.2003, 10:24:54   #27
hansenh
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Zitat:
Zitat von King Madness
Mal Hand aufs Herz, wer hat beim Kauf die Rahmennummer mit der im Brief verglichen ?
Da hast Du recht. Das ist eigentlich eine große Nachlässigkeit. Ich habe das auch noch nie gemacht.

Heiko
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hansenh ist offline  
Alt 26.07.2003, 22:19:10   #28
Bluebyrd
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@ Neu
besser is das...lass die Finger davon, wenn dir der "Verkäufer" nicht die notwendigen Papiere vorlegen kann.

--> Madness
die Rahmennummer hab ich schon verglichen, das ist schließlich das einzige Identitätsmerkmal des Moppeds, zudem die Plate ja auch leicht zu finden ist..


Gruß,
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Alt 26.07.2003, 23:57:59   #29
MacKnight
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Toll nen Stück Blech und nen Satz Schlagzahlen und ich mach die auch so nen Schild.
Guck lieber mal am Lenkkofp wo die Zahl eingraviert ist.
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MacKnight ist offline  
Alt 27.07.2003, 00:50:13   #30
Bluebyrd
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klar..wenn Du das Blankoschild hast..nackte Zahlen in's Metall kloppen kann jeder ( Schleifarbeiten nicht zu vergesen..)
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Bluebyrd ist offline  
 

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