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Alt 05.07.2012, 18:00:54   #1
lars92
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Standard Führerschein kein A unbeschränkt eingetragen

Hi,
Ich habe am 08.06.10 meinen Motorradführerschein A beschränkt gemacht. Also sind ja inzwischen über 2 Jahre vergangen und ich darf unbeschränkt fahren.

Bei mir im Führerschein ist bei A unbeschränkt nichts eingetragen. In Deutschland dürfte das ja wahrscheinlich kein Problem sein. Aber mich würde mal interessieren ob jemand Erfahrung damit hat wie das im Ausland gehandhabt wird. Also wenn ich da angehalten werde wissen die ja nicht unbedingt das es in Deutschland so ist das man nach 2 Jahren automatisch berechtigt ist.

Außerdem wird in Deutschland ja nächstes Jahr der neue Stufenführerschein eingeführt. Kann es mir dann passieren das ich wie A2 geführt werde und nochmal extra ne praktische Prüfung machen muss. (Wahrscheinlich werden die ja eine Angabe haben ab welchem Ausstellungsdatum das gilt oder?)
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Alt 05.07.2012, 18:30:31   #2
Tanky
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Standard

Bei mir steht im Führerschein auch nur hinter A beschränkt ein Datum.
Das bedeutet nur das A unbeschränkt 2 Jahre nach diesem Datum gilt.
Es sollte also nichts drinstehen auch keine Striche
__________________
Zwischen in die Kurve schmeißen und in der Kurve schmeißen ist ein kleiner aber feiner Unterschied
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Alt 05.07.2012, 19:22:25   #3
Knotenfrosch
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kann sein, dass das bei mir noch anders gehandhabt wurde, aber ich musste den Führerschein damals neu ausstellen lassen.

Bei A beschränkt steht das Erteilungsdatum und bei A unbeschränkt nur ein Sternchen. Das Datum dafür ist dann bei 14. (10.) per Hand nachgetragen worden.
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Alt 05.07.2012, 19:35:57   #4
Lutzus
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also ich hae eine klasse a vor knapp 2 jahren gemacht und bei mir wurde bei a und ei a beschränkt jeweils ein datum reingeschrieben
a beschränkt= datum des führerscheinerwerbs der klasse
a normal= datum genau 2 jahre später
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Alt 05.07.2012, 21:22:46   #5
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Zitat:
Zitat von Lutzus Beitrag anzeigen
also ich hae eine klasse a vor knapp 2 jahren gemacht und bei mir wurde bei a und ei a beschränkt jeweils ein datum reingeschrieben
a beschränkt= datum des führerscheinerwerbs der klasse
a normal= datum genau 2 jahre später
Genau so war das bei mir damals auch, kann ich bestätigen.
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Alt 05.07.2012, 21:47:32   #6
Scirocco
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Bei mir steht auch das Datum ab wann ich 34 PS fahren durfte drin + 2 Jahre für A unbeschränkt.

Ich kenne aber von mehreren Leuten da steht an dieser Stelle nur ein Sternchen!

In solchen Fällen ist glaube ich handschriftlich in dem Kasten oben links auf der Rückseite in dem kleinen Kästchen noch ein Datum oder so notiert, aber weiß es jetzt nicht ganz genau!
Hört sich seltsam an (weil handschriftlich) aber ich habs gesehen, bei FS wo im A unbeschränkt Feld ein " * " steht ist in diesem Kasten etwas notiert, handschriftlich!

Finde es irgendwe seltsam, bin froh das bei mir einfach ein vernünftiges Datum drinne steht ;D
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Alex
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Alt 06.07.2012, 07:46:16   #7
AmigaHarry
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Im deutschsprachigen Raum sollte das kein Problem sein. Blöd wirds nur in Ländern die a) des Deutschen nicht mächtig sind, und b) auch nicht alle unsere EU-Gesetze kennen. Speziell in südlichen Ländern (und das geht schon in Kroatien los), kann alles was zusätzlich zum A steht zu Missverständnissen führen. Ich kenne das sehr gut, da ich vor vielen Jahren in Österreich den sog. A(K) (Kleinmotorrad, ab 18J dann unbeschränkt) gemacht hatte. Solange ich den alten Führerschein mit der Bezeichnung A(K) hatte, gabs immer wieder gröbere Diskussionen mit Behörden in Ex-Jugoslawien und Griechenland (die Türken konnten es nicht lesen, also wars ihnen egal....). Vor einigen Jahren habe ich dann das entgültig umschreiben lassen (mit etwas Wehmut natürlich, aber das Photo hatte auch nichts mehr mit mir gemein...) und seitdem ist Ruhe....
Würde dir empfehlen das auch umschreiben zu lassen, wenn du Reisen in den Südosten der EU und darüber hinaus planst......für sehr weite Reisen Richtung Vorderasien/Asien oder Afrika würde ich dir sowieso zusätzlich zur Ausstellung eines einen internationalen FS empfehlen.......
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Alt 06.07.2012, 08:37:37   #8
lars92
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Bei den meisten scheint ja was drinn zu stehen entweder Datum oder Stern. Bei mir ist das Feld ja komplett leer. Ist schon irgendwie seltsam das es in Deutschland für alles Vorschriften gibt. Aber beim Verkehrsamt hab ich das Gefühl die machen das wie sie gerade Lust haben.
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Alt 06.07.2012, 08:58:46   #9
Scirocco
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Das dort garnichts steht habe ich echt noch nie gesehen, irgendwie seltsam.
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Alex
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Alt 06.07.2012, 09:02:14   #10
Knotenfrosch
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Das kann aber nicht normal sein, wenn's leer ist. Normaleweise heißt das ja, dass Du die Fahrerlaubnis für diese Klasse dann nicht besitzt.


EDIT:
Hab mich grade beim Landratsamt informiert. Der freundliche Herr am Telefon sagte mir Folgendes:

Generell macht es keine Probleme, wenn das Feld leer ist. Die Rennleitung rechnet auf das Erteilungsdatum von A (beschr.) einfach 2 Jahre drauf. Die Sache mit dem separaten Datum und dem Sternchen liegt daran, dass man früher nochmal zur FS-Stelle zum Umschreiben musste und 'nen Zettel unterschreiben, dass man eine bestimmte Kilometerzahl auf einer Maschine der Klasse A (beschr.) gefahren hat.
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Alt 06.07.2012, 10:06:49   #11
Multiman
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Der Stern bei A beschränkt ist da, weil dein Führerschein gedruckt wurde bevor du die Prüfung bestanden hast.
D.h. am Tag der Prüfung wurde das Datum dann eingetragen.

Alle andern hatten evtl. ne Woche erst auf ihren Führerschein warten müssen, dass der mit den richtigen Daten gedruckt wird.

Weil man kann ja auch durchfallen und dann müsste jedes mal ein neuer FS gedruckt werden mit dem neuen Datum.
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Alt 06.07.2012, 10:24:30   #12
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sorry, falsch gelesen.
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Alt 06.07.2012, 11:49:09   #13
Scirocco
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So habe ichs auch mal gehört!

Bei Führerschein A konnte ich den Führerschein erst ein paar Tage später abholen, hatte vorher keine Zeit, da war dann das Datum richtig gedruckt drauf.


Aber bei Führerschein B bin ich ca 1/2 Stunde nach bestandener Prüfung zum Verkehrsamt gegangen und habe da meinen Führerschein bekommen, mit richtigem Datum drauf, nicht handschriftlich!
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Alt 06.07.2012, 12:24:02   #14
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Sowohl die FS-Karte für B als auch A beschränkt hab ich vom TÜV-Prüfer bekommen und der hat des Datum per Hand eingetragen.

Mein A (offen) Feld ist auch daher leer. Ich frag mich warum die Links net einfach bei Datums hin geschrieben haben.

Naja solange man in Deutschland und dem EU-Ausland ist sollte es ja keine Probleme geben.
Wobei ich auch am überlegen bin mir ne neue Karte ausstellen zu lassen.
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Alt 08.07.2012, 09:15:06   #15
Merle
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Ja geht mir genauso,

ich habe es auch wie Multiman auf meiner Karte und bin auch am grübeln mir einen neuen ausstellen zu lassen. Einmal wäre es ein aktuelles Foto und dann kann Dir auch so nix mehr passieren im Ausland
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Meine Moppeds sind jetzt in einem Alter, sie entscheiden selbstständig ob sie mit Dir eine Ausfahrt machen oder nicht.
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Alt 09.07.2012, 08:19:28   #16
GS_Lessor
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Bei mir wie bei Lutzus.

Würde an deiner Stelle bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen.
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Alt 09.07.2012, 16:03:36   #17
Knotenfrosch
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Zitat:
Zitat von GS_Lessor Beitrag anzeigen
Bei mir wie bei Lutzus.

Würde an deiner Stelle bei der Führerscheinstelle anrufen und fragen.
Hab ich doch schon gemacht.
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Alt 11.05.2015, 15:20:56   #18
GS-500
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Ich habe diesen Thread gefunden und wollte mal fragen was so dabei rausgekommen ist.

Ich habe das selbe Problem.

Auf meinem Früherschein steht:
A1: *)
A beschränkt: *)
A unbeschränkt:
B : DATUM

Ich habe 2012 meinen Früherschein erweitert um A. Da ich noch jünger war hatte ich beschränkt gemacht.

Bei einem guten Kollegen steht allerdings komplett das Datum drauf.
A1/A2/A ...

Dankeschön!
GS-500 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2015, 15:50:06   #19
Ariatin
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Gude!

Also: Bei dir bedeutet das *), dass das Datum, das links per Hand eingetragen ist, das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ist. Die Führerscheine werden gefertigt und der Prüfer trägt bei bestandener Prüfung das Datum ein. Zwei Jahre später fährst du dann automatisch offen, ohne dass da noch was eingetragen werden muss.

Dein Kollege hat den neuen Führerschein (seit 2013). Seit dem Neuen werden alle Klassen eingetragen. Wenn er die Fahrerlaubnis bereits vorher erworben hatte und seine zwei Jahre beschränkt vorbei sind, werden auf dem neuen Führerschein automatisch die richtigen Klassen eingetragen.

Solltest du dir jetzt den neuen FS holen wollen, wird auf deiner dann auch stehen "AM, A1, A2, A".

Ist teilweise etwas verwirrend, vor allem für die Leute, die nur B hatten und seit 2013 eine neue Karte bekommen und sich wundern, dass sie plötzlich die Klasse A haben. Die Ziffer danach weist dann darauf hin, dass sie nur für dreirädrige Krafträder (Trikes) gelten (neues Gesetz). Wer nach 2013 seine B Fahrerlaubnis gemacht hat, darf keine Trikes mehr fahren, ohne die Klasse A. Wer vor 2013 gemacht hat, durfte und darf logischerweise immer noch. Dafür die Ziffern an der Seite.

Hoffe konnte dir helfen
__________________
Grüße

Ariatin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2015, 15:52:17   #20
GS-500
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Zitat:
Zitat von Ariatin Beitrag anzeigen
Gude!

Also: Bei dir bedeutet das *), dass das Datum, das links per Hand eingetragen ist, das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ist. Die Führerscheine werden gefertigt und der Prüfer trägt bei bestandener Prüfung das Datum ein. Zwei Jahre später fährst du dann automatisch offen, ohne dass da noch was eingetragen werden muss.

Dein Kollege hat den neuen Führerschein (seit 2013). Seit dem Neuen werden alle Klassen eingetragen. Wenn er die Fahrerlaubnis bereits vorher erworben hatte und seine zwei Jahre beschränkt vorbei sind, werden auf dem neuen Führerschein automatisch die richtigen Klassen eingetragen.

Solltest du dir jetzt den neuen FS holen wollen, wird auf deiner dann auch stehen "AM, A1, A2, A".

Ist teilweise etwas verwirrend, vor allem für die Leute, die nur B hatten und seit 2013 eine neue Karte bekommen und sich wundern, dass sie plötzlich die Klasse A haben. Die Ziffer danach weist dann darauf hin, dass sie nur für dreirädrige Krafträder gelten (neues Gesetz).

Hoffe konnte dir helfen
Hi, also er hatte kurz vor mir den Führerschein gemacht. Würde dann eigentlich bedeuten er hat den Führerschein eine Woche nach der Prürung bekommen.

Heißt also das ich mit dem A -> Leer nichts zu befürchten habe?
GS-500 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2015, 15:54:29   #21
Ariatin
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Zitat:
Zitat von GS-500 Beitrag anzeigen
Hi, also er hatte kurz vor mir den Führerschein gemacht. Würde dann eigentlich bedeuten er hat den Führerschein eine Woche nach der Prürung bekommen.

Heißt also das ich mit dem A -> Leer nichts zu befürchten habe?
Nach deiner Schilderung hast du nichts zu befürchten. Solange das Datum, dass links steht, mindestens zwei Jahre her ist, darfst du offen fahren.

Das mit dem eine Woche nach der Prüfung verstehe ich nicht?!
__________________
Grüße

Ariatin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2015, 15:56:34   #22
GS-500
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Zitat:
Zitat von Ariatin Beitrag anzeigen
Nach deiner Schilderung hast du nichts zu befürchten. Solange das Datum, dass links steht, mindestens zwei Jahre her ist, darfst du offen fahren.

Das mit dem eine Woche nach der Prüfung verstehe ich nicht?!
Ja ist es.

Mit der einen Woche meine ich die zeit bis die Führerscheinstelle den Führerschein fertig hat. Das da dann dann richtige Dateum schon drinnen steht und nicht wie bei mir handschriftlich.

Aber danke, du hast mir sehr geholfen!
GS-500 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2015, 15:58:19   #23
Ariatin
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Ach so! Ja, das machen die manchmal. Warum auch immer...

Kann aber auch sein, dass dein Freund seinen Führerschein mal verloren hat und sich einen neuen ausstellen lassen hat. Dann gibt es den neuen und natürlich mit gedrucktem Datum. Wie gesagt: Kannst du auch machen. Dann hast du es schwarz auf bunt

Aber bei einer Kontrolle hast du nichts zu befürchten.

Gerne doch
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Grüße

Ariatin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2015, 08:58:54   #24
Dj3K
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Habe meinen Moppedführerschein 2005 gemacht.
Bei mir ebenfalls:
A1 und A beschränkt ein Sternchen
A nicht beschränkt leer.

Als ich dann meinen Moppedunfall hatte, meinte der Polizist auch, ich hätte ja gar keinen Führerschein, um das Motorrad fahren zu dürfen.
Ich, auf der Straße liegend, erklärte dem dann, dass er 2 Jahre drauf rechnen muss. War dann i.O.

Wenn es hier schon mit Nachfragen los geht, wie soll es dann im Ausland vor gehen?

Habe schon überlegt mir einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Das Foto hat auch keinerlei Ähnlichkeit mehr mit mir
__________________
Zitat:
Zitat von Bruce Dickinson
There are just 2 kinds of music: heavy metal and bullshit!
Dj3K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2015, 21:01:35   #25
Kay73
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laut wikipedia muß man nach nach den 2 Jahren beschränkt (A2) eine praktische Prüfung ablegen, um die unbeschränkte Klasse A fahren zu dürfen.

und nicht nur Wikipedia.

Erforderlich für den Direkteinstieg von der Klasse A1 zur neuen Führerscheinklasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem 2jährigen Ablauf eine praktische Prüfung.

Da das ganze zum 19.01.2013 in Kraft getreten sein soll, könnten so langsam die ersten davon betroffen sein.
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Alt 27.05.2015, 21:49:06   #26
Pullemer
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Jup, meinen A2 habe ich im April 2013 gemacht, A ist in Arbeit...
Pullemer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2015, 11:19:33   #27
der schreiner
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Zitat:
Zitat von Pullemer Beitrag anzeigen
Jup, meinen A2 habe ich im April 2013 gemacht, A ist in Arbeit...
Wenn ich dein Alter unter dem Bild sehe, so denke ich doch das du den A (ehemals 1) direkt hättest machen können.

Soweit ich informiert bin, kann man doch den A mit min 25 Jahren direkt machen und muss nicht den Weg über den A2 nehmen.

So meine ich das in einer der letzten Motorradzeitschrift gelesen zu haben. Bin froh, das ich noch nach den alten Richtlinien den Führerschein machen konnte. Das neue System hat viele Ungereimtheiten und ist nur auf Kosten aufgebaut.
Meinen damaligen 1A konnte ich nach 2 Jahren einfach auf 1 umschreiben lassen. Ohne irgendeine Prüfung, nur ein Motorrad(Klasse 1a tauglich) musste min 24 Monate auf mich angemeldet gewesen sein.
Warum das heute nicht mehr möglich ist, kann doch nur an den dann fehlenden Gebühren liegen, oder ?

Ist genau wie das Wechselkennzeichen, unnötig, zu Teuer und an den Verbrauchern vorbei.
__________________
Gruß, vom schreiner !

Du hast im Leben 3 Möglichkeiten:
Nachgeben, Aufgeben oder alles geben
der schreiner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2015, 14:57:56   #28
Thom
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Über 25 Jahre kann man den offenen Schein direkt machen!
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Alt 28.05.2015, 18:06:17   #29
Kay73
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Mit 26 Jahren auch.

Aber warum sollte ein 24-jähriger noch ein Jahr warten?
Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg.
Kay73 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2015, 21:51:08   #30
Pullemer
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das Mindestalter für den Unbeschränkten hab ich ja so knapp erreicht, aber das war vor 2 Jahren auch schon so.
Ich habe damals A2 gemacht um mir den ganzen Aufwand mit Pflichtstunden und Sonderfahrten zu sparen, und auch die Theorieprüfung.
Preislich, denke ich, gibt sich das nichts - ein Führerschein mit allem Aufwand oder 2 Führerscheine mit weniger Aufwand und es ging einfach schneller, die GS stand ja schon in der Garage.
Pullemer ist offline   Mit Zitat antworten
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